21-jähriger Auricher vor Gericht  Wildwest im Wangerland – Transporter rammt Polizeiautos

| 17.05.2023 13:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
In drei Fällen musste sich der Mann am Mittwoch vor dem Auricher Jugendrichter verantworten. Symbolfoto: Archiv
In drei Fällen musste sich der Mann am Mittwoch vor dem Auricher Jugendrichter verantworten. Symbolfoto: Archiv
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Ein 21-jähriger Auricher ist im Mai 2022 auf spektakuläre Art und Weise vor der Polizei geflüchtet. Er rammte mehrere Polizeiautos und hielt auf einen Beamten zu. Nun steht er vor Gericht.

Aurich/Jever - Ein 21-jähriger Auricher hat sich am 7. Mai 2022 im Wangerland eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert. Mit 1, 47 Promille Alkohol im Blut rammte der Transporterfahrer zwei Streifenwagen und hielt frontal auf einen Beamten zu, der sich gerade noch in Sicherheit bringen konnte. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr, Fahrerflucht und Straßenverkehrsgefährdung in drei Fällen musste er sich am Mittwoch vor dem Auricher Jugendrichter verantworten.

Die Verhandlung endete ohne Urteil. Weil bei dem Angeklagten der Verdacht auf das Fetale Alkoholsyndrom (FAS) und eine mögliche Schuldunfähigkeit besteht, muss zunächst in einer Fachklinik eine Diagnose gestellt werden. Anschließend soll ein psychiatrischer Gutachter hinzugezogen werden. Ein neuer Termin zur Verhandlung wird angesetzt. Die Staatsanwältin warf dem 21-Jährigen vor, in Jever mit dem Transporter seines Vaters die B 210 befahren zu haben – unter erheblichem Alkoholeinfluss und ohne Führerschein. Aufgrund seiner auffälligen Fahrweise verständigte ein Verkehrsteilnehmer die Polizei. Was folgte, war ein Drama in mehreren Akten. Der Angeklagte ignorierte das Haltesignal der Polizei. Er wurde von ihr überholt und angehalten. Plötzlich setzte er seine Fahrt fort, wobei er direkt auf einen Beamten zufuhr.

Berauscht in der Schwangerschaft

In einem Wendehammer in Schortens blockierte ihn die Polizei mit einem Streifenwagen. Der 21-Jährige fuhr gegen das Polizeiauto und beschädigte es erheblich. Seine weitere Flucht führte bis ins Wangerland, wo es der Polizei gelang, ihn auf der Bäderstraße zu überholen und einzukeilen. Doch der Angeklagte wich plötzlich nach rechts aus, wobei er mit einem Streifenwagen zusammenstieß, und setzte seine Fahrt fort. Schließlich konnte er überholt und ausgebremst werden.

Verteidiger Joachim Müller schilderte den persönlichen Werdegang seines Mandanten. „Seine Mutter hat während der Schwangerschaft Rauschmittel konsumiert. Er leidet unter den Folgen“, führte er aus. Der Angeklagte habe wenig Widerstand gegen den Alkohol – „eine Wesensveränderung tritt ein, wenn er trinkt“. Eventuell liege das FAS vor. Zusätzlich leide sein Mandant unter einer Angststörung sowie unter den Folgen eines Brandvorfalls. Der Verteidiger bezweifelte, dass drei einzelne Taten vorliegen. „Er hatte den Drang: Ich will hier weg. Komme, was wolle“, erklärte er.

Mit Tempo 100 durch den Ort

Die Taten bestreitet der 21-Jährige nicht. Er ist abwechselnd bei seiner Pflegemutter und bei seinem leiblichen Vater aufgewachsen, hat keinen Schulabschluss erlangt und hilft im Betrieb des Vaters mit. „Sie sollen auf der Flucht Geschwindigkeiten jenseits der 100 Stundenkilometer in Ortschaften erreicht haben. Warum flüchtet man? Irgendwann kriegt man Sie, spätestens, wenn der Sprit ausgeht“, sagte Jugendrichter Simon Breuker. „Das weiß ich auch nicht“, antwortete der Angeklagte ratlos. Er habe an jenem Tag „zu einem Kollegen“ gewollt. Dass er einen Monat zuvor von Breuker wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und Körperverletzung zu einem Fahrverbot und einer Geldauflage von 5000 Euro verurteilt worden war, war dem 21-Jährigen offenbar keine Lehre gewesen.

„Fast wäre er auf dem Parkplatz der Diskothek Galaxy geboren worden“, berichtete eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe. Seine Kindheit sei von Unbeständigkeit geprägt gewesen. Im Alltag sei er überfordert, verstehe oft die Inhalte von Terminen nicht. „Die Folgen seines eigenen Handeln kann er nicht richtig abschätzen.“ Negative Vorfälle geschähen in Verbindung mit Alkohol. Die Diagnose FAS in Verbindung mit einer Alkoholabhängigkeit stehe im Raum. Ambulante Hilfen erreichten den 21-Jährigen nicht. „Er kennt kein Ende, wenn er mit dem Trinken anfängt“, beschrieb sie sein Verhalten. Sie empfahl die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung und eine Begutachtung zur Frage seiner Schuldfähigkeit. Der Richter entschied daher auf eine Aussetzung der Hauptverhandlung.

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