Westoverledinger verurteilt  14-jährige Tochter vergewaltigt – mehrere Jahre Haft

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 30.06.2023 12:30 Uhr | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Am Landgericht Aurich fiel am Freitag das Urteil in einem Prozess um den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen. Foto: Ortgies
Am Landgericht Aurich fiel am Freitag das Urteil in einem Prozess um den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen. Foto: Ortgies
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Wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen muss ein 39-jähriger Westoverledinger ins Gefängnis. Er hat seine Tochter vergewaltigt. Schon einmal ist er wegen Vergewaltigung verurteilt worden.

Aurich/Westoverledingen - Wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen wurde ein 39-Jähriger aus Westoverledingen am Freitag vom Auricher Landgericht zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Er hat sich zweimal an seiner 14-jährigen Tochter vergangen, während sie im Halbschlaf war.

Die Tat ereignete sich im März oder April 2021 an einem Sonnabend kurz nach Mitternacht in der Wohnung seiner Mutter, wo das Mädchen wochenends übernachtete. Der Angeklagte hat die Tat nach anfänglichem Zögern gestanden. Seiner Tochter ersparte er damit die belastende Aussage vor Gericht.

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Als die Tochter eingeschlafen war, verging er sich an ihr

Nach Überzeugung der ersten Großen Jugendkammer trug sich das Tatgeschehen folgendermaßen zu: Nach einem Abend auf dem unweit entfernt gelegenen Grundstück seines Bruders begleitete der Angeklagte seine Tochter zur Wohnung seiner Mutter. Die beiden rauchten vor der Tür noch etwas. Seiner Tochter wurde schwindelig. Er brachte sie nach drinnen und legte sich auf dem Sofa im Wohnzimmer neben sie. Als sie eingeschlafen war, verging er sich an ihr.

„Schon auf dem Weg nach Hause hat er ein schlechtes Gewissen bekommen“, berichtete der psychiatrische Sachverständige Professor Wolfgang Trabert, der den Angeklagten begutachtet hat. Seinen Berechnungen nach hatte der 39-Jährige zum Tatzeitpunkt etwa 1,5 Promille Alkohol im Blut – zu wenig für die Annahme einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit. Zudem konnte Trabert bei dem Westoverledinger weder eine „stabile Pädophilie“ noch eine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit feststellen.

Schon einmal wegen Vergewaltigung verurteilt

Im Zentralregister des Angeklagten mit fünf Eintragungen gibt es bereits eine einschlägige Vorstrafe. 2014 ist er wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vom Amtsgericht Leer zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Damals war eine 13-Jährige sein Opfer.

„Eine wirkliche Auseinandersetzung mit seiner Vergangenheit findet nicht statt“, lautete die Einschätzung des Psychiaters. Es sei „ein Manko, dass er so gar kein Problembewusstsein hat“. Zu einem Austausch mit seiner Tochter über den Vorfall sei es nicht gekommen. Dennoch habe sich das Verhältnis der beiden wieder normalisiert. „Er war neulich auf ihrem Geburtstag, das Thema Straftat ist ausgeklammert gewesen“, sagte Trabert. Der Angeklagte schiebe sie beiseite, er wolle nicht daran erinnert werden. Er sage, seine Tochter sei sein ein und alles.

„Sie haben eine schwere Straftat begangen“

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und vier Monate Gefängnis beantragt. Die Verteidigung hat eine zweijährige Strafe auf Bewährung als angemessen erachtet.

Der Vorsitzende Richter Bastian Witte redete dem Angeklagten in der Urteilsbegründung ins Gewissen: „Sie haben eine schwere Straftat begangen, das ist nicht einfach wegzuwischen.“