Prozess in Leer  Diebstahl, Körperverletzung, Unterschlagung – 33-Jähriger vor Gericht

Johann Vehndel
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Von Johann Vehndel
| 04.05.2023 10:24 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Prozess wird am 9. Mai fortgesetzt. Foto: Archiv
Der Prozess wird am 9. Mai fortgesetzt. Foto: Archiv
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Der Mann aus dem Landkreis Leer räumte die Taten grundsätzlich ein. Nur an einen Aspekt will er sich nicht erinnern können.

Leer - Wegen räuberischen Diebstahls, Körperverletzung und Fundunterschlagung musste sich kürzlich ein 33-jähriger Mann aus dem Landkreis Leer vor dem Leeraner Amtsgericht verantworten. Der Angeklagte soll im August 2020 in einem Verbrauchermarkt am Südring in Leer Waren mitgenommen haben, ohne dafür zu bezahlen. Eine Aushilfskraft und zwei weitere Beschäftigte verfolgten und stellten den Mann zwischen dem Markt und einer Tankstelle. Der Angeklagte wehrte sich. Er schubste die Aushilfskraft, die zu Boden stürzte und sich am Knie verletzte. Der Angeklagte flüchtete über die Ampelkreuzung und wurde auf dem Osseweg, Höhe Schreiberskamp, von der hinzugerufenen Polizei festgenommen.

Zu einer Körperverletzung kam es im November 2021 auf einer Feier in Weener. Nach dem Genuss alkoholischer Getränke geriet der Angeklagte gegen 23.30 Uhr verbal in Streit mit einem Gast. Die Situation eskalierte. Schließlich verpasste er seinem Kontrahenten eine Kopfnuss, der dadurch einen Nasenbeinbruch erlitt. Nachdem die Staatsanwaltschaft Aurich einen Haftbefehl gegen den Angeklagten erwirkt hatte, sollte dieser am 8. Februar 2022 von Beamten der Polizeistation Weener vollstreckt werden. Bei der Festnahme in Weener beleidigte der Angeklagte die Polizeibeamten mit dem Wort „Wichser“. Später fand die Polizei in der Wohnung des Mannes eine fremde EC-Karte, wodurch der Verdacht der Fundunterschlagung aufkam.

Zeugen bestätigen Anklagepunkte

Der Angeklagte wurde aus einer JVA, wo er sich seit Januar 2023 aufhält, zum Gerichtstermin in Leer transportiert. Er räumte grundsätzlich die Anklagepunkte ein, wobei er sich infolge von Alkohol- und Drogenkonsum wenig an Einzelheiten erinnern konnte. Nach dem Diebstahl im Supermarkt hatte er wohl noch die entwendete Ware im Rucksack, bevor er gestellt wurde. Dann ging es ihm nur noch um die Flucht, auch ohne sein Fahrrad, vor den Verfolgern. Vor dem Vorfall in Weener hatte der Angeklagte mit einem Gast zusammen drei Flaschen Weinbrand getrunken. Nachdem ihm angeblich seine langen Haare unfachmännisch abgeschnitten wurden, hatte er sich mit einem Gast gestritten. An die Kopfnuss konnte er sich nicht mehr erinnern. Wie der 33-Jährige in den Besitz der fremden EC-Karte gelangte, konnte er sich nicht erklären. Entwendet oder benutzt hatte er die Karte nach seinen Angaben jedenfalls nicht. Zu der Beleidigung gegenüber einem Polizeibeamten gab der Angeklagte an, dass ihm seine Festnahme auf offener Straße in Weener nicht gefallen hatte. Noch im Gerichtssaal entschuldigte er sich bei den Opfern seiner Straftaten.

Alle Zeugen bestätigten mit ihren Aussagen die Anklagepunkte. Die verletzte Aushilfskraft im Supermarkt musste nach dem Sturz eine Woche krank geschrieben werden. Seine Schmerzen blieben noch mehrere Wochen. Die in Weener bei einer Feier verletzte Person gab an, dass die Schmerzen an der Nase etwa einen Monat anhielten. Der tatsächliche Besitzer der gefundenen EC-Karte gab an, dass er einen Verlust der Karte in Weener nicht ausschließen konnte. Den Verlust habe er seiner Bank unverzüglich gemeldet. Ein Gutachter konnte bei dem 33-Jährigen, der laut ihm einige Erfahrungen mit Drogenkonsum habe und keine Therapie anstrebe, keine Schuldminderung erkennen.

Fortgesetzt wird der Prozess am 9. Mai um 11 Uhr im Saal 28 des Amtsgerichts. Dann sollen auch drei Zeugen aussagen, die nicht zum ersten Termin erschienen waren.

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