Exhibitionist vor Gericht  Vor Ärztinnen an Penis manipuliert

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 14.07.2023 14:34 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ein mehrfach vorverurteilter Exhibitionist stand in Aurich vor Gericht. Symbolfoto: Archiv/Ortgies
Ein mehrfach vorverurteilter Exhibitionist stand in Aurich vor Gericht. Symbolfoto: Archiv/Ortgies
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Wegen Verbreitung pornografischer Inhalte stand ein 34-Jähriger aus Hesel in Aurich vor Gericht. Der mehrfach vorverurteilte Exhibitionist schockierte mit seinen Handlungen zwei Ärztinnen.

Aurich - Weil er während Online-Sprechstunden von Arztpraxen an seinem Penis manipulierte, muss ein mehrfach vorbestrafter Exhibitionist erneut für ein Jahr ins Gefängnis. Die zweite Kleine Strafkammer des Auricher Landgerichts verurteilte den 34-Jährigen aus Hesel am Freitag wegen Verbreitens pornografischer Inhalte in fünf Fällen.

Zwischen dem 21. Juli und dem 10. September 2021, zu Corona-Zeiten, schockierte er eine Haut- und eine HNO-Ärztin durch exhibitionistische Handlungen während der Videosprechstunden. Eine Ärztin war ein Jahr lang traumatisiert. Bei den drei weiteren angeklagten Vorfällen übersandte er den Zeuginnen unaufgefordert Bilder seines unbekleideten Hinterns und seines Glieds. Das Amtsgericht Leer hat im November erstinstanzlich eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten als angemessen erachtet. Dagegen hat der Angeklagte Berufung eingelegt.

Vorwürfe in erster Instanz eingeräumt

Damals waren zwei Verstöße gegen Weisungen der Führungsaufsicht in das Urteil eingeflossen. Der Angeklagte hätte sich im April und Juni 2022 Urinkontrollen auf Alkohol und Drogen unterziehen sollen, konnte aber den benötigten Corona-Test nicht vorweisen, so dass die Tests unterblieben. Diese Anklagepunkte wurden am Freitag vom Landgericht im Hinblick auf die verbliebenen Taten eingestellt.

Der Mann hat die exhibitionistischen Handlungen schon in erster Instanz eingeräumt und sich bei den Opfern entschuldigt. Entsprechend beschränkte er seine Berufung auf die Rechtsfolgen.

Erste Haftstrafe als 16-Jähriger wegen Totschlags

Aufgrund einer negativen Sozialprognose konnte das Gericht die einjährige Haftstrafe nicht zur Bewährung aussetzen. Es hatte nicht die Erwartung, dass sich der Angeklagte in Zukunft straffrei führen wird. „Wir müssen auch die Gesellschaft vor Ihnen schützen“, begründete die Vorsitzende Richterin Karsta Rickels-Havemann.

Sie verwies auf das Bundeszentralregister des Angeklagten mit 15 Eintragungen – „den kann man nicht wegdiskutieren“. Ab 2018 finden sich darin sechs Verurteilungen wegen exhibitionistischer Handlungen. Seine letzte Haftstrafe dafür über zehn Monate verbüßte er bis April. Noch etwas ist der Richterin aufgefallen: „Dass der erste Eintrag ein Totschlag ist, habe ich so auch noch nicht gesehen.“ Der damals 16-jährige Angeklagte – er stammt gebürtig aus Aachen und wohnte zur Tatzeit 2006 in Nordrhein-Westfalen – saß dafür eine achtjährige Gefängnisstrafe ab. In Haft machte er seinen Hauptschulabschluss und eine Ausbildung zum Maurer. Seine Sexualstörung stammt seinem Verteidiger Kai-Timo Hanses zufolge aus dieser Gefängniszeit.

Jetzt strebt er eine Entzugstherapie an

Der 34-Jährige nimmt seit seinem 14. Lebensjahr Drogen – Cannabis, Amphetamin, Kokain, Spice – auch in Haft. Außerdem trinkt er. Jetzt strebt er eine Entzugstherapie an. Derzeit wohnt er bei seinen Eltern, wo er Rückhalt findet. Wegen seiner Sexualstörung macht er bereits eine Verhaltenstherapie. Exhibitionismus ist nicht heilbar, aber man setzt auf die Aneignung von Vermeidungsstrategien.

Das Urteil entspricht dem Antrag von Staatsanwalt Nils Drosten. Der Verteidiger Kai-Timo Hanses hat eine Bewährungsstrafe mit „harten Auflagen“ als angemessen erachtet. „Seine Therapie soll nicht durch die Vollstreckung unterbrochen werden“, argumentierte der Anwalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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