Beim Schwarzfahren erwischt  Große Liebe kostet Wilhelmshavener ein paar Monate Haft

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 26.06.2023 20:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Landgericht hat ein Amtsgerichtsurteil bestätigt. Bild: Pixabay
Das Landgericht hat ein Amtsgerichtsurteil bestätigt. Bild: Pixabay
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Eigentlich sitzt er im Gefängnis, aber tagsüber durfte er raus. Den Vorzug hat sich ein Wilhelmshavener verspielt und noch zusätzliche Hafttage kassiert, weil er seine große Liebe sehen wollte.

Wilhelmshaven/Oldenburg - Wegen Schwarzfahrens und Fahrens ohne Fahrerlaubnis muss ein 47 Jahre alter Mann aus Wilhelmshaven für fünf weitere Monate ins Gefängnis. Ein entsprechendes Urteil des Wilhelmshavener Amtsgerichtes hat das Oldenburger Landgericht in zweiter Instanz bestätigt. Die Berufung des Angeklagten gegen das erste Urteil wurde verworfen. Eine Bewährung gab es nicht mehr.

Der Widerspruch des 47-Jährigen konnte keinen Erfolg haben. Er ist 27 Mal vorbestraft und hatte vier Bewährungen nicht durchgestanden. Der Mann saß schon mehrmals im Gefängnis – zuletzt verbüßte er eine mehrjährige Gefängnisstrafe. Nach zwei Jahren kam er in den Genuss eines offenen Vollzugs. Er hatte noch zwei weitere Jahre zu verbüßen.

Beim Schwarzfahren erwischt

Der Angeklagte hatte eine Freundin in Kiel. Die wollte er gerne besuchen. Sie sei seine große Liebe, sagte der 47-Jährige vor Gericht. Diese große Liebe wurde ihm zum Verhängnis. Weil er kein Geld hatte, fuhr der Wilhelmshavener ohne Fahrschein mit dem Zug nach Kiel. Sieben Mal wurde er dabei erwischt. Im Gefängnis hatte er außerdem einen Mitgefangenen kennengelernt, der ein Auto besitzt. Der Wagen musste in die Werkstatt. Der Besitzer konnte sich nicht darum kümmern, weil er sich nicht im offenen Vollzug befand. So bat er den 47-Jährigen, die Werkstatt-Fahrten zu erledigen. Der stimmte zu, obwohl er keinen Führerschein besitzt. Zweimal wurde er von der Polizei kontrolliert.

Insgesamt beging er damit neun Taten während des offenen Vollzugs. Den Gerichten reichte das. Jetzt ist dem Angeklagten nicht nur die Möglichkeit gestrichen worden, tagsüber die Justizvollzugsanstalt zu verlassen – er muss auch fünf weitere Monate im Gefängnis bleiben. Das hat das Oldenburger Landgericht unter Vorsitz von Richter Rouben Riethmüller so bestätigt.

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