Einspruch eingelegt  Pflegedienst-Chefin wegen Betrugs vor Gericht

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 17.07.2023 12:33 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Eine 66-jährige Auricherin muss sich wegen Betrugs vor dem Amtsgericht verantworten. Foto: Ortgies
Eine 66-jährige Auricherin muss sich wegen Betrugs vor dem Amtsgericht verantworten. Foto: Ortgies
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Die Geschäftsführerin eines Pflegedienstes aus Ihlow steht in Aurich vor Gericht. Der Vorwurf: Betrug in 242 Fällen. Gegen den ersten Strafbefehl hatte sie Berufung eingelegt.

Aurich - Eine inzwischen 66-jährige Auricherin soll als Geschäftsführerin eines Ihlower Pflegedienstes in 242 Fällen gegenüber verschiedenen Krankenkassen nicht oder nicht korrekt erbrachte Leistungen abgerechnet haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, davon in 185 Fällen gewerbsmäßig gehandelt zu haben. Durch die Taten im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 30. April 2017 soll ein Schaden in Höhe von 47.040 Euro entstanden sein.

Die Angeklagte, eine examinierte Altenpflegerin, hat gegen den Strafbefehl über eine Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung Einspruch eingelegt. Am Montag wollte sie sich im Prozess vor dem Auricher Strafrichter aber nicht zu den Vorwürfen einlassen. „Ich mache dazu keine Aussage“, ließ sie knapp verlauten. Ihre Anwältin übersetzte das als „Sie bestreitet es“.

Nicht erbrachte Leistungen abgerechnet

Laut Anklageschrift ist die Auricherin Mitglied eines Berufsverbandes. Dieser schloss mit verschiedenen Krankenkassen eine Vereinbarung über die Vergütungssätze häuslicher Pflegeleistungen. Festgelegt wurde, dass beispielsweise Injektionen und Katheterwechsel nur von examinierten Krankenpflegern durchgeführt werden dürfen.

Im vorliegenden Fall sollen solche Leistungen von hierfür nicht qualifizierten Mitarbeitern erbracht worden sein. Zudem soll die Angeklagte zum Nachteil von Krankenkassen wie der Knappschaft, der Mobil Oil BKK oder der Techniker Krankenkassen Leistungen abgerechnet haben, die nicht erbracht worden sind. Erster Staatsanwalt Jan Wilken hatte eine große Anzahl von Namen geschädigter Personen zu verlesen. Er bejahte das besondere öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung.

„Man muss die Fälle genau aufdröseln“

Strafrichter Dr. Markus Gralla zeigte sich über das Schweigen der Angeklagten überrascht. Er hatte mit einer Einlassung gerechnet und keine Zeugen geladen. „Trotz der vorhandenen Beweismittel?“, fragte er nach. Der Richter verschwieg nicht, dass am Ende einer streitigen Verhandlung eine Strafe im nicht bewährungsfähigen Bereich herauskommen könnte.

Die Anwältin führte ins Feld, die Anklageschrift sei nicht hinreichend konkretisiert. „Legen wir hypothetisch zugrunde, die 242 Fälle wären durch nicht examinierte Pflegekräfte erbracht worden, so kosten diese auch Geld. Dann ist kein Gesamtschaden von über 40.000 Euro entstanden“, erklärte sie und verlangte: „Man muss die Fälle genau aufdröseln.“ Ihr Angebot: Die Angeklagte wäre zu einer Einstellung gegen Auflagen „durchaus bereit“. Sonst müsse das Beweisprogramm durchgeführt werden.

Umfangreiche Beweisführung steht an

Wilken verdeutlichte ihr daraufhin eindringlich, der Strafbefehl – er hat ihn selbst geschrieben – sei ein „Befriedungsangebot“ gewesen. Auch Gralla hielt mit seiner Ansicht nicht hinterm Berg. „Ich hätte den Strafbefehl nicht unterschrieben“, sagte er. Er gab einen Ausblick darauf, was auf die Angeklagte zukommen könnte. Sollte sich erweisen, dass die nicht examinierten Pflegekräfte versäumt hätten, bei den jeweiligen Patienten eine Einverständniserklärung einzuholen, käme tateinheitlich gefährliche Körperverletzung in Betracht, stellte er in Aussicht.

Jetzt wird eine Beweisaufnahme durchgeführt, die umfangreich werden dürfte. Erste Zeugen sind zum Fortsetzungstermin am 7. August um 10. 30 Uhr in Saal 108 geladen.

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