25-Jähriger vor Gericht  „Ich stech euch ab“ – Auricher soll Familie bedroht haben

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 06.07.2023 17:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
„Er ist der liebste Mensch, wenn er keinen Alkohol trinkt“, sagte die Mutter über den 25-jährigen Angeklagten. Symbolfoto. pixabay
„Er ist der liebste Mensch, wenn er keinen Alkohol trinkt“, sagte die Mutter über den 25-jährigen Angeklagten. Symbolfoto. pixabay
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Unter anderem wegen Brandstiftung, Beleidigung und Körperverletzung musste sich ein Auricher vor Gericht verantworten. Es stellte sich heraus, manche Vorwürfe waren ein Hilferuf der Familie.

Aurich - „Mit dem Brand habe ich nichts zu tun.“ Diese knappe Einlassung machte ein 25-jähriger Auricher, der vergangenen September sein Elternhaus angesteckt haben soll, am Donnerstag gegenüber dem Auricher Schöffengericht. Außer schwerer Brandstiftung wurde ihm gefährliche Körperverletzung, zweifache Bedrohung, tätlicher Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit Beleidigung und Körperverletzung sowie Beamtenbeleidigung vorgeworfen.

Staatsanwalt Jan Wilken hatte drei Anklageschriften mit sieben Tatvorwürfen zu verlesen. Sechs Zeugen waren geladen. Auf dem Programm stand außerdem die Erstattung eines psychiatrischen Gutachtens, die Dr. Matthias Eibach aus Bad Zwischenahn vornahm. Der Angeklagte wohnte mit seiner Familie und der Großmutter in Aurich. Seit Januar lebt er in einer Wohngruppe in Polle (Landkreis Holzminden), wo es ihm sehr gut gefalle und sein Leben in geregelte Bahnen gelangt sei.

Mit Zimmermannshammer zugeschlagen

Am 22. Juni 2022 soll der Angeklagte unter Alkoholeinfluss gegen Mittag mit seinem Bruder in einen verbalen Streit geraten sein, weil er sich dessen Wodkaflasche unter den Nagel gerissen hat. Er soll anschließend den Zimmermannshammer eines Tischlers, der mit dem Einbau von elektrischen Rollläden beschäftigt war, genommen und seinen Bruder angegriffen haben. Weil der sich in seinem Zimmer in Sicherheit brachte, schlug der Angeklagte den Hammer mit der Spitze in dessen Tür. Kurze Zeit später – jeder ging seiner Wege – soll er das Schwerlastregal mit Kleidung im Zimmer seines Bruders in Brand gesteckt haben. Das Feuer griff auf die Tür und die Decke über. Sein Bruder und der Handwerker löschten es mit einem Feuerlöscher und Wasser. Anschließend wurden sie in der UEK wegen einer Rauchvergiftung untersucht, konnten aber am Nachmittag entlassen werden. Schäden trugen sie nicht davon.

Am 14. Oktober 2021 soll der 25-Jährige mit 2,27 Promille seinen Bruder mit einem Brotmesser bedroht haben. Fünf Tage später kam es gegen 6.20 Uhr unter 2,92 Promille zu einem weiteren Brotmesser-Vorfall. „Ich stech euch ab“, soll er gegenüber seinem Bruder und seiner Mutter geäußert haben. Sie riefen die Polizei. Der eher schmächtige Angeklagte rastete beim Eintreffen der Beamten völlig aus. Er schlug einen Polizisten mit der Faust gegen den Oberschenkel und trat dessen Kollegin. In der UEK trat und biss er um sich. Er beleidigte die Beamten als „Nazis“, „Hurensohn“, „Hurentochter“, „Fotze“ und „Arschloch“.

Mutter Faustschläge angedroht

Seiner Mutter, die den arbeitslosen Förderschüler regelmäßig finanziell unterstützte, soll er eines Nachmittags Faustschläge angedroht haben, wenn er keine höheren Zahlungen erhalte. Im November soll er einen Polizeibeamten bei einem Einsatz als „Scheißhurensohn“, „Drecksbulle“ und „Nazi“ beschimpft haben.

„Ich kann das jetzt nicht so ausdrücken, weil ich da einen sitzen hatte“, ließ sich der Angeklagte zu dem Streit mit seinem Bruder im Juni ein. Der habe ihm wegen der Wodkaflasche eine Backpfeife verpasst. „Innerlich war ich sauer und habe meinen Frust an Gegenständen abgelassen“, sagte er zur Attacke mit dem Hammer. Seinen Bruder habe er damit nicht hauen wollen.

„Wenn er getrunken hat, fängt er an, Aussetzer zu bekommen“

Der 28-jährige Bruder zog sich auf Erinnerungslücken zurück. Er konnte erstaunlich wenig berichten, außer dass der Handwerker den Brand entdeckt habe und sie gelöscht hätten. Über den Angeklagten sagte er: „Wenn er getrunken hat, fängt er an, Aussetzer zu bekommen.“ Deshalb habe er ihm den Wodka abnehmen wollen.

Unter dem strengen Verhör von Richter Dr. Markus Gralla kam langsam ans Licht, dass die Tatvorwürfe allesamt „überspitzt“ seien. Man habe für den 25-Jährigen schon so lange psychologische Unterstützung gesucht, aber „es kam nie Hilfe“, räumte der Zeuge ein. Die Polizisten hätten ihnen geraten, alles ein bisschen aufzubauschen, um wahrgenommen zu werden.

„Er ist der liebste Mensch, wenn er keinen Alkohol trinkt“

„Das Ganze war ein Hilferuf der Familien, in der Hoffnung, dass geholfen wird“, schaltete sich Pflichtverteidiger Lutz Winkler ein. Sein Mandant sei schon ein paarmal in der Psychiatrie in Norden gewesen, unter Alkohol werde er suizidal. Sein Zimmer sehe aus wie bei einem Messi. Der Bruder räumte zu dem Brotmesser-Vorfall im Oktober ein, der Angeklagte habe nur damit „herumgefuchtelt“.

Die 59-jährige Mutter des Angeklagten – „Er ist der liebste Mensch, wenn er keinen Alkohol trinkt“ – sah sich von Gralla aufgrund der gewonnen Erkenntnisse mit dem Vorwurf konfrontiert, eine Straftat vorgetäuscht zu haben. Sie hatte den Vorfall damals als Erpressung angezeigt.

Chronischer Alkoholismus

Sie und der Angeklagte gerieten bei dieser Konfrontation in Rage, es wurde lauter im Saal. „Das ist mir echt zu viel“, sagte die Mutter schließlich, die zurückwies, jemals „Faustschläge“ und „drohende Schlagbewegungen“ angezeigt zu haben. „Ich sagte, Geld gibt es nicht. Er sagte, dann hau ich dich“, ließ sie sich ein. Sie verstehe nicht, wie das auf den Tisch gekommen sei. Im Hinausgehen begann sie vor Aufregung zu hyperventilieren. Die Wachtmeister kümmerten sich um sie.

Der psychiatrische Gutachter diagnostizierte bei dem Angeklagten einen chronischen Alkoholismus und eine Lernbehinderung. Er schloss eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit nicht sicher aus. Die Einweisung in eine Entzugsklinik sah er als aussichtslos an, weil die intellektuellen Voraussetzungen fehlen würden.

Freiheitsstrafe auf Bewährung

Staatsanwalt Jan Wilken forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Die Verteidigung sah eine Bewährungsstrafe als angemessen an.

Das Schöffengericht entschied auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, ausgesetzt auf fünf Jahre zur Bewährung. Es war von der Brandstiftung überzeugt – niemand sonst hätte ein Motiv gehabt. Durch die jeweilige starke Alkoholisierung habe der Angeklagte im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt, hieß es in der Urteilsbegründung. „Ja, es hätte viel passieren können, aber im Ergebnis ist wenig passiert“, begründete Gralla die niedrige Strafe von einem Jahr und vier Monaten für die Brandstiftung. Die meisten Taten seien im familiären Umfeld geschehen. „Seit der Unterbringung in Polle ist Ruhe“, so der Richter. Da wolle man nicht mit freiheitsentziehenden Maßnahmen dagegen arbeiten.

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