Schondorf Unbegrenzter Hinzuverdienst als Rentner: Das müssen Sie wissen
Seit Anfang 2023 können ältere Arbeitnehmer Job und Rente frei kombinieren. Damit können sie sich vielfach Träume erfüllen – es gibt aber auch Risiken.
Wer früher in Rente geht, kann mit einem Nebenjob beliebig viel hinzuverdienen – ohne eine Kürzung der Rente befürchten zu müssen. Was Sie zum Hinzuverdienst wissen müssen.
Unbegrenzter Hinzuverdienst: Ab Erreichen des regulären Rentenalters konnten Senioren bislang schon in beliebiger Höhe zum Ruhegeld hinzuverdienen – ohne dass die Rente gekürzt wurde. Dies gilt jetzt für alle Altersrentner. 62-jährige Schwerbehinderte können beispielsweise – soweit die 35-jährige Wartezeit hierfür erfüllt ist – die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen und weiterhin ihren Job ausüben. Wer sich für die Kombination von voller Frührente und Job entscheidet, sollte die Folgen für die Sozialversicherungen im Blick haben.
Rente: Bei vorzeitigem Rentenbezug winken Rentenabschläge. Die Rente wird dann um bis zu 14,4 Prozent gekürzt. Ausnahmen gelten nur bei besonders langjähriger Versicherung. Die Abschläge werden aber oft durch die neuen Rentenansprüche kompensiert. Denn die Beschäftigung ist weiterhin rentenversicherungspflichtig und bringt damit weitere Rentenpunkte. Bei einem Durchschnittsverdiener steigt der Rentenanspruch durch ein weiteres Beschäftigungsjahr um rund 40 Euro. Das Rentenplus gibt es ab Erreichen des regulären Rentenalters.
Kranken- und Arbeitslosengeld: Im Falle des Jobverlustes ruht für Arbeitnehmer mit voller Altersrente der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Und noch wichtiger: Im Krankheitsfall muss der Arbeitgeber zwar sechs Wochen den Lohn fortzahlen. Krankengeld gibt es für die „Kombi-Rentner“ dagegen nicht. Tipp: Älteren Arbeitnehmern, die mit gesundheitlichen Einschlägen rechnen (etwa Herzkranke), ist von der Kombi von Job und Rente abzuraten.
Arbeitgeber: Meist dürfte es Arbeitgebern egal sein, ob Beschäftigte neben ihrem Job noch Rente beziehen. Manche Arbeitsverträge sehen aber vor, dass bei Rentenbezug der Job endet. Ein Blick in den Arbeitsvertrag ist dringend anzuraten. Wichtig: Durch das Prozedere bei der Rentenbeantragung erfährt der Arbeitgeber in jedem Fall vom Rentenantrag. Tipp: Im Betrieb mit „offenen Karten spielen“ und den Arbeitgeber frühzeitig über den Rentenantrag informieren.
Rücklagen für die Steuer: Der größte Teil der Rente ist steuerpflichtig. Die Rentenversicherung führt jedoch – anders als der Arbeitgeber vom Lohn – von der Rente keine Steuern ab. Deshalb müssen die „Kombirentner“ in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben. Gerade bei Arbeitnehmern mit hohem Einkommen dürfte vielfach die Steuerprogression bei der Rente heftig zuschlagen. Tipp: Rentner mit vollem Job sollten sicherheitshalber etwa 20 Prozent der Rente fürs Finanzamt zurücklegen.
Rückzahlung von der Krankenkasse: Wer Job und Frührente kombiniert, zahlt auch doppelte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Gutverdiener, deren Arbeitseinkommen ohnehin nahe der Beitragsbemessungsgrenze liegt (derzeit: 4.987,50 Euro), zahlen, weil zusätzlich auch von der Rente Beiträge abgehen, zu viel an ihre Kasse. Tipp: In diesem Fall am Anfang des folgenden Jahres eine Beitragserstattung beantragen.
Fazit: Die Kombination von Arbeit und Rente schafft für ältere Arbeitnehmer kurz vor Erreichen des regulären Rentenalters einen erheblichen finanziellen Spielraum. Sinnvoll kann diese Variante vor allem für ältere Arbeitnehmer sein, die sich in den ersten Jahren des Rentenbezugs den ein oder anderen kostspieligen Wunsch erfüllen möchten.