Prozess gegen Braker  Handy-Video bringt 52-Jährigen hinter Gitter

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 07.06.2023 15:21 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Gegen den 52-jährigen Braker wurde am Mittwoch vor dem Landgericht Oldenburg verhandelt. Foto: Dittrich/DPA
Gegen den 52-jährigen Braker wurde am Mittwoch vor dem Landgericht Oldenburg verhandelt. Foto: Dittrich/DPA
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Für zwei Jahre und drei Monate muss ein Mann aus Brake ins Gefängnis, weil er seine schlafende Ex-Freundin vergewaltigt hat. Den entscheidenden Beweis lieferte der 52-Jährige versehentlich selbst.

Oldenburg - Wegen Vergewaltigung und sexuellen Übergriffs hat das Landgericht Oldenburg am Mittwoch in zweiter Instanz einen 52 Jahre alten Mann aus Brake zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Damit wurde weitgehend ein früheres Urteil des Braker Amtsgerichts bestätigt. Weil der Angeklagte dem Opfer ein Schmerzensgeld gezahlt hat, kam der Braker in den Genuss einer Strafmilderung. Bewährung gab es aber nicht: Der Mann ist wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes vorbestraft.

Bei dem jetzigen Opfer handelt es sich um die frühere Lebensgefährtin des Angeklagten, mit der er auch nach der Trennung noch in der gemeinsamen Wohnung lebte. Am 6. Oktober 2020 nahm die Frau ein Schlafmittel und versank anschließend in einen Tiefschlaf. Den Feststellungen der Anklage zufolge nutzte der 52-Jährige das aus, um seine Lebensgefährtin zu vergewaltigen. Von der Tat filmte er mit dem Handy ein Video – als Ersatz für den nach der Trennung fehlenden sexuellen Kontakt, wie der Angeklagte sagte.

Doch die Tat sollte sich rächen: Denn beim Herumspielen mit dem Handy schickte der Braker das Video aus Versehen ausgerechnet seiner Lebensgefährtin. Der Angeklagte legte vor Gericht ein Geständnis ab, entschuldigte sich und zahlte ein Schmerzensgeld. Für eine Bewährung reichte das allerdings nicht. Der Angeklagte habe ausgenutzt, dass seine Lebensgefährtin ein Schlafmittel genommen habe, so das Gericht. Er habe Vertrauen zutiefst enttäuscht.

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