Berufung abgeschmettert  34-jähriger Rhauderfehner muss länger im Gefängnis bleiben

Henrik Zein
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Von Henrik Zein
| 04.07.2023 16:32 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der 34-jährige Rhauderfehner befindet sich zurzeit in der Justizvollzugsanstalt in Meppen. Foto: Archiv
Der 34-jährige Rhauderfehner befindet sich zurzeit in der Justizvollzugsanstalt in Meppen. Foto: Archiv
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Der Angeklagte wurde vom Landgericht zu einer Gesamt-Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Es wurden mehrere Urteile zusammengefasst.

Rhauderfehn/Aurich - Das Landgericht Aurich hat am Dienstag einen 34-jährigen Rhauderfehner zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dabei wurden mehrere Straftaten und Urteile zusammengefasst zu einer Gesamtstrafe. Einen Teil der Strafe hat der 34-Jährige bereits abgesessen. Er befindet sich zurzeit in der Justizvollzugsanstalt in Meppen.

In dem Prozess am Dienstag vor dem Landgericht in Aurich ging es um ein Berufungsverfahren. In erster Instanz war der Angeklagte im Oktober 2022 vom Landgericht in Leer für sieben Taten schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Dabei ging es um Bedrohung, Beleidigung, Trunkenheitsfahrten, Sachbeschädigung und Diebstahl. Gegen dieses Urteil hatten der Angeklagte und sein Rechtsanwalt Andreas Röschenkemper Berufung eingelegt. Sie hofften auf ein milderes Urteil - jedoch vergeblich. Landgerichts-Richterin Karsta Rickels-Havemann sagte zum 34-Jährigen: „Ihre Berufung wird verworfen. Sie hatten sogar noch Glück, denn das Urteil des Amtsgerichtes Leer war aus meiner Sicht äußerst milde. Weil jedoch die Staatsanwaltschaft keine Berufung eingelegt hatte, können wir das Urteil für sie nicht verschlechtern.“

Vor dem Landgericht in Aurich ist der Rhauderfehner am Dienstag verurteilt worden. Foto: Zein
Vor dem Landgericht in Aurich ist der Rhauderfehner am Dienstag verurteilt worden. Foto: Zein

Einige der sieben Taten, die dem 34-Jährigen vorgeworfen worden waren, hatte er eingeräumt. Dabei ging es um zwei Trunkenheitsfahrten - eine mit dem Auto, eine mit dem Fahrrad - sowie einen Diebstahl in einem Supermarkt am Hagiusring in Westrhauderfehn. Von dort hatte er drei Flaschen Wodka, drei Packungen Zigaretten und zwei Tiefkühlpizzen gestohlen. Abgestritten hatte er dagegen das Beschmieren einer Bushaltestelle an der Kirchstraße in Ostrhauderfehn sowie Bedrohungen gegen seine getrennt lebende Ehefrau, deren Bruder sowie eine Nachbarin.

Urteile wurden zusammengefasst

Am Ende bestätigte das Landgericht Aurich die bereits in Leer verhängte Strafe von einem Jahren und sechs Monaten. Diese Strafe wurde zudem mit einem weiteren Urteil aus dem April dieses Jahres zusammengefasst. Damals wurde der 34-Jährige unter anderem wegen der Störung der Totenruhe und einer Alkoholfahrt am Rhauderfehner Untenende, während der er ein anderes Auto mit zwei Insassen in den Kanal gerammt hatte, zu einem Jahr Haft verurteilt. Diese beiden Urteile (ein Jahr und sechs Monate sowie ein Jahr) wurden am Dienstag zu einer geringer ausfallenden Gesamt-Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zusammengefasst. „Das geschieht ohne Bewährung, da wir bei Ihnen keine günstige Sozialprognose stellen können“, sagte Richerin Rickels-Havemann zu dem Angeklagten.

Der 34-jährige Rhauderfehner betonte wiederum, dass er sich im Gefängnis auf einem guten Weg bei der Resozialisierung befinde. Er sagte: „Ich habe dort Arbeit und mache Therapien - auch gegen meine Alkoholkrankheit. Zudem bin ich gut integriert und spiele Fußball, Badminton und Tennis.“ Und: In der Haft habe er ein Buch verfasst, in dem er seine Sicht der Dinge aufgeschrieben habe.

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