18-Jährige im Genitalbereich untersucht Falscher Polizist aus Leer muss für fast drei Jahre ins Gefängnis
Der 49-Jährige gab sich als Polizist aus und kontrollierte in Oldenburg eine Gruppe junger Menschen - angeblich wegen Drogenbesitzes. Eine junge Frau musste sich sogar komplett vor ihm ausziehen.
Oldenburg/Leer - Er hatte sich als Polizist ausgegeben und dann in Oldenburg eine 18-Jährige im Genitalbereich nach Drogen durchsucht. Dafür muss ein 49-Jähriger aus Leer nun für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Die 15. Kleine Strafkammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richter Rouben Riethmüller sprach den Angeklagten in zweiter Instanz der Vergewaltigung schuldig.
In erster Instanz war der 49-Jährige vom Amtsgericht in Oldenburg zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das war vor zwei Jahren. Gegen das Amtsgerichts-Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt. Weil sich die jetzige Berufungsverhandlung extrem lange verzögert hatte, erhielt der Angeklagte in der jetzigen Verhandlung einen Strafrabatt von einem halben Jahr.
Angeklagter saß bereits im Knast
Den Feststellungen zufolge ist der erheblich vorbestrafte Angeklagte eigentlich als Betrüger unterwegs. Er hat ein äußerst sicheres und überzeugendes Auftreten, saß wegen Betruges auch schon mal im Gefängnis. Dann setzte er sein sicheres Auftreten für Sexualstraftaten ein.
In mehreren Fällen gab er sich als Polizist aus, der Beschuldigte nach Drogen durchsuchen müsse. Zuvor hatte der Angeklagte den „Beschuldigten“ einen gefälschten Dienstausweis gezeigt. Die Opfer ahnten nichts Böses. Krassester Fall der Anklage: In Oldenburg hatte der 49-Jährige eine kleine Gruppe – zwei junge Männer und eine 18-Jährige – angesprochen, ihnen den gefälschten Dienstausweis gezeigt und sie des Drogenhandels beschuldigt.
18-Jährige musste sich komplett ausziehen
Zwecks Durchsuchung musste die Gruppe mit dem Angeklagten in eine Privatwohnung kommen. Im Flur tastete er die beiden jungen Männer ab, die 18-Jährige dagegen musste sich ins Badezimmer begeben. Den Feststellungen zufolge musste sie sich dort komplett entkleiden.
Dann durchsuchte der Angeklagte die 18-Jährige vornehmlich im Genitalbereich nach Drogen. Die Gerichte haben das als Vergewaltigung gewertet.