Geregelte Verhältnisse retten vor Haft Vorbestrafter Cloppenburger beim Fahren ohne Führerschein erwischt
Ein bereits vorbestrafter Cloppenburger, der ohne Fahrerlaubnis Auto gefahren ist, hatte noch mal Glück: Job und geregelte Verhältnisse ersparen 33-Jährigem das Gefängnis.
Cloppenburg/Leer – Wegen wiederholten Fahrens ohne Fahrerlaubnis hat das Cloppenburger Amtsgericht einen 33 Jahre alten Mann aus Cloppenburg zu drei Monaten Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte aber Glück: Denn obwohl er mehrfach einschlägig vorbestraft ist, setzte das Gericht die Vollstreckung der verhängten Strafe zur Bewährung aus.
Ein Job und geregelte Verhältnisse waren der Grund dafür, dass ihm das Gericht doch noch eine günstige Sozialprognose als Vorbedingung für eine Bewährungsstrafe stellen konnte.
Führerschein-Sperrfrist von einem Jahr
Die Führerschein-Sperrfrist wurde mit einem Jahr bemessen. Sollte der Angeklagte in dieser Zeit noch einmal fahren, dürfte die Geduld des Gerichts am Ende sein. Dann müsste er ins Gefängnis.
Den Feststellungen zufolge hat der Cloppenburger stets Erklärungen für seine Fahrten ohne Fahrerlaubnis. Meistens sollen es angebliche Notsituationen gewesen sein, die den 33-Jährigen hinters Steuer trieben.
Streit mit der Freundin ließ ihn erneut ins Auto steigen
Das letzte Mal war es die Freundin des Angeklagten, die für die Fahrt eigentlich verantwortlich gewesen sein sollte. Mit der Freundin hatte der Angeklagte einen fürchterlichen Streit gehabt, der ihn dann erneut fahren ließ. Er sprang in sein Auto und fuhr nach Leer.
Dort war der Angeklagte dann in eine Polizeikontrolle geraten. Damit war das erneute Fahren ohne Fahrerlaubnis amtlich festgestellt. Der Cloppenburger hatte keine Fahrerlaubnis vorzeigen können. Was er in Leer wollte, ist nicht bekannt.
Im Verfahren erklärte der Angeklagte das erneute Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einer Art „Kurzschlusshandlung“. Er sei durch den Streit mit der Freundin so außer sich gewesen, dass er sich wieder ans Steuer gesetzt habe. Der Angeklagte hatte aber nicht der Freundin die Schuld an dem Debakel angelastet, im Gegenteil. Er legte im Verfahren ein umfassendes Geständnis ab, was ihm strafmindernd angerechnet wurde.