Junger Norder verurteilt  Statt Karriere gibt es nun Knast

| | 01.06.2023 15:13 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Der Konsum von Kokain bestimmt das Leben des Angeklagten. Foto: Brandt/dpa
Der Konsum von Kokain bestimmt das Leben des Angeklagten. Foto: Brandt/dpa
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Intelligenz schützt nicht vor dummen Taten: Weil er einen Taxifahrer ausgeraubt hat, muss ein 23-jähriger Norder ins Gefängnis. Aus ihm hätte etwas werden können, urteilte ein Gutachter.

Aurich/Norden - Er ist überdurchschnittlich intelligent und hätte aus seinem Leben etwas machen können. Stattdessen wurde er früh drogenabhängig und straffällig. Nun muss er für viele Jahre hinter Gitter: Wegen besonders schweren Raubes, schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und versuchten Raubes hat das Landgericht Aurich am Donnerstag einen 23-jährigen Norder zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Nach Verbüßung von zwei Jahren soll er in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden, urteilte die 3. Große Strafkammer.

Das Gericht ist überzeugt, dass der 23-Jährige am 25. September vergangenen Jahres nach einem Besuch der Diskothek Meta in Norddeich einen Taxifahrer mit einem Küchenmesser bedroht und ihm 300 Euro geraubt hat. Der Angeklagte hatte die Tat vor Gericht bestritten. Sein Verteidiger Klaas Kempe äußerte im Plädoyer Zweifel. Der Taxifahrer hatte den Angeklagten am ersten Verhandlungstag im Gerichtssaal eindeutig als Täter identifiziert. Diese Aussage sei „ziemlich dünn und dürftig“ und habe keinen hohen Beweiswert, sagte Kempe, da der Angeklagte exponiert im Gerichtssaal gesessen habe. Das suggeriere Schuld. „Wer soll es denn sonst gewesen sein?“

Größe um 20 Zentimeter falsch eingeschätzt

Auch die Behauptung des Zeugen, er könne sich als gelernter Augenoptiker besonders gut Augenpartien und Gesichter merken, ließ der Verteidiger nicht gelten. Die Tat liege neun Monate zurück, es sei dunkel gewesen, und es gebe viele Leute mit schmalem Gesicht. Das sei kein Alleinstellungsmerkmal des Angeklagten. Außerdem habe der Taxifahrer die Größe des Täters auf 1,70 Meter geschätzt, während sein Mandant 1,90 Meter groß sei. „Wir haben ein paar Puzzlestücke, und wir haben einen schwachen Zeugenhinweis“, sagte Kempe. „Das reicht nicht, um jeden Zweifel auszuräumen.“

Das Gericht sah es anders. „Wir sind überzeugt, dass der Angeklagte der Täter ist“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Herrmann in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte sei zweifellos am Tattag um 4.15 Uhr in der Diskothek Meta gewesen. „Wie viele Leute mit dieser Frisur und spitzem Gesicht sollen zwischen 4.15 Uhr und 4.30 Uhr, der Tatzeit, in Norddeich gewesen sein?“ Die auffällige Frisur des Angeklagten – ausrasierte Seiten, langes Deckhaar – war von mehreren Zeugen beschrieben worden.

Mit Komplizen Parfum gestohlen

Die anderen beiden Taten, deretwegen der Norder angeklagt war, hatte er eingeräumt. Am 12. September 2022 überfiel er in Norden einen 35-jährigen Passanten, der sich gerade eine Pizza gekauft hatte. Das Opfer entkam. Am 24. September stahl er in einer Norder Drogerie hochwertiges Parfum. Mitarbeiter des Geschäfts hinderten ihn am Verlassen des Marktes, doch zwei Komplizen entkamen mit der Beute. Diese versuchte er tags darauf in der Diskothek Meta zu verkaufen und geriet dabei an einen Polizeibeamten. Aus diesem Misserfolg resultierte schließlich der Überfall auf den Taxifahrer.

Das Motiv sämtlicher Taten war die Drogensucht. Der 23-Jährige brauchte Geld, um Rauschmittel zu kaufen. Nach Angaben des psychiatrischen Sachverständigen Dr. Egbert Held fing der Angeklagte im Alter von 16 Jahren mit Cannabis an. Das sei bis heute eine feste Größe. 2020/21 seien Amphetamine und Kokain dazugekommen. Mit synthetischen Morphinen bekämpfe er Schlafstörungen.

„Ich will ein normales Leben führen“

Der Angeklagte, der keinen Schulabschluss hat und nie dauerhaft einer Beschäftigung nachgegangen ist, ist nach Einschätzung des Sachverständigen „ein begabter junger Mann, der eine gewisse Karriere hätte machen können“. Er hätte Abitur machen können, so Held, „wenn es nicht zur Zerstörung seines Lebenswegs gekommen wäre durch den haltlosen Gebrauch von Substanzen“. Zur Tatzeit sei der Angeklagte durch die Drogen zwar womöglich zu einem gewissen Grad enthemmt gewesen, doch es bestehe keine verminderte Schuldfähigkeit. Der Sachverständige empfahl die Unterbringung des 23-Jährigen in einer Entziehungsanstalt.

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Mit dem Urteil blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die für siebeneinhalb Jahre Haft plädiert hatte. Der Verteidiger stellte keinen konkreten Antrag. Er bat nur darum, seinem Mandanten möglichst schnell eine Therapie zu ermöglichen. Der Mann brauche Hilfe, um sein Leben in den Griff zu bekommen, und sei in der Lage, an sich zu arbeiten. Der vielfach vorbestrafte Angeklagte sagte in seinem letzten Wort: „Der Mensch, der da beschrieben worden ist, das bin ich eigentlich gar nicht.“ Er wünsche sich eine Therapie. „Ich will wieder ein normales Leben führen da draußen, wie jeder andere auch, und eine Familie gründen.“