Barßeler zu Haftstrafe verurteilt 16-Jährige sexuell belästigt und missbraucht
Weil er eine 16-Jährige in der Silvesternacht sexuell belästigt und missbraucht hat, muss ein 28-jähriger Barßeler in Haft. Das entscheid das Amtsgericht Cloppenburg.
Barßel/Cloppenburg - Wegen sexueller Belästigung und sexueller Nötigung hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht einen 28 Jahre alten Mann aus Barßel zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Das Jugendgericht war für den Fall zuständig, weil das Opfer der Tat noch minderjährig ist. Den Feststellungen zufolge hat der Angeklagte in der Silvesternacht 2022/2023 in Barßel ein 16-jähriges Mädchen sexuell missbraucht.
Die 16-Jährige hatte zusammen mit einer Freundin an einer Feier teilgenommen und befand sich auf dem Nachhauseweg. Die beiden Mädchen überquerten einen großen Platz. Dort stand der Angeklagte. Nach Überzeugung des Gerichtes griff er sich nun die 16-Jährige, küsste sie und fasste ihr an Brust und Hals. Die Freundin der 16-Jährigen schrie laut und die 16-Jährige selbst wehrte sich, was sie konnte. Sie biss den Angeklagten in dem Arm.
Handynummer gefordert
Doch der Barßeler setzte sein Treiben fort. Dann verlangte er von der 16-Jährigen die Herausgabe ihrer Telefonnummer. In ihrer großen Not gab die Jugendliche die Nummer heraus. Um zu überprüfen, ob das Mädchen tatsächlich die richtige Telefonnummer herausgegeben hatte, rief der Angeklagte an Ort und Stelle bei ihr an. Die Polizei freute sich: Nun musste sie nicht lange nach dem Angeklagten suchen. Sie hatte ja schon seine Telefonnummer. Im Verfahren hat der Angeklagte die Vorwürfe bestritten. Nicht er habe die 16-Jährige „angebaggert“, sondern diese ihn. Das glaubte aber keiner. Weinend auf dem Gerichtsflur saß die Jugendliche. Und wenn der Angeklagte ein Geständnis abgelegt hätte, hätte sie nicht als Zeugin aussagen müssen. Doch der Barßeler bestand darauf. Das sollte sich bitter rächen.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf drei Monate Haft mit Bewährung plädiert. Der Angeklagte verstand die Welt nicht mehr, hielt das Strafmaß für absolut zu hoch. Nach Beratung verurteilte das Gericht den Angeklagten auch zu drei Monaten Haft, aber ohne Bewährung. Nach Rechtskraft des Urteils muss der Barßeler nun ins Gefängnis. Das hatte der Angeklagte offenkundig nicht für möglich gehalten.