Wiesmoorer vor Gericht  Mann würgt Nachbarin – weil sie ihn geweckt hat

| | 22.05.2023 15:36 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ein Glas Wasser ins Gesicht – wie bei diesem Marathonläufer – weckt die Lebensgeister. Foto: Gollnow/dpa
Ein Glas Wasser ins Gesicht – wie bei diesem Marathonläufer – weckt die Lebensgeister. Foto: Gollnow/dpa
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Das Amtsgericht Aurich hatte am Montag über einen ungewöhnlichen Fall zu urteilen. Ein Wiesmoorer soll seine Nachbarin gewürgt haben, nachdem diese ihn auf rabiate Art geweckt hatte.

Aurich/Wiesmoor - Er wurde von seiner Nachbarin äußerst unsanft aus dem Schlaf gerissen. Seine Reaktion fiel so heftig aus, dass er nun hinter Gitter muss: Ein 58-jähriger Wiesmoorer ist am Montag vor dem Amtsgericht Aurich wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden, ohne Bewährung.

Der Mann, der keinen Schulabschluss und keine Berufsausbildung hat, ist seit rund 30 Jahren erwerbslos. Frühes Aufstehen ist er nicht gewohnt. Am 27. März musste der Wiesmoorer jedoch um 6 Uhr aus den Federn, da er Sozialstunden leisten sollte. Vorsorglich hatte er seiner Nachbarin den Schlüssel zu seiner Wohnung gegeben, damit die ihn wecken möge. Der 49-Jährigen gelang es nicht, den Nachbarn wach zu bekommen. Er schlief tief und fest, was womöglich mit dem Konsum fast einer ganzen Flasche Rum am Vorabend zusammenhing. Die Nachbarin schüttete dem Schlafenden schließlich ein Glas Wasser ins Gesicht. Daraufhin soll er aufgesprungen und sie mit beiden Händen gewürgt und am Hals gekratzt haben, so steht es in der Anklageschrift.

„Ich wollte sie rausschmeißen“

Der Angeklagte stellte die Sache etwas anders dar. „Ich war im Tiefschlaf.“ Normalerweise rufe die Nachbarin laut, wenn sie ihn wecken wolle. Diesmal sei sie „brachial mit kaltem Wasser“ gekommen. „Ich bin dann so frustriert gewesen, wütend irgendwie.“ Er habe ihr mehrmals gesagt, sie möge rausgehen, doch sie sei nicht gegangen. „Ich wollte sie rausschmeißen.“ Er sei aufgesprungen und auf sie losgegangen, habe sie an den Armen gepackt und zur Tür hinausgeschoben, „mehr geschubst“. Von Würgen wollte er nichts wissen. „Was ich genau mit den Händen gemacht habe, weiß ich nicht mehr.“

Die Würgemale der Geschädigten, belegt durch Fotos, sprachen eine deutliche Sprache. Die Frau erklärte als Zeugin vor Gericht, der Mann habe sie mit beiden Händen am Hals gepackt und leicht gedrückt. Sie habe bei ihm eine Alkoholfahne gerochen. Die Flasche Rum habe sie ihm am Vorabend selbst gegeben, nachdem er hartnäckig darum gebeten habe. „Er trinkt öfter mal zu viel. Wenn er Alkohol getrunken hat, ist er sehr aggressiv.“ Ansonsten habe sie ein gutes Verhältnis zu ihm.

„Die Leute haben blöde Sprüche gemacht“

Der abgemagert wirkende Angeklagte mit eingefallenen Gesichtszügen verneinte die Frage von Richter Meyer, ob er ein Alkoholproblem habe. Er trinke mittlerweile nicht mehr viel. Der 58-Jährige hat ein langes Vorstrafenregister. Er wurde unter anderem wegen Körperverletzung, Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt. Die vielen Vorstrafen erklärte er damit, dass er sich mittlerweile nicht mehr viel gefallen lasse. „Die Leute haben blöde Sprüche gemacht. Dann habe ich zugeschlagen.“ Er wolle versuchen, sich zu ändern, durch Sozialstunden. „Ich will lieber arbeiten, als in den Bau zu gehen.“

Die Staatsanwältin beantragte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung, da der Mann zur Tatzeit unter laufender Bewährung stand. Auch Richter Meyer sah keine Grundlage für eine weitere Bewährungsstrafe. Zugunsten des Angeklagten wertete er die Tatsache, dass dieser sich am Tag nach der Tat bei der Geschädigten entschuldigte und dass diese keine schweren Verletzungen davontrug. Gegen ihn spreche jedoch die ungünstige Sozialprognose. „Ich muss damit rechnen, dass er auch in Zukunft Personen unkontrolliert angreift.“

Der Angeklagte, der ohne Verteidiger vor Gericht erschienen war, wird sich nun mit seinem Betreuer beraten, ob er gegen das Urteil Berufung einlegt. Dafür hat er eine Woche Zeit. Andernfalls wird das Urteil rechtskräftig, und er muss ins Gefängnis.

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