Justiz  Papenburger hat Wehrlosigkeit von Freundin ausgenutzt

Anke Herbers-Gehrs
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Von Anke Herbers-Gehrs
| 28.06.2023 11:27 Uhr | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Strafkammer des Landgerichts Osnabrück verurteilte den Papenburger zu einer Haftstrafe. Foto: Landgericht Osnabrück
Die Strafkammer des Landgerichts Osnabrück verurteilte den Papenburger zu einer Haftstrafe. Foto: Landgericht Osnabrück
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Ein 23-Jähriger wurde wegen einer Vergewaltigung zu einer Haftstrafe verurteilt. Die psychischen Folgen der Tat sind für das Opfer gravierend.

Papenburg - Drei Jahre Haft, so lautete kürzlich das Urteil der Strafkammer des Osnabrücker Landgerichts am zweiten Verhandlungstag für einen Papenburger. Er hatte nach einer Party Anfang 2022 die Alkoholisierung einer guten Freundin sexuell ausgenutzt.

Sexuelle Handlungen, bei denen der Täter ausnutzt, dass sein Gegenüber erheblich in der Willensäußerung eingeschränkt ist, sind strafbar. Kommt es dabei zu einem Eindringen in den Körper, handelt es sich um einen besonders schweren Fall, eine Vergewaltigung. Der Strafrahmen reicht dabei von zwei Jahren bis fünfzehn Jahre Haft. Das Gericht sah die Tatbestände für einen besonders schweren Fall gleich mehrfach erfüllt, wie der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung erklärte. „Es war ein mehraktiges Geschehen über einen längeren Zeitraum, eine massive Vergewaltigung“, so der Richter. Strafverschärfend kam hinzu, dass der Angeklagte Gewalt anwendete: Mehrere Hämatome an Armen und Beinen der betroffenen jungen Frau wurden kurz nach der Tat bei einer ärztlichen Untersuchung dokumentiert, Hämatome am Hals zeugten von einem Würgen.

Der 23-Jährige war bisher straffrei

Der 23-Jährige war bisher straffrei, macht eine Ausbildung, lebt unauffällig. Er hatte sich, wie aus seiner Aussage am ersten Verhandlungstag hervorging, wohl eingeredet, der Beischlaf fände einvernehmlich statt – auch wenn eine Sprachnachricht am Morgen nach der Tatnacht von ihm an die ehemalige gute Freundin zeigte, dass er wusste, etwas Verbotenes getan zu haben, und es bereute. Laut Urteilsbegründung habe die Betroffene in ihrer – nichtöffentlichen – Aussage deutlich gesagt, dass sie keinerlei sexuelles Interesse gehabt habe und davon ausgegangen sei, dass der Angeklagte nach Hause fahre, nachdem er sie in ihre Wohnung zurückbegleitet habe.

Gerade den Vertrauensbruch gegenüber der langjährigen Freundin wertete das Gericht als strafverschärfend. Die psychischen Folgen der Tat sind gravierend: Die junge Frau ist „nachhaltig beeinträchtigt“, so der Richter, so sehr, dass sie derzeit keine Berufstätigkeit ausüben kann.

Keine Berufung möglich

Die Plädoyers von Verteidiger, Staatsanwältin sowie dem Anwalt der Nebenklägerin fanden wie die Aussage der betroffenen Frau zu ihrem Schutz unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Bei der Urteilsverkündung und -begründung war dann die Öffentlichkeit wieder zugelassen.

Gegen das Urteil des Landgerichts ist keine Berufung möglich, allerdings kann Revision eingelegt werden. Ob der Angeklagte diese Möglichkeit wahrnimmt, war noch offen. „Die Chance auf Erfolg einer Revision liegen bei fünf Prozent“, teilte sein Verteidiger am Rande der Verhandlung mit. Auf den Papenburger wird auch noch eine Zivilklage zukommen, in der es um Schmerzensgeld und Übernahme der Therapiekosten der Frau gehen wird, so der Anwalt der Nebenklägerin.

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