Berlin  Energiepreise sinken: Lohnt sich jetzt ein Wechsel des Strom- und Gasanbieters?

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Von AFP User
| 22.05.2023 19:33 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Die Strompreise sinken nach Rekordpreis-Monaten bei einigen Anbietern wieder. Foto: dpa
Die Strompreise sinken nach Rekordpreis-Monaten bei einigen Anbietern wieder. Foto: dpa
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Die Energiekrise scheint vorerst überwunden, die Strom- und Gaspreise sinken wieder – zumindest bei einigen Anbietern. Für wen jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um den Energieanbieter zu wechseln und auf was Sie dabei achten sollten.

Die Energiemärkte haben sich wieder beruhigt und die sinkenden Strom- und Gaspreise kommen mittlerweile auch bei den Kunden in der Grundversorgung an. Insbesondere diese Tarife liegen aber weiterhin auf einem hohen Niveau. Für viele Verbraucher kann sich ein Anbieterwechsel lohnen.

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Im vergangenen Jahr waren die Beschaffungskosten für die Versorger stark gestiegen und diese gaben die Kosten an die Kundinnen und Kunden weiter. Die Preise bei Neukundentarifen schossen in die Höhe und zeitweise waren in vielen Regionen die Grundversorgertarife attraktiver. Seit einigen Monaten normalisiert sich die Lage aber wieder nach und nach.

Außerdem greifen die staatlichen Energiepreisbremsen: Bei Strom liegt der Deckel bei 40 Cent pro Kilowattstunde, bei Gas bei zwölf Cent. Bei höheren Preisen erstattet der Staat für einen Großteil des Verbrauchs die Differenz.

Viele Neukundentarife liegen bereits seit Wochen teils deutlich unter der Preisbremse. Auch in der Grundversorgung kommen die sinkenden Preise mittlerweile an, dennoch liegen nach Angaben des Vergleichsportals Verivox noch 90 Prozent der Gas- und 80 Prozent der Stromgrundversorgungstarife über den Preisbremsen.

Eine Übersicht der Strompreisentwicklung seit 2019:

Für Kunden in der Grundversorgung lohnt sich ein Wechsel nahezu immer, da es genügend günstigere Alternativen gibt. In der Grundversorgung gibt es auch keine Mindestlaufzeiten. Der Wechsel ist jederzeit innerhalb einer Frist von zwei Wochen möglich.

Bei anderen Tarifen sind vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen zu beachten. Allerdings gilt ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung oder Änderungen der geltenden Fristen im Vertrag. Schickt der Versorger eine Preiserhöhung, ohne auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen, ist diese zudem unwirksam. Ist im ursprünglichen Vertrag eine Preisgarantie enthalten, dürfte die Erhöhung ebenfalls unwirksam sein.

Zunächst sollte der eigene Strom- oder Gasverbrauch ermittelt werden, er findet sich auf der letzten Jahresabrechnung des Haushalts. Für die Suche nach dem passenden Tarif bieten sich dann Vergleichsportale im Internet an. Dabei ist zu beachten, dass dort manche Preise möglicherweise nicht mehr aktuell sind und gegebenenfalls erneut geprüft werden müssen.

Bundesnetzagentur und Verbraucherschützer raten weiterhin zu kürzeren Vertragslaufzeiten von bis zu einem Jahr, viele Anbieter dürften die weiterhin sinkenden Preise künftig noch weitergeben. Eine Preisgarantie verhindert, dass kurz nach Vertragsabschluss eine Erhöhung ins Haus flattert.

Bei zweijährigen Bonus-Tarifen fällt das zweite Jahr in der Regel deutlich teurer aus, da dann der Bonus wegfällt. Vorsicht ist auch bei Prämien-Angeboten geboten – zum Beispiel wenn es zum Stromvertrag einem Fahrrad oder Zeitschriftenabo gibt. Einzeln sind die Produkte oft günstiger, manchmal lauern längere Abozeiten als der Energievertrag läuft.

Bei Online-Tarifen muss klar sein, dass die Kommunikation fast ausschließlich elektronisch verläuft – auch bei Preiserhöhungen. Nicht zuletzt sollten Verbraucher ein Auge auf die Zahl der Abschläge haben. Ratsam sind zwölf, manche Anbieter nehmen aber auch weniger – was wiederum die Abschläge erhöht und zu einem manchmal unnötigen Guthaben bei den Versorgern führt. Im Fall einer Insolvenz könnte das Geld weg sein.

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Die Verbraucherzentralen verweisen darauf, dass es insbesondere bei sogenannten Energiediscountern in der Krise häufig zu Problemen kam. Verbraucher sollten daher nicht ausschließlich auf den Preis schauen, sondern sich auch über den potenziellen neuen Anbieter informieren. Probleme, von denen andere Kunden berichten, könnten sein: fehlende Jahresrechnungen, ausbleibende Boni, drastische Erhöhungen oder untergeschobene Verträge.

Der Wechsel läuft in der Regel über den neuen Anbieter. Nach Übermittlung der relevanten Daten wie persönliche Angaben, Zählernummern und Angaben zum bisherigen Versorger übernimmt der neue Versorger in der Regel alles Weitere, auch die Kündigung bestehenden Vertrags. Der Wechsel ist kostenlos.

Nein. Wer beim Umzug den Lichtschalter betätigt, fällt automatisch in die örtliche Grundversorgung. Geht der eigene Anbieter pleite – ein Grund, weshalb vor Discounter-Anbietern gewarnt wird – springt ebenfalls der Grundversorger ein, der dann meist eine Einstufung in die Ersatzversorgung vornimmt. Aus dieser heraus kann jederzeit ohne Kündigungsfrist ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

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