Osnabrück  300.000 Euro Schmerzensgeld: Bekommen Betroffene im Bistum Osnabrück nun auch mehr Geld?

Stefanie Witte
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Von Stefanie Witte
| 20.06.2023 07:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Mahnwache am Vorabend des Ökumenischen Kirchentages: In Osnabrück ging es auch um das Thema Missbrauch. Foto: Friso Gentsch/dpa
Mahnwache am Vorabend des Ökumenischen Kirchentages: In Osnabrück ging es auch um das Thema Missbrauch. Foto: Friso Gentsch/dpa
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Bekommen Betroffene von sexualisierter Gewalt künftig mehr Schmerzensgeld im Bistum Osnabrück? Ein Urteil im Erzbistum Köln könnte Einfluss auf die Zahlungen haben.

In der vergangenen Woche hatte das Landgericht Köln das Erzbistum Köln zur Zahlung von 300.000 Euro an einen einen Betroffenen sexualisierter Gewalt verurteilt. Bislang zahlten deutsche Bistümer an Missbrauchsopfer erheblich geringere Summen, die bewusst nicht als „Schmerzensgeld“, sondern als „Anerkennung des Leids“ bezeichnet werden. Die Deutsche Bischofskonferenz betont, dass es sich dabei um freiwillige Leistungen handele. Die Betroffenen müssen dazu nicht den Klageweg beschreiten, sondern gegenüber der Kirche glaubhaft darlegen, dass sie Gewalt erlebt haben.

Der Kölner Kläger hatte in den 1970er Jahren mehr als 300 Mal sexualisierte Gewalt durch einen Priester erlitten. Das Erzbistum hatte darauf verzichtet, in der Sache Verjährung geltend zu machen. Kirchenexperten gehen davon aus, dass das Urteil Signalwirkung auch für andere Bistümer haben wird.

Was bedeutet das Urteil für das Bistum Osnabrück? Auf Anfrage unserer Redaktion erklärte die Pressestelle, dass die Diözese weiter wie bisher verfahren wolle und sich an Anerkennungsleistungen orientiere, die von einer Kommission auf Bundesebene festgelegt werden. Diese Urteile orientierten sich, so die Pressestelle, „am oberen Bereich der Schmerzensgelder, die in vergleichbaren Fällen von staatlichen Gerichten zuerkannt wurden“. Dabei würden auch neue Urteile berücksichtigt. Gleichzeitig stehe den Betroffenen der Weg zu staatlichen Gerichten offen. Gegen das Bistum Osnabrück laufe derzeit jedoch kein Gerichtsverfahren dieser Art.

Eine entscheidende Frage, sollten Betroffene diesen Weg wählen, ist die nach den Verjährungsfristen. Viele bekannte Missbrauchsfälle liegen Jahrzehnte zurück. Das Bistum könnte sich je nach Fall auf Verjährung berufen und damit Schmerzensgeldansprüche abwehren. Oder es könnte – wie im Fall Köln – darauf verzichten. Auf Anfrage legte sich das Bistum nicht fest: „Sollte es dazu kommen, wird im konkreten Einzelfall entschieden, wie mit Verjährungsfristen umgegangen wird“, erklärte die Pressestelle.

Nicole Sacha ist Mitglied im Betroffenenrat Nord, der für die Metropolie zuständig ist, also für die Bistümer Osnabrück, Hildesheim und das Erzbistum Hamburg. Sie sieht die Einordnung des Bistums Osnabrück kritisch. Auf Anfrage erklärte Sacha, die Kirche vergleiche bei der sogenannten „Anerkennung des Leids“ die konkreten Fälle mit Beispielfällen, die nicht die besonderen Umstände in der Kirche berücksichtigten, wie die „fast ‘gottgleiche Stellung’ des Täters aus Sicht der Kinder“ sowie Vertuschung durch Bistumsleitungen. Die Taten seien daher nicht vergleichbar. Mit dem Kölner Urteil gebe es nun einen vergleichbaren Fall.

Sacha fordert nach dem Urteil in Köln eine massive Erhöhung der kirchlichen Zahlungen: Es wäre ein „beeindruckendes und angemessenes Signal der Verantwortungsübernahme in Richtung Betroffene“, wenn die Bistümer nun erklären würden, generell auf das Argument der Verjährung zu verzichten, so Sacha. „Die Nordbistümer können gerne vorangehen und zeigen, dass sie ihrer viel beschworenen Haltungsänderung auch Taten folgen lassen.“

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