Nach Explosionen in Hinte und Emden  Geldautomaten-Sprenger muss ins Gefängnis

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 29.06.2023 11:31 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Nachdem die Automatenknacker in Hinte zuschlugen, rückte die Spurensicherung an. Foto: Archiv/Hillebrand
Nachdem die Automatenknacker in Hinte zuschlugen, rückte die Spurensicherung an. Foto: Archiv/Hillebrand
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Das Landgericht Aurich hat gegen einen 28-jährigen Niederländer eine hohe Haftstrafe verhängt. Der Mann hat unter anderem in Emden und Hinte Geldautomaten gesprengt.

Aurich - Ein 28-jähriger Niederländer, der unter anderem Geldautomaten in Emden und Hinte sprengte, muss für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. Dieses Urteil fällte die dritte Große Strafkammer des Auricher Landgerichts am Donnerstag.

Der Angeklagte wurde wegen fünffachen vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Bandendiebstahl verurteilt, wobei es in zwei Fällen beim Versuch geblieben ist. Zwischen August 2019 und August 2020 hat er Geldautomaten in Ingolstadt, Lüneburg-Vögelsen, Emden, Tübingen und Lüneburg-Saline gesprengt. Die Gesamtbeute von 348.750 Euro unterliegt dem Einzug. Das Urteil wurde im Rahmen einer verfahrensverkürzenden Verständigung herbeigeführt und bezog eine Vorverurteilung aus Januar 2022 über drei Jahre wegen einer gleichgelagerten Tat in Fürth ein.

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„Es war Butter bei den Fischen“

Der Angeklagte hatte ein voll umfängliches Geständnis abgelegt. Der Vorsitzende Richter Michael Herrmann würdigte es in der Urteilsbegründung mit: „Es war Butter bei den Fischen.“

Der Niederländer mit Realschulabschluss, aber ohne Ausbildung, berichtete, wie er in Utrecht von der Automatensprenger-Szene angesprochen worden ist und sich aus mangelnden Berufsaussichten zum Mitmachen entschieden hat. Er beschrieb die Bandenstruktur der fünf- bis sechsköpfigen Vereinigung, ohne Namen zu nennen. Es habe einen Chef gegeben, der ihn in die Sprengtechnik eingewiesen habe. Logistiker hätten mit Mietfahrzeugen die Tatmittel an den jeweiligen Tatort gebracht und einen Motorroller für die Flucht abgestellt. Bei der Tat habe er eng mit mindestens einem Kollegen zusammengearbeitet.

„Geständnis mit Gewicht“

Für die Tat in Emden am 21. März 2019 in der Ostfriesischen Volksbank an der Neutorstraße, bei der er die größte Beute über 146.000 Euro machte, erhielt der Angeklagte die höchste Einzelstrafe. Viereinhalb Jahre sah das Gericht dafür als angemessen an. Zur Gesamtstrafenbildung wurde es als Einsatzstrafe mit den übrigen Strafmaßen straff zusammengefasst.

Nach Ansicht der Kammer sprach zugunsten des Niederländers das „Geständnis mit Gewicht“, das eine erhebliche Verfahrensverkürzung nach sich gezogen hat, die inzwischen vergangene Zeit und die bei der Ausführung mehrerer Taten gesunkene Hemmschwelle.

Ein „hoher Denkzettel“

Zulasten des 28-Jährigen wertete das Gericht das planvolle Arbeiten und die erhebliche kriminelle Energie hinter den Anschlägen. „Sie waren das perfekte Team, haben sich blind verstanden“, erklärte Herrmann zur Zusammenarbeit des Niederländers mit einem weiteren, inzwischen rechtskräftig verurteilten Bandenmitglied vor Ort. Der erhebliche Sachschaden und die hohe Beute sprächen ebenfalls gegen den Angeklagten.

Das Urteil entspricht dem Antrag von Staatsanwalt Lennart Jacobs. In seinem Plädoyer hat er in den Blick genommen, wie sich der Angeklagte von den teuren Autos und dem luxuriösen Lebensstil der Hintermänner hat blenden lassen. „Jetzt hat er feststellen müssen, dass die erhaltenen 20.000 Euro bei einer Beute von 100.000 Euro im Hinblick auf seine Freiheit wenig sind.“ Auch Verteidigerin Marielle Schmöe sprach von einem „hohen Denkzettel“.