Prozess am Landgericht Aurich  76-Jährigem droht Haft wegen Vergewaltigung

| | 27.06.2023 16:17 Uhr | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich ging es am Dienstag um Vergewaltigung. Foto: Archiv/Ortgies
Vor dem Landgericht Aurich ging es am Dienstag um Vergewaltigung. Foto: Archiv/Ortgies
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Weil er seine Enkelin vergewaltigt haben soll, muss ein 76-jähriger Auricher voraussichtlich ins Gefängnis. Am Dienstag sagte die Therapeutin des mutmaßlichen Opfers vor Gericht aus.

Aurich - Ein 76-jähriger Auricher muss aller Voraussicht nach wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung seiner Enkelin ins Gefängnis. Außerdem soll er ohne Erlaubnis eine Pistole, ein Luftgewehr und eine Büchse besessen haben. Die Staatsanwaltschaft hat am Dienstag vor der 1. Großen Jugendkammer am Landgericht Aurich eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten beantragt. Das Urteil fällt am 18. Juli.

Der Witwer soll sich am 4. Juli 2021 in seiner Wohnung in Aurich an seiner damals 16-jährigen Enkelin aus Nordrhein-Westfalen vergangen haben. Der Angeklagte habe die Jugendliche auf seinem Sofa geküsst, entkleidet und zu sexuellen Handlungen gezwungen, heißt es in der Anklageschrift.

Er glaubte, sie habe es auch gewollt

Die sexuellen Handlungen stellt der Angeklagte nicht in Abrede. Im Unterschied zu seiner Enkelin behauptet er jedoch, das Ganze sei einvernehmlich geschehen. Sie habe ihren BH selbst ausgezogen und ihm geholfen, ihre Hose herunterzuziehen, hatte der Mann am ersten Verhandlungstag über seinen Verteidiger erklärt. Wenn sie Nein gesagt haben sollte, habe er es womöglich überhört, da er seit einem Schlaganfall auf dem linken Ohr taub sei. Er sei völlig perplex gewesen, als ihn die Polizei mitten in der Nacht aus dem Schlaf gerissen und ihm Vergewaltigung vorgeworfen habe. Gleichwohl bereue er seine Tat, hatte der 76-Jährige erklärt. Er habe sich zu etwas hinreißen lassen.

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Die Verhandlung hat sich wiederholt verzögert, da Verteidiger Arno Saathoff an der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers zweifelt. Er wollte die Krankenakte der mittlerweile 18-Jährigen einsehen, die sich zur Tatzeit in psychotherapeutischer Behandlung befunden hatte. Mit Verzögerung traf die Akte schließlich ein.

Therapieerfolg zunichte gemacht

Außerdem wurde am Dienstag die Psychologin, die das mutmaßliche Opfer seinerzeit behandelt hatte, per Videokonferenz in den Gerichtssaal geschaltet. Die Aussagen der 60-Jährigen trugen nicht zur Entlastung des Angeklagten bei, im Gegenteil. Die Psychologin erklärte, dass die junge Frau nicht an einer Persönlichkeitsstörung leide, sondern an Depressionen. Zum Tatzeitpunkt habe sie sich deutlich auf dem Weg der Besserung befunden. Durch das Geschehen bei ihrem Großvater sei sie zurückgeworfen worden.

Diesen Punkt wertete die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer als strafschärfend. Sie wies die Zweifel an der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers zurück. Die depressive Episode sei kein Grund, die junge Frau der Lüge zu bezichtigen. Als strafmildernd hielt die Staatsanwältin dem Angeklagten das Teilgeständnis und die Reue zugute. Der 76-Jährige hatte seine Enkelin um Entschuldigung gebeten und 5000 Euro an sie gezahlt. Die 18-Jährige akzeptierte die Entschuldigung nicht. Vor Gericht erklärte sie am ersten Verhandlungstag: „Ich finde nicht, dass Geld da irgendetwas wieder gutmacht.“

Die Verhandlung wird am 18. Juli um 9 Uhr in Saal 003 des Landgerichts Aurich mit dem Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt. Anschließend fällt das Urteil.