Verhandlung am Amtsgericht Leer Urteil im Geldwäsche-Prozess ist gefallen


Ein 64-jähriger Mann aus dem Landkreis Leer war wegen möglicher Geldwäsche angeklagt. 380.000 Euro landeten auf dem Konto einer Firma, dessen Gesellschafter er war. Jetzt ist ein Urteil gefallen.
Leer - Wegen Geldwäsche musste sich in den vergangenen Wochen ein 64-jähriger Mann aus dem Landkreis Leer vor dem Leeraner Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, dass er im April 2018 als Mitgesellschafter einer Consultinggruppe ein Konto bei einer Bank aus dem Landkreis Cloppenburg betrieben und dort etwa 380.000 Euro deponiert haben soll. Dieses stammte unter anderem aus Fällen von Anlagenbetrug in Österreich und Tschechien.
Jetzt ist ein Urteil in dem Prozess gefallen. Wie Gerichtssprecher Heiko Brahms auf Anfrage sagte, wurde der 64-Jährige freigesprochen. Er sei zwar Mitgesellschafter der Consultinggruppe gewesen, es bleibe aber im Dunkeln, was er über die Herkunft des Geldes und den Zweck der Überweisungen gewusst habe. Gegen einen weiteren Gesellschafter der Consultinggruppe sei als vermeintlicher Strippenzieher ermittelt worden. Allerdings ist dieser im vergangenen Jahr verstorben, sodass es zu keinem Prozess mehr kam.
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