Amtsgericht Cloppenburg  Friesoyther Gewalttäter muss doch nicht ins Gefängnis

Franz-Josef Höffmann
|
Von Franz-Josef Höffmann
| 23.05.2023 17:33 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Vor dem Landgericht Oldenburg wurde der Fall neu aufgerollt. Foto: Höffmann
Vor dem Landgericht Oldenburg wurde der Fall neu aufgerollt. Foto: Höffmann
Artikel teilen:

Angeklagter Friesoyther hat sich gebessert, darum hob das Landgericht Oldenburg ein früheres Urteil auf. Der 28-Jährige war nicht nur durch Misshandlung seiner Lebensgefährtin aufgefallen.

Friesoythe/Cloppenburg/Oldenburg - Er hatte über einen längeren Zeitraum seine Lebensgefährtin schwer misshandelt, Polizisten angegriffen und beleidigt, Vermieter und Anwohner verletzt. Doch ins Gefängnis muss der 28-Jährige aus Friesoythe nicht mehr. Das Oldenburger Landgericht hob in zweiter Instanz ein früheres Urteil des Cloppenburger Amtsgerichtes wieder auf und verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr.

Das Cloppenburger Amtsgericht hatte den Angeklagten in einem ersten Prozess um die Sache noch zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Dem Amtsgericht hatte es gereicht. Obwohl der Angeklagte erheblich einschlägig vorbestraft war und bereits unter zweifacher Bewährung stand, hatte er erneut seiner Lebensgefährtin Faustschläge in den Magen und ins Gesicht versetzt. Hämatome und Schwellungen waren die Folge gewesen. Ein Kontaktverbot hatte er ignoriert.

Angeklagter griff Helfer an

Der Vermieter der Wohnung wollte der Frau helfen, aber auch den Vermieter schlug der Angeklagte zu Boden. Auch ein Zeuge, der eingriff, wurde zu Boden geschlagen. So erging es auch einer Anwohnerin, die helfen wollte. Auch sie wurde angegriffen und attackiert. Und als die Polizei kam, wurden die Beamten beleidigt und ebenfalls attackiert. So konnte das nicht weitergehen. Folgerichtig verurteilte das Cloppenburger Amtsgericht den Wüterich zu einer Gefängnisstrafe. Eine Bewährungsstrafe war nicht mehr drin gewesen.

Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte dann über seinen Anwalt Berufung eingelegt. Deswegen musste der Fall vor dem Oldenburger Landgericht als Berufungsinstanz neu aufgerollt werden – auch Sicht des Angeklagten mit Erfolg. Er bekam noch einmal seine Bewährungsstrafe. Nach Überzeugung des Landgerichtes hat der Angeklagte die Zeit nach der Cloppenburger Verurteilung positiv für sich genutzt. Alle Taten hatten mit dem Alkoholproblem des Angeklagten zu tun.

Angeklagter in Therapie

Nunmehr hat er aber dem Alkohol abgeschworen und sich in Therapie begeben. Er hat seine persönlichen Dinge geregelt und einen festen Arbeitsplatz gefunden. Bei allen Opfern hat er sich entschuldigt. Aus all diesen Gründen konnte das Landgericht dem Angeklagten doch noch eine günstige Sozialprognose stellen. Die ist Vorbedingung für eine Bewährungsstrafe.

Ähnliche Artikel