Nach Beleidigung vor Gericht 33-Jähriger soll mit Vergewaltigung gedroht haben
Es begann mit einer Dating-App und endete vor Gericht: Eine 24-Jährige aus dem Kreis Wittmund hatte einen 33-Jährigen angezeigt, weil der sie bedroht haben soll. Dabei spielte ein Teddybär eine Rolle.
Wittmund - Es begann verheißungsvoll: Eine 24 Jahre alte Frau aus dem Kreis Wittmund und ein 33 Jahre alter Mann aus Wilhelmshaven lernten sich Ende vergangenen Jahres über eine Dating-App kennen. Sie trafen sich einige Male. Was dann passierte, dazu hatten beide vor Richter Dirk Mönkediek am Amtsgericht Wittmund ihre ganz eigene Version: In der einen geht es um unerwiderte Gefühle und gegenseitige Beleidigungen, in der anderen um Nachstellung und die Androhung einer Vergewaltigung. Klar ist eines: Aus der großen Liebe wurde nichts, die kurze Liaison endete unschön. Jetzt gab es nach Monaten der Funkstille am Montag ein Wiedersehen: Sie erschien vor Gericht als Zeugin. Er saß auf der Anklagebank.
Die Frau hatte im November 2022 Anzeige gegen den Zeitsoldaten erstattet, da sie sich von ihm verfolgt und bedroht fühlte. Sie habe Angst gehabt, sagte sie als Zeugin vor Gericht. Das Kennenlernen der beiden lief anscheinend aus dem Ruder. Immer wieder habe es hitzige Telefonate gegeben. Sie nahm schließlich zwei seiner Anrufe auf und ging zur Polizei. Dort berichtete sie, er habe darüber hinaus gedroht, sie zu vergewaltigen. Und sie mehrfach beleidigt, unter anderem Schlampe und Nutte genannt. Die Staatsanwaltschaft Aurich ermittelte. Der Vorwurf lautet Bedrohung und Beleidigung in insgesamt vier Fällen. Ursprünglich hatte es den Vorwurf einer Nachstellung gegeben.
Zwei Telefonate wurden aufgezeichnet
Der Angeklagte schilderte die Wochen nach dem Kennenlernen anders: Beim ersten Treffen habe es Geschlechtsverkehr in ihrer Wohnung gegeben. Er sei verknallt gewesen, sie aber unschlüssig, ob sie eine Beziehung mit ihm eingehen wolle. Es habe hitzige Telefonate gegeben, denen Entschuldigungen folgten. „Es kam immer wieder zu Streitigkeiten. Man konnte nicht mit-, aber auch nicht ohneeinander.“ In der Schilderung des Angeklagten drohte die Zeugin ihm mit Ärger: „Sie hat gesagt, dass sie mich fertig machen möchte.“ Er habe ihr einen Brief und einen Plüschteddy als Entschuldigung für seine verbalen Entgleisungen geschenkt. „Um die Sache im Guten zu beenden.“ Die Trennung sei einvernehmlich gewesen, aber unausweichlich: Sie hätten sich gegenseitig nicht gutgetan. Er habe ihre Anrufe blockiert. Die Beleidigungen, lenkte er ein, könnten im Eifer des Gefechts gefallen sein. Die Drohung, sie werde erleben, was eine Vergewaltigung sei, habe er nicht geäußert.
Die Version der Zeugin der Ereignisse ist eine andere: „Es war ziemlich schnell klar, dass es nur um das eine ging – und ich das tun sollte“, sagte die 24-Jährige vor Gericht. Das eine war Sex. Einmal sei es fast dazu gekommen. „Aber ich habe abgeblockt, weil ich es nicht wollte.“ Auch sie berichtete von Telefonaten, bei denen es heftige Streitigkeiten gab und sie sich bedroht fühlte. Sie schnitt zwei Telefonate mit. Auslöser, so sagte sie, sei gewesen, dass er sich in ihrem Fitnessstudio angemeldet habe. „Weil er mich kontrollieren wollte.“ Das andere seien die Psychospiele des 33-Jährigen gewesen: „Er wollte meine Psyche auseinandernehmen.“ So sei ein Plüschteddy, den er ihr geschenkt habe, wieder in ihrem Briefkasten aufgetaucht – nachdem sie ihn entsorgt habe. Das Stofftier hatte sie mitgebracht – um es anschließend umgehend zu entsorgen. Zudem gebe es etwas in ihrer Vergangenheit, mit dem er Druck auf sie ausübe. Er habe gedroht, es ihrem Arbeitgeber mitzuteilen.
„Gewisse Zweifel bleiben“
Was das war, blieb zunächst unklar. Erst auf mehrfache Nachfrage des Richters erklärte die junge Frau die Hintergründe: Sie sei in einer früheren Beziehung Opfer sexueller Gewalt geworden. Ein Kapitel, über das sie nicht gern spreche. Der Angeklagte habe auf diese Vergewaltigung Bezug genommen: „Ich sollte sehr aufpassen, dass sich so etwas nicht wiederholt. Da habe ich Angst bekommen.“ Für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft war die Sache klar: Die Zeugin habe glaubhaft und detailliert beschrieben, wie es zu der Anzeige bei der Polizei kam. „Die Drohung mit einer Vergewaltigung ist keine Kleinigkeit“, unterstrich sie. Zumal die Frau offenbar bereits ein traumatisches Ereignis hinter sich hat. Die Anklagevertreterin forderte eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu je 90 Euro, insgesamt 6300 Euro.
Verteidiger Hartwig Karasch hingegen sagte, die angedrohte Vergewaltigung sei weder bewiesen noch eingeräumt worden. „Gewisse Zweifel bleiben.“ Anders verhalte es sich mit den Beleidigungen: „Die Beschimpfungen, die aufgezeichnet wurden, sind nicht in Abrede zu stellen.“ Das sah auch der Richter so. Er blieb mit einer Strafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 90 Euro (2700 Euro) für die Beleidigungen deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. „Die Bedrohung sehe ich nicht als hinreichend nachgewiesen“, erläuterte er das Urteil. „Hier steht letztlich Aussage gegen Aussage.“