Friesoyther verurteilt  Neben Drogenpäckchen lagerten Waffen

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 06.05.2023 13:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Zur Bewährung setzte jetzt das Landgericht Oldenburg die Haftstrafe für einen 36-jährigen Friesoyther aus. Der Mann war angeklagt, weil er mit Rauschgift gehandelt hatte. Foto: Fertig
Zur Bewährung setzte jetzt das Landgericht Oldenburg die Haftstrafe für einen 36-jährigen Friesoyther aus. Der Mann war angeklagt, weil er mit Rauschgift gehandelt hatte. Foto: Fertig
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Vor dem Landgericht Oldenburg musste sich ein 36-jähriger Friesoyther verantworten. Dem Mann wurde Handel mit Drogen zur Last gelegt. Bei einer Hausdurchsuchung waren auch Waffen gefunden worden.

Friesoythe/Oldenburg. Glimpflich davon kam ein 36 Jahre alter Mann aus Friesoythe, der sich wegen bewaffneten Handeltreibens mit Rauschgift in nicht geringer Menge vor dem Oldenburger Landgericht verantworten musste. Weil sich der schwere Vorwurf der ursprünglichen Anklage im Prozess nicht erwiesen hatte, wurde der Angeklagte lediglich wegen Besitzes von Rauschgift zu 15 Monaten Haft verurteilt. Die Gefängnisstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Die angeklagten Straftaten sind mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Gefängnis bedroht. Fest steht, dass sich der Angeklagte Marihuana und Haschisch per Post aus Spanien hatte schicken lassen wollen – gleich mehrere 100 Gramm. Außerdem hatte er zwei Tüten Gummibärchen geordert, die den Wirkstoff von Drogen enthielten. Diese Sendung war aber bei einem Post-Verteilerzentrum in Trier abgefangen worden.

Postalische Anschrift der Polizei bekannt

Auf diese Weise kannte die Polizei die Anschrift des Angeklagten. Im Oktober 2021 fand bei dem Friesoyther eine Hausdurchsuchung statt. Dabei wurden in seinem Kleiderschrank Drogen gefunden. Was die Sache für den Angeklagten besonders brenzlig machte, war der Umstand, dass neben dem Rauschgift Messer und Schreckschusswaffen lagen. Weil die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen davon ausgeht, dass die Waffen notfalls zur Verteidigung der Drogen eingesetzt werden könnten, ordnete sie das Geschehen als bewaffnetes Handeltreiben mit Rauschgift in nicht geringer Menge ein.

Das Gericht konnte dem 36-Jährigen jedoch nicht nachweisen, dass er mit Rauschgift gehandelt hatte. Glaubhaft hatte der Mann in der Verhandlung versichert, dass die Drogen für den Eigenbedarf gedacht gewesen seien. Insofern konnte er nur wegen Besitzes von Rauschgift schuldig gesprochen und verurteilt werden. Bei Besitz von Rauschgift spielt es juristisch keine Rolle, ob Waffen in der Nähe liegen. Das gilt als eigenes Delikt. Damit war der schwere Tatvorwurf vom Tisch und der Mann bekam eine Bewährungsstrafe.

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