Justiz In Friesoythe Wegegeld gefordert und Passanten ausgeraubt
Junge Flüchtlinge haben in der Stadt zwei Euro Wegegeld gefordert und einen Fußgänger ausgeraubt. Das Gericht verhängte nun Auflagen und Freizeitarrest. Das Opfer leidet unter der Tat.
Friesoythe/Cloppenburg - Junge Flüchtlinge aus Friesoythe haben in Friesoythe Wegegeld von Passanten erhoben und einen Fußhänger ausgeraubt. Das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht hat den 20-jährigen Haupttäter nun wegen Raubes schuldig gesprochen und zu 60 Sozialstunden verurteilt. Außerdem verliert dieser Angeklagte für ein Wochenende seine Freiheit. Das Gericht verhängte gegen ihn einen Freizeitarrest, zu verbringen in einer Arrestanstalt von samstags 15 Uhr bis Montagmorgen 6 Uhr.
Die beiden anderen Angeklagten, 17 und 19 Jahre alt, wurden wegen Beihilfe zum Raub schuldig gesprochen. Gegen sie wurden ebenfalls Sozialstunden verhängt. Außerdem müssen sie an einer beruflichen Orientierungsmaßnahme teilnehmen. Alle drei Angeklagten müssen sich bei dem Geschädigten schriftlich entschuldigen. Das haben sie bisher noch nicht getan, selbst im Verfahren nicht, als der Geschädigte als Zeuge aussagte.
Das ist geschehen
In der Tatnacht gegen 1.30 Uhr ging ein 30 Jahre alter Friesoyther durch die Stadt. Ihm wurde dann den Feststellungen zufolge von den drei Angeklagten aufgelauert. Er dürfe die Straße nicht benutzen, es sei denn, er zahle zwei Euro Wegegeld. Vor dem 30-Jährigen stand der Hauptangeklagte, die beiden anderen Angeklagten hinter ihm. Der 30-Jährige dachte, bevor er sich schlagen lasse, zahle er lieber die zwei Euro.
Der Friesoyther holte seine Geldbörse heraus, um die zwei Euro zu zahlen. Nach Überzeugung des Gerichtes entriss der Hauptangeklagte dem 30-Jährigen die Geldbörse. Alle drei Angeklagten ergriffen die Flucht. In der Geldbörse des Friesoythers befanden sich Bargeld, Ausweispapiere und EC-Karten. Mit den Karten hoben die Angeklagten Geld ab und kauften mit ihnen großzügig ein – auch bei einer Tankstelle.
Überwachungskameras
Dort wurden sie dann von den Überwachungskameras erfasst. Ende der Unverschämtheiten. Im Verfahren haben die Angeklagten das Geschehen heruntergespielt. Sie hätten kein Wegegeld erhoben, sondern nur die zwei Euro für ein Getränk schnorren wollen. Für zwei Euro ein Getränk für drei Personen ?. Das Gericht glaubte den Angeklagten kein Wort. Für den 30-Jährigen war das alles ein traumatisches Geschehen gewesen. Er mag nicht mehr alleine unterwegs sein.