Prozess am Amtsgericht Aurich  Kurzer Schwenk auf die Gegenfahrbahn kostet 1200 Euro

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 19.06.2023 16:58 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Fall wurde am Montag vor dem Amtsgericht Aurich verhandelt. Foto: Ortgies
Der Fall wurde am Montag vor dem Amtsgericht Aurich verhandelt. Foto: Ortgies
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Ein 28-jähriger Emder schwenkte in Aurich kurz auf die Gegenfahrbahn, weil das andere Auto ihn blendete. Gegen den Strafbefehl ging er vor – und muss eine höhere Geldstrafe zahlen.

Aurich - Um einen entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer zu maßregeln, legte ein 28-jähriger Emder in der Oldersumer Straße in Aurich ein spektakuläres Fahrmanöver hin: Er schwenkte kurz auf die Gegenfahrbahn. Der Fall landete am Montag vor dem Auricher Strafrichter.

Wegen Nötigung war dem Emder ein Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 30 Euro (insgesamt 600 Euro) sowie ein zweimonatiges Fahrverbot zugestellt worden. Dagegen hatte er Einspruch erhoben, so dass nun Amtsgericht verhandelt werden musste.

Verdienst wurde vorher geschätzt

Die wortreiche Geschichte des Angeklagten glaubte Strafrichter Hartmann am Ende nicht. Er verurteilte ihn zu 20 Tagessätzen zu je 60 Euro (1200 Euro) und einem zweimonatigen Fahrverbot von motorisierten Fahrzeugen jeder Art.

Für den Angeklagten wurde es deshalb so teuer, weil er angegeben hat, Paketausfahrer zu sein und ein monatliches Nettoeinkommen von 1800 bis 1900 Euro zu haben. Die Tagessatzhöhe entspricht dem 30sten Teil dieses Betrags. Im Strafbefehl war sein Einkommen hingegen geschätzt worden. Den Mann trifft vor allem das Fahrverbot hart.

Für Restaurant Essen ausgefahren

Die Tat ereignete sich vor fünf Monaten. Um 22.18 Uhr soll der stadteinwärts fahrende Emder in der Oldersumer Straße laut Anklage einen entgegenkommenden Autofahrer stark geblendet haben, so dass dieser aufblendete. Das brachte den Angeklagten derart in Rage, dass er einen Schlenker auf dessen Fahrbahn machte, um ihn zur Vollbremsung zu zwingen.

Der Emder sagte aus, dass er damals für ein Restaurant Essen ausgefahren habe. „Dann wurde ich überrascht, ein Auto kam mir entgegen, das Licht war sehr stark. Das kann ich nicht ab“, erzählte er. Er habe auch „Fernlicht gemacht“ und sei weitergefahren. Der andere habe gewendet und ihn „in einer sehr barbarischen Weise“ verfolgt. In einer Seitenstraße habe er angehalten. Der andere habe sich zu Fuß genähert, auf sein Auto geklopft und ihn stark beschimpft. Er habe Angst gehabt und sei dann weitergefahren. 15 bis 25 Minuten habe ihn der andere mit Fernlicht und ohne Sicherheitsabstand durch die Stadt verfolgt. „Das hat mir Angst und Sorgen gemacht, ich dachte, er sei von der Mafia“, ließ sich der Angeklagte ein. Er sei schließlich zur Polizei gefahren.

Zeuge blieb an Emder dran

Der 62-jährige Zeuge aus dem Landkreis Aurich schilderte hingegen, auf Höhe der Tankstelle habe ihn ein Fahrzeug stark geblendet. Er habe es einmal angeblitzt. „In dem Augenblick riss er sein Auto auf meine Spur“, sagte er. Er habe scharf bremsen müssen, alles sei ihm im Auto umhergeflogen. Kurz bevor er zum Stehen gekommen sei, habe der Angeklagte sein Auto auf seine Fahrbahn zurückgerissen. Er habe ihn verfolgt, um ihn zur Rede zu stellen.

Weil der Emder nicht anhielt, rief der Zeuge die Polizei. An dem Angeklagten blieb er dran und verfolgte ihn durchs Stadtgebiet, bis ihn die Beamten schließlich stoppten. „Das war jetzt keine Verfolgungsjagd“, bekräftigte der 62-Jährige.

Urteil entsprach Antrag der Staatsanwältin

Auf die Fragen des Gerichts erklärte er, hinter dem „ruckhaften Rüberziehen“ habe Aggression gesteckt. Der Angeklagte habe sich nicht erschreckt, „das war Zorn“.

Das Urteil entsprach dem Antrag der Staatsanwältin. Verteidiger Lutz Winkler forderte einen Freispruch. Amtsrichter Hartmann sah die Tat wie angeklagt bestätigt. „Der Angeklagte zog mit Vorsatz sein Kraftfahrzeug bewusst auf die Gegenfahrbahn, um eine Vollbremsung zu provozieren“, befand er in der Urteilsbegründung.

Der Verurteilte muss auch die Verhandlungskosten tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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