Frühere Urteile wurden aufgehoben  Bewährung für Polizisten-Beißer aus Cloppenburg

| 05.06.2023 14:59 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Am Oldenburger Landgericht wurde verhandelt. Foto: Archiv
Am Oldenburger Landgericht wurde verhandelt. Foto: Archiv
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Frühere Urteile der Amtsgerichte in Westerstede und Cloppenburg gegen einen 41-Jährigen, der Polizisten attackiert hat, wurden nun aufgehoben. Das Landgericht Oldenburg setzte auf eine Bewährungsstrafe.

Cloppenburg/Westerstede/Oldenburg / FJH - Er hat Polizisten getreten und gebissen. Doch ins Gefängnis muss der 41-Jährige aus Cloppenburg nicht. Das Oldenburger Landgericht als Berufungsinstanz hat auf die Berufung des Angeklagten hin Urteile des Cloppenburger und des Westersteder Amtsgerichtes wieder aufgehoben und den Angeklagten wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte zu einer Gesamtstrafe von neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Damit bleibt dem 41-Jährigen das Gefängnis erspart. Der Angeklagte hatte den Feststellungen zufolge in Westerstede Polizisten getreten und war dafür vom Amtsgericht Westerstede zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Dann hatte er in Cloppenburg Polizisten gebissen und war dafür vom Amtsgericht Cloppenburg ebenfalls zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Mann ist außerdem vorbestraft.

Posttraumatische Belastungsstörung

Doch nun haben neue Erkenntnisse zu einer Erklärung für die bösen Taten gesorgt. Der Angeklagte soll unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leiden. Den Feststellungen zufolge hatte der 41-Jährige als Kind zusehen müssen, wie sein Vater erstochen wurde. Das soll ihn psychisch enorm belastet haben. So griff der Angeklagte zur Flasche. Und wenn er dann betrunken war, kam es zu Erinnerungen und zur Randale. Das rief dann die Polizei auf den Plan. In einigen Fällen musste der Angeklagte fixiert werden, um ihn zu beruhigen.

Aber genau dieses Fesseln und Fixieren soll der Auslöser dafür sein, dass der Angeklagte die Beamten angriff und biss. Das ist nun aber alles vorbei. Seit geraumer Zeit schon unterzieht sich der 41-Jährige einer intensiven Therapie. Er trinke keinen Alkohol mehr und arbeite sein Trauma auf. Alles laufe sehr gut. Auch die Bewährungshilfe hatte für den Angeklagten nur lobende Worte. Deswegen konnte es aus Sicht des Landgerichtes bei einer Bewährungsstrafe bleiben. Das Landgericht konnte dem Angeklagten eine günstige Sozialprognose stellen. Die ist Vorbedingung für eine Bewährungsstrafe.

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