Mordprozess „Popenser Straße“ Ist der Angeklagte voll schuldfähig?
Vor Gericht stellte der psychiatrische Gutachter seine Ergebnisse vor. Der 28-jährige Angeklagte hatte seine Frau im Streit erwürgt. Er gab an, vorher viel Alkohol getrunken zu haben.
Aurich - Im Schwurgerichtsprozess um den Mord an einer 20-Jährigen in Aurich-Popens vor dem Auricher Landgericht stellte der psychiatrische Gutachter Professor Wolfgang Trabert sein Gutachten vor. Er hat den 28-jährigen Angeklagten Anfang Mai zwei Mal in der Untersuchungshaft besucht und mit ihm gesprochen. Der Beschuldigte hat bereits eingeräumt, seine nach islamischem Recht angetraute Frau am 19. September 2022 gegen 1 Uhr in der gemeinsamen Wohnung eines Mehrparteienhauses im Streit erwürgt zu haben.
Rechtsmediziner schildert minutenlangen Todeskampf
„Ich fasste den Hals und drückte zu“ – Angeklagter bricht Schweigen
Frau in Aurich erwürgt – Tonband gibt Einblick in Tatnacht
Totschlag in Hage – Angeklagter sieht sich als Gott
Der Sachverständige erachtete den Angeklagten als voll schuldfähig. Zwar habe der 28-Jährige angegeben, am Tattag eine große Menge Gin Tonic getrunken zu haben, doch Trabert schloss anhand seines umsichtigen Nachtatverhaltens einen schweren Rauschzustand aus. Ebenso wenig diagnostiziert er bei dem Angeklagten eine psychische Krankheit oder eine Persönlichkeitsstörung. Anhaltspunkte für eine Affekthandlung sah der Gutachter nicht. Die endgültige Bewertung des Vorfalls, bei dem nach Einschätzung des Rechtsmediziners ein mehrminütiges Würgen stattgefunden hat, überließ er jedoch dem Gericht.
Mögliche Alkoholsucht steht im Raum
Die JVA hat bei dem Angeklagten keinen Suchtmittelkonsum vermerkt. Ein von Trabert durchgeführter Test zur Alkoholabhängigkeit des 28-Jährigen, der auf dessen subjektiven Angaben basierte, hat eine mögliche Alkoholabhängigkeit ergeben. Der Kammer riet er deshalb diesbezüglich zu „entsprechenden Hilfsangeboten“. Sollte eine Entzugstherapie im Maßregelvollzug angeordnet werden, empfahl Trabert die Behandlungsdauer von einem Jahr.
Über die bisherige Lebensgeschichte des Angeklagten berichtete der Gutachter, der Kurde sei im Alter von sechs Jahren nach Deutschland gekommen. Längere Zeit wohnte er in Herford (Nordrhein-Westfalen), wo er eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann abgeschlossen hat. Sein Geld verdiente er mit Kellnern. 2018 hat er seine spätere Frau bei einem eineinhalbwöchigen Aufenthalt in der Türkei kennengelernt, man blieb in Kontakt. Im Mai 2019 wurde dort die Ehe geschlossen. Seine Frau kam über die Balkanroute nach.
Angeklagter wollte mit neuer Freundin und Tochter zusammenziehen
Im Zuge der Corona-Restriktionen Anfang 2020 benötigte der Angeklagte einen neuen Job. Sein Onkel aus Aurich bot ihm an, seine Spielautomaten zu warten – es erfolgte der Umzug. Im September 2020 kam die gemeinsame Tochter zur Welt. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Angeklagte aufgrund von Eheproblemen bereits außereheliche Beziehungen. Sein Umfeld wusste davon. Im April vergangenen Jahres lernte er in einer der Spielhallen eine Ukrainerin kennen, woraus Liebe wurde. Er plante, mit ihr und seiner Tochter in Herford zusammenzuleben. Seine Frau sollte wieder zurück in die Türkei.
Insbesondere die letzten Angaben scheinen nicht der Wahrheit zu entsprechen. Die Nebenklage-Vertreterin stellte zum Abschluss des gestrigen Verhandlungstages einen Beweisantrag. Sie beantragte die Vernehmung der Mutter der Getöteten – unter anderem zum Beweis der Tatsachen, dass die Getötete weder vorhatte in die Türkei zurückzukehren, noch sich von ihrem Ehemann zu trennen.
Der Prozess wird am 23. Mai um 9 Uhr in Saal 003 mit den Plädoyers fortgesetzt. Ein weiterer Termin ist am 30. Mai um 9 Uhr in Saal 003 anberaumt.