Alkohol-Fahrten und Bedrohung 34-jähriger Rhauderfehner steht wieder einmal vor Gericht
Der Fehntjer sitzt derzeit wegen anderer Delikte im Gefängnis. Nun geht es für ihn am Dienstag erneut vor das Landgericht in Aurich. Was wird ihm in dem Prozess alles vorgeworfen?
Rhauderfehn - Ein 34-jähriger Rhauderfehner, der zurzeit wegen unterschiedlicher Delikte im Gefängnis sitzt, steht nun erneut vor Gericht. Am kommenden Dienstag, 4. Juli, ab 9 Uhr wird er sich vor dem Landgericht in Aurich verantworten. Dabei handelt es sich um ein Berufungsverfahren.
Wie Iris Schmagt, Sprecherin des Landgerichts in Aurich, mitteilte, geht es am Dienstag um mehrere Vorfälle, für die der 34-Jährige verantwortlich gemacht wird. Dabei handelt es sich um drei Fälle von Bedrohung gegen seine künftige Ex-Frau und deren Familie, zwei Fälle von vorsätzlicher Trunkenheit, Sachbeschädigung sowie um Diebstahl. Auch Beleidigung und Fahren ohne Fahrerlaubnis werden dem Rhauderfehner vorgeworfen.
Keine Milde am Landgericht
In erster Instanz war er am 17. Oktober 2022 am Amtsgericht in Leer wegen dieser Vergehen von Richterin Franziska Schütte-Özdemir zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Dagegen hatte der 34-jährige Rhauderfehner über seinen Anwalt Rechtsmittel eingelegt - und hofft nun darauf, am Dienstag vor dem Landgericht in Aurich milder davonzukommen.
Den Versuch, in einem Berufungsverfahren auf die Milde der Auricher Landgerichts-Richter zu hoffen, hatte der Rhauderfehner schon einmal probiert. Doch dabei war er krachend gescheitert. Weil er im Februar 2022 unter starkem Alkoholeinfluss auf dem Untenende in Westrhauderfehn einen Unfall mit zwei Verletzten verursacht und zudem das Grab seiner Schwiegermutter geschändet hatte, war er vom Amtsgericht in Leer zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt worden.
Das wollte er vor dem Landgericht in Aurich anfechten. Ein milderes Urteil bekam er allerdings nicht. Das vom Amtsgericht Leer gesprochene Urteil sei ihrer Meinung nach schon sehr mild, erklärte im April 2023 die Auricher Richterin Karsta Rickels-Havemann – und beließ es bei der in erster Instanz ausgesprochene Haftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung. Am kommenden Dienstag könnte nun eine weitere Strafe hinzukommen – und sich der Gefängnisaufenthalt des 34-Jährigen weiter verlängern.