Urteil in Aurich Mann erwürgt Lebensgefährtin, ist aber kein Mörder
Wegen Totschlags hat das Landgericht Aurich am Dienstag einen 28-jährigen Auricher zu neun Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Der Staatsanwalt hatte lebenslänglich beantragt – wegen Mordes.
Aurich - Es war kein Mord, sondern Totschlag: Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich hat am Dienstag einen 28-jährigen Auricher wegen Totschlags und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und sieben Monaten verurteilt.
Ist der Angeklagte voll schuldfähig?
Rechtsmediziner schildert minutenlangen Todeskampf
Neun Jahre und sieben Monate Haft wegen Totschlags
Urteil nach Bluttat in Auricher Asylunterkunft
Der Mann, der nicht vorbestraft ist, hatte in der Nacht zum 19. September vergangenen Jahres seine 20 Jahre alte Lebensgefährtin und Mutter der gemeinsamen Tochter in der gemeinsamen Wohnung im zweiten Stock eines Mehrfamilienhauses an der Popenser Straße in Aurich erwürgt. Anschließend riss er im Schlafzimmer Kleidung aus dem Schrank und öffnete den Tresor, um es nach einem Raubüberfall aussehen zu lassen.
Er wollte ein neues Leben anfangen
Der 28-Jährige wollte mit seiner Geliebten und seiner kleinen Tochter ein neues Leben in Herford (Nordrhein-Westfalen) anfangen. Die Beziehung zu seiner ihm nach islamischem Recht angetrauten Ehefrau war zerrüttet. Es gab häufig Streit, auch in der Tatnacht. Ursprünglich war der Auricher wegen Mordes angeklagt. Die Schwurgerichtskammer sah im Unterschied zur Staatsanwaltschaft jedoch nicht das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.
Der Vorsitzende Richter Björn Raap zeichnete in der Urteilsbegründung die verhängnisvolle Verkettung der Ereignisse nach: Kurz nach der Geburt der gemeinsamen Tochter im September 2020 beginnt es in der Beziehung zu kriseln. 2021 gibt es den ersten Trennungsversuch. Der Angeklagte fliegt mit seiner Partnerin in die Türkei und will sie dort zurücklassen. Auf Wunsch seines Vaters versucht er jedoch, die Beziehung zu retten. Die Frau kehrt nach Deutschland zurück.
Kind blieb mit Leichnam zurück
Im Frühjahr 2022 beginnt der Angeklagte eine Affäre mit einer Arbeitskollegin, aus der schnell mehr wird. Das Paar schmiedet Pläne. Der Angeklagte verbringt nur noch wenig Zeit in der Wohnung an der Popenser Straße. Er hat weitere Affären. Es gibt häufig Streit mit seiner Partnerin, so auch am 31. August. An diesem Tag schlägt und würgt er die 20-Jährige. Er lässt mit Absicht sein Handy liegen, damit die Frau die Chats mit der Geliebten sieht. Sie soll selbst die Trennung wollen, so das Kalkül.
In der Tatnacht kommt es erneut zum Streit. Die Frau schreit den Mann wütend an. Es kommt zu einem Gerangel. Er würgt sie und hält ihr den Mund zu. Außerdem erleidet sie eine stark blutende Wunde am Kopf. Wie genau es dazu kommt, bleibt ungeklärt. Die Frau erstickt nach minutenlangem Todeskampf. Der Mann legt Spuren eines vermeintlichen Raubüberfalls und lässt die knapp zweijährige Tochter mit dem Leichnam in der Wohnung zurück. Er übernachtet bei seinen Eltern und kehrt am nächsten Morgen zurück. Erst dann ruft er den Rettungsdienst und die Polizei.
„Ganz besonders verwerflich“
Für das Gericht besteht kein Zweifel, dass der Angeklagte in Tötungsabsicht handelte. Er habe die Tat in einer affektiv aufgeladenen Situation begangen. „Es ist ein Totschlag, aber kein Mord“, sagte Raap. Es gebe keine Anhaltspunkte für niedrige Beweggründe. Auch Arg- und Wehrlosigkeit scheide als Mordmerkmal aus, da es knapp drei Wochen vor der Tat eine ähnliche Situation gegeben habe. Auch da habe der Mann die Frau körperlich angegriffen. Dass sie die Gefährlichkeit des Angriffs unterschätzt habe, sei nicht gleichzusetzen mit Arglosigkeit, befand das Gericht.
Das sah Erster Staatsanwalt Frank Lohmann anders. Das Opfer habe nicht mit einem Angriff in Tötungsabsicht gerechnet, argumentierte der Anklagevertreter in seinem Plädoyer. Er beantragte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Sollte die Kammer auf Totschlag erkennen, dann in einem besonders schweren Fall, beantragte der Erste Staatsanwalt weiter. Die Tat sei „ganz besonders verwerflich“, nicht nur wegen des minutenlangen Todeskampfes und der schweren Verletzungen, sondern auch wegen des zweiten Opfers, nämlich der kleinen Tochter, so Lohmann: „Sie wächst mit den Eltern und Geschwistern des Mannes auf, der ihre Mutter getötet hat.“ Ähnlich argumentierte Nebenklage-Vertreterin Tanja Zimmermann: „Der Angeklagte hat ein paar Tage vor dem zweiten Geburtstag seiner Tochter nicht nur das Leben von deren Mutter zerstört.“
Verteidiger-Antrag noch unterboten
Diesen Argumenten folgte die Kammer nicht. Es handele sich nicht um einen besonders schweren Fall des Totschlags, andererseits auch nicht um einen minder schweren Fall, so Raap. Daher bewege sich das Strafmaß im mittleren Rahmen. Für Totschlag sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren vor.
Mit dem Urteil blieb die Kammer sogar noch unter den Anträgen der beiden Verteidiger. Joachim Müller und Martin Lindemann hatten eine Strafe von maximal zehn Jahren gefordert. Es sei keine von langer Hand geplante Tat gewesen, erklärte Müller, „sondern ein Geschehen, das sich situativ ergeben hat“. Der Angeklagte selbst hatte zunächst zu den Vorwürfen geschwiegen, im Laufe der Verhandlung jedoch ein Teilgeständnis abgelegt. Von der Möglichkeit des sogenannten letzten Wortes machte der 28-Jährige am Dienstag keinen Gebrauch. Er schwieg.