Prozess hat begonnen Dubiose Geldanlage – Mann wegen Geldwäsche vor Gericht
380.000 Euro landeten auf dem Konto einer Consultinggruppe bei einer Bank aus dem Landkreis Cloppenburg. Die wurde misstrauisch. Jetzt steht ein Mann aus dem Kreis Leer wegen Geldwäsche vor Gericht.
Leer - Ein 64-jähriger Mann aus dem Landkreis Leer muss sich derzeit vor dem Leeraner Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Geldwäsche vor. Er soll im April 2018 als Mitgesellschafter einer Consultinggruppe ein Konto bei einer Bank aus dem Landkreis Cloppenburg betrieben und dort etwa 380.000 Euro deponiert haben. 22 den Behörden bekannte Personen hatten insgesamt 180.000 Euro überwiesen, der Rest stammt von weiteren Anlegern – unter anderem aus dem Ausland. Die Gesamtsumme war schließlich von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden, da der Verdacht der Geldwäsche und des Betruges bestand.
Der Angeklagte erschien vor Gericht mit seinem Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt gab gegenüber dem Gericht an, zunächst keine Einlassung zu Sache machen zu wollen. Dieses behielt man sich für den weiteren Verlauf des Verfahrens jedoch vor.
Zeugen kommen aus dem gesamten Bundesgebiet
Das Gericht hatte Geschädigte aus dem gesamten Bundesgebiet vorgeladen, um Licht ins Dunkel zu bringen. Die Zeugen gaben an, dass eine Finanzagentur mit hohen Renditeversprechen über eine Webseite im Internet geworben hatte. In Stuttgart und München habe es öffentliche Werbeveranstaltungen gegeben. Es ging bei den in Aussicht gestellten Renditen unter anderem um eine Geldanlage zur Vermarktung von Photovoltaikanlagen (PV) und Wasserbehältern aus China. Die Finanzagentur hatte für die Geldanlage zunächst eine eigene Kontonummer angegeben, die jedoch durch das Treuhandkonto der Consultinggruppe ersetzt wurde. Ein Geldanleger hatte gleich eine PV-Anlage im Wert von 32.000 Euro für sein Dach mitbestellt, aber nie erhalten. Ebenso erging es den Anlegern, die weder Informationen über die Anlage ihres Geldes noch Rückzahlungen erhielten. Das Gericht legte weiteren Geschädigten an sie adressierte Rechnungen über den angeblichen Kauf von PV-Anlagen vor. Diese gaben an, solche Rechnungen nicht erhalten zu haben, da die Anlagen auch nicht bestellt worden waren.
Außerdem wurde ein Vorstandsmitglied der kontoführende Bank als Zeuge angehört. Der Bank sei aufgefallen, dass in kurzer Zeit auf das Konto der Consultinggruppe größere Geldbeträge aus Deutschland und dem Ausland transferiert wurden. Nach einer Verdachtsanzeige wegen möglicher Geldwäsche bei den zuständigen Behörden erhielt die Bank den Auftrag, die Herkunft der Gelder bei den Gesellschaftern der Consultinggruppe in Erfahrung zu bringen. Weder war ein Treuhandkonto erkennbar noch der Ankauf von PV-Anlagen aus China nachvollziehbar. Vielmehr habe der Angeklagte eine größere Summe für den Kauf eines Kraftfahrzeuges von dem Konto der Consultinggruppe abgehoben. Ein persönliches Gespräch mit den Gesellschaftern, den Kontoinhabern, sei für die Bank jedoch wenig kooperativ verlaufen.
Consultinggruppe meldete Insolvenz an
Die Polizeidirektion Osnabrück ermittelte im Anschluss wegen Anlagenbetruges. Der Sachbearbeiter gab vor Gericht an, dass seine Recherchen schließlich zu den geschädigten Geldanlegern führte. Da in den nachfolgenden Monaten ein Insolvenzverfahren gegen die kontoführende Consultinggruppe eingeleitet worden war, konnte die Bank den Geldbetrag nach der Freigabe an den Insolvenzverwalter transferieren.
Am Ende des ersten Prozesstages blieben noch einige Fragen offen. Weiter geht es am 6. Juni um 9 Uhr in Saal 28. Das Urteil soll am 9. Juni um 9 Uhr ebenfalls in Saal 28 verkündet werden.