Katzenschutzverordnung Kann die Kastrationspflicht das Leid vieler Katzen beenden?
In Niedersachsen soll eine landesweite Katzenschutzverordnung erlassen werden. Katzenfreunde in Ostfriesland begrüßen die Entscheidung des Landtags.
Ostfriesland/Hannover - Niedersachsens Landtag hat einer von SPD und Grünen geplanten landesweiten Kastrationspflicht für Katzen zugestimmt. Bei der Abstimmung votierte neben den Regierungsfraktionen auch die CDU für den Antrag, die AfD enthielt sich. Vorgesehen ist eine Katzenschutzverordnung, nach der Katzen, die sich auch draußen aufhalten, künftig gekennzeichnet, registriert und kastriert werden müssen. Nur in Ausnahmefällen soll die Kastrationspflicht entfallen – etwa dann, wenn jemand möchte, dass seine Katze Junge bekommt und deren Versorgung gewährleistet ist. Ausarbeiten soll die Verordnung jetzt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Elfie Kirchdorfer begrüßt den Vorstoß der Regierungsfraktionen, ist es doch erst wenige Tage her, dass vier Kätzchen im Alter von geschätzt sechs bis acht Wochen in Westerholt auf dem Parkplatz bei Edeka aufgefunden wurden. Ausgesetzt in einem Drahtkorb, sich selbst und einem ungewissen Schicksal überlassen, berichtet die Vorsitzende des Tierschutzvereins Harlinger Land, der sich im Landkreis Wittmund um Fundkatzen und Streunerkatzen kümmert. Zwar hätten im Landkreis Kommunen wie Esens, Wittmund oder Friedeburg bereits eine eigene Katzenschutzverordnung erlassen, dennoch sei es wichtig, den Flickenteppich im Land endlich zu beseitigen.
Das Leid der Tiere beenden
Derzeit gelten in knapp 480 niedersächsischen Gemeinden Katzenschutzverordnungen. Doch der Bestand verwildert lebender Hauskatzen vergrößere sich ständig durch Paarung mit unkastrierten Freigängerkatzen aus Privathaushalten, berichtet Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes im Gespräch mit unserer Redaktion. Der Nachwuchs lande dann regelmäßig in erbärmlichem zustand in den Tierheimen, die dauerhaft an ihre Kapazitätsgrenzen gelangt seien. Auf rund 200.000 Tiere wird die Zahl der Streunerkatzen allein in Niedersachsen geschätzt. Und das Leid der Streunerkatzen, die ganz auf sich allein gestellt ein elendiges Dasein führten, sei nach wie vor unermesslich.
„Mit einer landesweiten Regelung mit Kastrationspflicht wollen wir das Tierleid beenden und damit die Tierheime entlasten“, sagt auch Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Bündnis90/Die Grünen) einer Mitteilung zufolge und sichert zu: „Der Katzenschutz wird dabei flexibel und sozialverträglich für die Halterinnen und Halter der Tiere gehandhabt.“ Für finanzschwache Katzenhalter soll es Geld vom Land geben, um die Kosten für Kennzeichnung und Kastration tragen zu können.
Streuner legen durchaus 20 Kilometer zurück
Katzenschutzverordnungen gibt es in Ostfriesland auch in der Stadt Emden, im Landkreis Leer und mit der Ausnahme Großefehn auch in den Kommunen im Landkreis Aurich. „Doch so richtig angekommen ist die Problematik in der Bevölkerung noch nicht“, sagt Sonja Lindemann, Vorsitzende der Aktiven Tierfreunde in Norden, die unter anderem eine Katzenauffangstation in Großheide-Westerende betreiben. „In Ostfriesland gibt es immer noch zu viele Höfe, auf denen sich Katzen unkontrolliert vermehren können.“
Und eben auch Kommunen, die die Notwendigkeit einer Katzenschutzverordnung nicht erkannt haben. Ein Beispiel dafür sei im Landkreis Wittmund etwa die Samtgemeinde Holtriem, wie Elfie Kirchdorfer berichtet. Da Streuner- und Freigängerkatzen sich aber nicht an kommunale Grenzen hielten und auf ihren täglichen Runden durchaus 20 bis 30 Kilometer durchstreifen könnten, würden damit die Bemühungen anderen Kommunen, das Tierleid zu lindern, konterkariert.
Für Ruhnke ist zudem die Rechtssicherheit durch eine landesweite Kastrationsverordnung beim Durchbrechen der Fortpflanzungskette ein weiterer wichtiger Punkt. So dürften etwa nach dem Tierschutzgesetz eingefangene Streuner nach einer Kastration oder einer tierärztlichen Behandlung nicht mehr freigelassen werden. Bei einer entsprechenden Verordnung sei dies möglich. Auch bei nicht kastrierten Freigängern gebe es ohne den entsprechenden gesetzlichen Rahmen keine Handhabe. Mit der Verordnung würde die Verantwortung endlich an jene zurückgegeben, die einen Teil der Probleme verursachten. An private Halter, die ihrer Katze unkontrolliert Freigang gewährten.