Prozess in Aurich  Waffe an der Ampel aus dem Auto gehalten

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 17.05.2023 15:38 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Verhandelt wurde vor den Auricher Amtsgericht. Foto: Archiv/Ortgies
Verhandelt wurde vor den Auricher Amtsgericht. Foto: Archiv/Ortgies
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Eine Auricherin gibt an, von einem 18-Jährigen bedroht worden zu sein. Der streitet die Tat vor Gericht ab: Er will keine Waffe, sondern einen Energydrink hochgehalten haben.

Aurich - Schock an der Ampel: Aus dem Nachbarauto zielt jemand mit der Waffe auf einen. Das erlebte nach Überzeugung von Jugendrichter Simon Breuker eine 18-jährige Auricherin an der Ampelkreuzung Emder Straße/Einmündung Wallster Weg in Aurich. Angeklagt war ein flüchtiger Bekannter der Zeugin. Die Staatsanwaltschaft warf ihm unerlaubtes Führen einer Schusswaffe in Tateinheit mit Bedrohung vor. Seine Waffe ist jetzt weg – eingezogen als Tatmittel.

Der Auricher im gleichen Alter wie die Zeugin war am Mittwoch ohne Anwalt angetreten. Er gab zu, die Schreckschusswaffe an Silvester bei sich gehabt zu haben. Die vorgeworfene Bedrohung am späten Abend des Neujahrstags bestritt er. Der Fahrer des Fahrzeugs, in dem er gesessen habe, habe Ärger mit der Zeugin gehabt und sie die ganze Zeit provoziert, erklärte er. „Ich habe meine Dose Energy hochgehalten. Da kam es zur Anzeige, ich habe Post bekommen“, ließ sich der Auszubildende zum Landwirtschaftshelfer ziemlich wortkarg zur Sache ein.

Auf privatem Grundstück geschossen

Der Angeklagte hat seine Schreckschusswaffe bei der Silvesterparty auf dem Grundstück seiner damaligen Freundin in Esens benutzt. Das ist gesetzlich erlaubt. Zum Tatzeitpunkt am 1. Januar 2023 gegen 23.35 Uhr habe die Waffe „komplett auseinandergebaut“ im Fußraum des Wagens gelegen, betonte der 18-Jährige. Man wolle ihm eine reinwürgen, vermutete er.

Der Richter verglich Fotos des konsumierten Energydrinks „Black Cat“ und der Schreckschusswaffe. „Es fällt mir schwer zu glauben, dass man das verwechselt“, befand er. Die Zeugin berichtete, ihre Begleiter hätten sie an der Ampel in Richtung Walle auf die Bedrohung aus dem Fahrzeug links neben ihr aufmerksam gemacht. „Schau her, der hat eine Waffe“, hätten sie gesagt. Sie sei schockiert gewesen und erst mal nach Hause gefahren, von wo sie die Polizei informiert hätte. Die Waffe sei schwarz gewesen – „er hat sie mit dem Lauf in Richtung meines Autos gehalten.“ Dass es sich möglicherweise um eine Dose gehandelt hat, schloss sie aus.

Waffe wurde einkassiert

Die Staatsanwältin wertete die Einlassung des Angeklagten in ihrem Plädoyer als Schutzbehauptung. Unter Anwendung des Jugendstrafrechts forderte sie eine Verwarnung und eine Geldauflage von 300 Euro. Zudem solle der Angeklagte den Kurs „Respekt“ absolvieren. Breuker kam ihren Forderungen nach. „Ehrlich gesagt, glaube ich Ihnen das mit der Energy-Dose nicht“, sagte er zum Angeklagten. Zudem habe das Verhalten der Zeugin nicht dazu gepasst, dass sie ihm eine hätte reinwürgen wollen.

Der Angeklagte kann die Geldauflage an den Verein Chance e.V. in monatlichen Raten zu je fünfzig Euro abstottern. „Die Schreckschusswaffe haben Sie für eine Straftat genutzt, deshalb gibt es die nicht wieder“, eröffnete der Richter dem Angeklagten, der die ganze Verhandlung über zusammengesunken vor sich hingestarrt hat.

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