Aurich  16-jährige Enkelin vergewaltigt? Großvater vor Gericht

| | 17.05.2023 18:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Der Mann räumte die Handlungen vor Gericht ein. Foto: Ortgies
Der Mann räumte die Handlungen vor Gericht ein. Foto: Ortgies
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Ein 76-Jähriger steht in Ostfriesland wegen eines schockierenden Verbrechens vor Gericht. Seine damals 16-jährige Enkelin wirft ihrem Großvater vor, sie vergewaltigt zu haben. Die Mutter des Mädchens erzählt bereits von Auffälligkeiten in ihrer Kindheit.

Eine 16-Jährige verbringt ein paar Ferientage bei ihrem verwitweten Großvater in Aurich. Der Mann vergöttert die Enkelin aus Fröndenberg (NRW). Am 4. Juli 2021 geht er mit ihr in Esens einkaufen. Er will ihr einen Kleinwagen schenken und guckt sich mit ihr in Auricher Autohäusern um. In Emden schauen sie gemeinsam, wann am nächsten Tag die Fähre nach Borkum ablegt. Auf dem Heimweg stoppt das Duo kurz bei McDonald’s in Aurich.

Danach machen es sich die beiden bei dem Mann zu Hause gemütlich. Auf dem Sofa passiert dann das, was den 76-Jährigen auf die Anklagebank des Landgerichts Aurich gebracht hat: Er soll die Jugendliche geküsst, entkleidet und zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit Vergewaltigung vor. Außerdem soll er ohne Erlaubnis eine Pistole, ein Luftgewehr und eine Büchse besessen haben.

Vor der 1. Großen Jugendkammer lässt der gebrechlich wirkende Angeklagte von seinem Verteidiger Arno Saathoff eine Erklärung verlesen. Er räumt die sexuellen Handlungen ein und äußert Bedauern: „Was dann passierte, bereue ich zutiefst.“ Von einer Vergewaltigung will er jedoch nichts wissen. Es sei einvernehmlich geschehen. Die Enkelin habe Alkohol getrunken – bei der polizeilichen Vernehmung der Geschädigten wurde allerdings ein Atemalkoholwert von 0,0 Promille gemessen.

Sie habe ihren BH selbst ausgezogen und ihm geholfen, ihre Hose herunterzuziehen, lässt der Angeklagte seinen Verteidiger erklären. Wenn sie Nein gesagt haben sollte, habe er es womöglich überhört, da er seit einem Schlaganfall auf dem linken Ohr taub sei. Er sei völlig perplex gewesen, als ihn die Polizei mitten in der Nacht aus dem Schlaf gerissen und ihm Vergewaltigung vorgeworfen habe.

Am ersten Verhandlungstag sagen die Geschädigte und deren Mutter, die Tochter des Angeklagten, vor Gericht als Zeuginnen aus. Weil beide die Gegenwart des 76-Jährigen nicht ertragen können, wird er im Gerichtssaal hinter einem Wandschirm platziert, sodass er für die Zeuginnen unsichtbar bleibt – und umgekehrt.

Die Mutter berichtet von einer Whatsapp-Nachricht der Tochter, die sie am Tatabend erreicht habe: „Du musst mich sofort abholen. Ich muss hier raus. Er hat mich angefasst.“ Zu diesem Zeitpunkt sei ihr nicht ansatzweise das Ausmaß des sexuellen Übergriffs klar gewesen, sagt die 49-Jährige. Erst am nächsten Tag habe sie von der Polizei erfahren, dass wegen Vergewaltigung ermittelt werde. „In dem Moment ging mir der Boden unter den Füßen weg.“

Zu ihrem Vater, der 1999 als Frührentner von Dortmund nach Aurich gezogen war, hatte die Zeugin jahrelang keinen Kontakt. Als sie 2018 den Kontakt wieder aufgenommen habe, hätte sich ihre Töchter gefreut, endlich einen Verwandten zu haben, einen Großvater. Sie hingegen sei immer auf der Hut gewesen. Es sei ihr nicht wohl bei dem Gedanken gewesen, dass ihre Tochter mit dem Großvater allein ist.

Sie habe ihren Vater immer sehr geliebt, sagt die 49-Jährige, aber irgendetwas habe nicht gestimmt, schon in ihrer Kindheit. „Ich hatte immer ein klebriges Gefühl.“ Sie könne sich nicht konkret an sexuelle Übergriffe erinnern, aber er habe zum Beispiel bis zu ihrem zwölften Lebensjahr mit ihr gebadet. Ihre Mutter sei regelmäßig abends zu ihr ans Bett gekommen, um ihre Genitalien zu kontrollieren. „Du musst mir glauben: Das ist nur eine Affenliebe“, habe sie dann gesagt.

Der Enkelin fällt die Aussage vor Gericht sichtlich schwer. Die mittlerweile 18-Jährige, die wegen einer Angststörung in psychiatrischer Behandlung ist, spricht leise, ringt um Fassung. Am Tatabend habe der Großvater ihr immer wieder Komplimente gemacht. Er habe ihr gesagt, was für ein toller Mensch sie sei. Er habe sie an sich gedrückt und geküsst, mit Zunge. Sie habe gedacht, das sei vielleicht ein Ausrutscher, sei ins Bad gegangen und dann zurück ins Wohnzimmer. Er habe sie erneut geküsst, sie ausgezogen und aufs Sofa gelegt. „Ich war in Schockstarre.“

Sie habe nicht verstanden, was da gerade passiert. Sie habe gedacht: „Mach doch irgendwas!“ Sie habe Nein gesagt, sei aber nicht in der Lage gewesen, sich zu wehren. Die Situation habe sie überfordert. Während sie unbekleidet dagelegen habe, habe der Angeklagte ihr gesagt, dass er auch Bedürfnisse habe und dass sie ihm alle ihre Wünsche und Fantasien erzählen könne. Als alles vorbei war, habe sie sich im Schlafzimmer eingeschlossen und ihrer Mutter geschrieben.

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Nach Angaben der Tochter war der Angeklagte schon immer großzügig. Er habe sie und ihre Töchter mit Geschenken überhäuft. Zu Weihnachten 2021 – nach der Tat – habe er sich jedoch selbst übertroffen und ihr 10.000 Euro geschenkt. Ein Betrag, an den sich der Angeklagte nicht erinnern kann. Verbrieft und von beiden Seiten bestätigt ist jedoch, dass er 5000 Euro als Entschädigung an die Enkelin gezahlt hat. Diese akzeptiert die Zahlung allerdings nicht als Täter-Opfer-Ausgleich, wie sie vor Gericht erklärt: „Ich finde nicht, dass Geld da irgendetwas wieder gutmacht.“

Dieser Artikel ist zuerst in der Ostfriesen Zeitung erschienen.

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