Prozess wegen Körperverletzung  Lebensgefährtin mehrfach geschlagen

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 08.05.2023 13:58 Uhr | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Weil er Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte, landete ein Auricher nun vor Gericht. Gebracht hat es ihm unterm Strich nichts. Foto: Ortgies
Weil er Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte, landete ein Auricher nun vor Gericht. Gebracht hat es ihm unterm Strich nichts. Foto: Ortgies
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Ein Auricher stand am Montag vor Gericht, weil er seine Lebensgefährtin mehrmals geschlagen haben soll. Zwischen dem 35-Jährigen und seiner Freundin kommt es oft zu Streit – und der eskaliert.

Aurich - Ein 35-jähriger Auricher soll seine Lebensgefährtin mehrfach geschlagen und gegen ein Aufenthaltsverbot verstoßen haben. Tatort war eine Wohnung an der Popenser Straße in Aurich. Die beiden führten eine Beziehung mit nicht geklärtem Status. Der Mann sprach von Verlobung, seine 33-jährige Freundin äußerte sich zwiegespalten mit „nicht zugesagt, nicht abgelehnt“. Warum, war anhand ihrer Schilderungen nachvollziehbar. Offenbar kam es zwischen den beiden immer wieder zu heftigen Auseinandersetzungen.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten drei Taten vor, die sich zwischen 5. Juni und 16. September 2022 ereignet haben sollen. Der Frau soll von ihm bei einem eskalierten Streit mit der flachen Hand und der Faust auf den Unterarm geschlagen worden sein, so dass sie Schmerzen davongetragen hat.

Seine Freundin sei ein „bisschen zickig“

Bei einem Vorfall am 14. September, der sich im Auto abgespielt haben soll, soll er sie zweifach auf den Hinterkopf geschlagen und mit Pommes beworfen haben. Aufgrund dieses Vorfalls wurde gegen ihn ein Aufenthaltsverbot wegen häuslicher Gewalt ausgesprochen, das er nicht beachtet hat. Am 16. September wurde der Mann bei einer polizeilichen Kontrolle trotzdem in der gemeinsamen Wohnung angetroffen. Ihm wurde im Januar ein Strafbefehl über 70 Tagessätze zu je 15 Euro, insgesamt 1050 Euro, zugestellt, gegen den er Einspruch eingelegt hat.

Der Angeklagte, ein gelernter Mechatroniker, wies gleich zu Beginn des Prozesses vorsorglich darauf hin, dass seine Freundin ein „bisschen zickig“ sei. Über seinen Verteidiger bestritt er die Körperverletzungen. Sie habe ihn bei der ersten Tat erzürnt angegriffen, er schützend sein Bein hochgezogen und sie dabei touchiert. „Als Abwehrreaktion, aber er hat sie nicht getreten oder geschlagen“, erklärte sein Anwalt Arno Saathoff. Bei dem Streit im Auto habe ihr der Angeklagte zweimal einen „leichten Klaps auf den Hinterkopf“ gegeben. Sie habe ihn daraufhin auf das Jochbein geschlagen, wodurch er eine Gesichtswunde erlitten hätte. Aus Ärger über ihr Verhalten habe sein Mandant den Pkw verlassen und die Pommes nach ihr geworfen, die er noch in der Hand gehabt hätte.

„Kann sein, dass es eine Eifersuchtssache gewesen ist“

Die Geschädigte, die auf die richterliche Frage nach ihrem Beruf „Prostituierte“ äußerte, berichtete von einem Tritt mit dem beschuhten Fuß gegen ihre Hüfte oder den Oberschenkel oder den Unterarm. Er sei gegen sie gewalttätig geworden, als er das Bad verlassen habe. „Kann sein, dass es eine Eifersuchtssache gewesen ist“, mutmaßte sie.

„Man kommt sich vor, dass man bei ihm nichts wert ist“, sagte die Zeugin. Das läge vielleicht daran, dass er drogensüchtig sei und eine Psychose habe. Auf Nachfrage der Staatsanwältin erklärte sie, der 35-Jährige rauche täglich ein bis drei Gramm Cannabis. „Er soll sich eine eigene Wohnung suchen, weil er mir nur noch Probleme bereitet“, sagte sie. „Wenn er ausrastet, krieg‘ ich Angst vor ihm.“ Das komme zwei bis drei Mal innerhalb von drei Monaten vor.

Einspruch hat dem Angeklagten unterm Strich nichts gebracht

Der Vorfall im Auto hat sich laut der Geschädigten ereignet, als sie den Angeklagten um die Mittagszeit abgeholt hat. „Er hat eine ganz, ganz schlechte Laune gehabt“, erklärte sie. Zunächst habe er ihr im Gesicht „herumgefuchtelt“, dann – in der Kreuzstraße – auf den Hinterkopf geschlagen. Beim Verlassen des Autos habe er sie mit Pommes beworfen, den Kindersitz mitgenommen und auf ihn eingetreten. Die polizeiliche Wegweisung, die anlässlich dieser Tat ausgesprochen worden sei, habe der Angeklagte nicht befolgt. „Er hat auch übernachtet“, berichtete sie – „ich glaube, er nimmt das nicht ernst“.

Vor der Anhörung von vier weiteren Zeugen wurde die Verhandlung auf Anregung des Verteidigers gegen eine Schmerzensgeld-Zahlung von 1000 Euro an die 33-Jährige vorläufig eingestellt. Die Staatsanwältin stimmte zu, weil keine schweren Verletzungen eingetreten sind und der Angeklagte strafrechtlich nicht vorbelastet ist. Unterm Strich hat ihm sein Einspruch gegen den Strafbefehl nichts gebracht, denn seine notwendigen Auslagen muss er selber tragen.

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