Angeklagter hatte Berufung eingelgt Frau mehrfach verprügelt – Wiefelsteder muss in Haft
Ein 40-jähriger Mann aus Wiefelstede muss ins Gefängnis, weil er seine Frau geschlagen hat. Deshalb wollte er Berufung einlegen, doch vor dem Landgericht gab es eine Überraschung.
Wiefelstede/Westerstede/Oldenburg - Immer wieder hat ein 40 Jahre alter Mann aus Wiefelstede seine Ehefrau geschlagen, an den Haaren durch die Wohnung geschleift, ihren Körper gegen die Wand geschleudert. Jetzt muss er für neun Monate ins Gefängnis. Ein entsprechendes Urteil des Westersteder Amtsgerichts ist am Freitag vor dem Oldenburger Landgericht rechtskräftig geworden.
Mehrere Einsätze der Polizei
Gegen das erste Urteil hatte der neunmal einschlägig vorbestrafte Angeklagte Berufung eingelegt. Er wollte nicht ins Gefängnis und begehrte noch eine Bewährungsstrafe. Dabei stand er bei den Taten bereits unter Bewährung wegen früherer Taten. Der Verteidiger des Angeklagten preschte vor. Für eine Bewährung muss man etwas Positives ins Feld führen. Und so erklärte der Anwalt, sein Mandant habe sich im April dieses Jahres schon von seiner Ehefrau getrennt, sei aus der ehemals gemeinsamen Wohnung in Wiefelstede ausgezogen. Der Angeklagte habe seitdem auch keinen Kontakt mehr zu seiner Ehefrau. Alles sei bestens. Doch was der Verteidiger noch nicht wusste, war der Umstand, dass der Angeklagte nach dem Auszug aus der Wohnung noch dreimal da war und in drei weiteren Fällen seine Ehefrau zusammengeschlagen hatte.
Das hatte auch Polizeieinsätze nach sich gezogen, was die Taten dann auch amtlich machte. Die neuen Fälle gab der Angeklagte zur Überraschung aller kleinlaut zu. Und so verdrehte auch der Vorsitzende Richter Rouben Riethmüller die Augen. Der Angeklagte wusste, was das hieß. Er nahm seine Berufung gegen das Amtsgerichts-Urteil zurück. Die machte nach der Offenbarung weiterer Taten keinen Sinn mehr.
Angeklagter willan der Ehe festhalten
Nun muss der Wiefelsteder ins Gefängnis. Dann folgen wegen der neuen Taten weitere Verfahren. Noch ist der Angeklagte mit seiner geschundenen Frau verheiratet. Er möchte an der Ehe auch festhalten. Ob das gelingt, bleibt abzuwarten. In allen Fällen war Alkohol mit im Spiel. Der Angeklagte hatte in einer Entziehungsanstalt auch schon mal eine Entziehungskur gemacht, war aber rückfällig geworden. Und dann hatte es wieder Schläge für die Ehefrau gegeben.