Prozess in Aurich Auf B 72 riskant überholt – 67-Jähriger vor Gericht
Ein 67-jähriger Auricher hat auf der B 72 in Großefehn nach einem riskanten Überholmanöver einen Lkw ausgebremst. Deswegen stand er am Montag vor Gericht.
Aurich/Großefehn - Eine silberfarbene Limousine überholt einen Sattelzug, schert knapp vor dem Gegenverkehr ein und geht dann in die Eisen. Das Notbremssystem des 40-Tonners leitet eine Vollbremsung ein. Der Lkw-Fahrer weicht auf die Gegenfahrbahn aus, um einen Zusammenstoß mit dem vorausfahrenden Pkw zu vermeiden. Nur mit Mühe kann er den Lkw auf der Fahrbahn halten. Diese Szene hat sich am 25. November vergangenen Jahres auf der Auricher Straße (B 72) zwischen Holtrop und Mittegroßefehn abgespielt. Der Lkw-Fahrer hat sie mit einer Videokamera im Führerhaus (Dashcam) aufgezeichnet – einschließlich seiner Flüche und Verwünschungen gegenüber dem Pkw-Fahrer.
Am Montag wurde das Video mit der brenzligen Szene dreimal hintereinander in Saal 107 des Amtsgerichts Aurich abgespielt. Der Pkw-Fahrer, ein 67-jähriger Auricher, stand wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Nötigung vor Gericht. Der Angeklagte habe grob verkehrswidrig falsch und rücksichtslos überholt, warf ihm die Staatsanwaltschaft vor. Ihm sei bewusst gewesen, dass ein solches Manöver zu schweren Unfällen führen könne. Er habe zudem einen anderen Verkehrsteilnehmer genötigt und sich damit als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen.
„Nur durch Zufall kein Unfall“
Auf besagtem Abschnitt der B 72 ist Tempo 100 erlaubt. Der Laster fuhr etwa 70 Kilometer pro Stunde. Daher wollte der Autofahrer an ihm vorbeiziehen. Laut Anklage setzte der Mann trotz zweier entgegenkommender Fahrzeuge zum Überholen an und zwang damit den Gegenverkehr zum Bremsen. Dabei habe er einen schweren Unfall billigend in Kauf genommen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Nachdem der überholte Lkw ihn mit einer Lichthupe auf sein Fehlverhalten aufmerksam gemacht habe, habe er stark gebremst und den Fahrer zu einem Ausweichmanöver genötigt. Nur durch Zufall sei es nicht zu einem Unfall gekommen.
Verteidiger Hans-Peter Maas (Dortmund) bewertete die Situation völlig anders als die Anklagebehörde. Sein Mandant habe nicht gesehen, dass knapp vor dem Lkw noch ein anderes Auto fuhr. Das entgegenkommende Fahrzeug sei „sehr weit weg“ gewesen, „sodass man aus seiner Erfahrung heraus locker hätte überholen können“. Erst in Höhe des Lkw-Führerhauses habe er den anderen Pkw wahrgenommen. „Wenn er den vorher gesehen hätte, hätte er den Überholvorgang nicht eingeleitet.“
Als Busfahrer durch Europa gereist
Nur durch diese Fehleinschätzung sei es zu der brenzligen Situation gekommen, erklärte der Rechtsanwalt. Sein Mandant habe sich vor dem Sattelschlepper eingefädelt und dann gebremst, um den Abstand zum vorausfahrenden Pkw zu vergrößern. Er habe einen Unfall vermeiden, nicht provozieren wollen. Das starke Bremsen sei ein Fahrfehler, aber keine Nötigung. Der 67-Jährige habe nicht mit dem Vorsatz gehandelt, „den hinter ihm fahrenden Lkw zu irgendetwas zu bewegen“. Er habe „in keiner Sekunde“ den Gedanken gehabt, den Lkw auszubremsen. „Für den Fehler entschuldigt er sich sehr.“
Die Situation habe seinen Mandanten sehr belastet, erklärte Maas. Er sei auf seinen Führerschein angewiesen, um seine schwerbehinderte Frau zu versorgen. Der nicht vorbestrafte 67-Jährige sei als Busfahrer viel durch Europa gereist und habe noch nie einen Strafzettel bekommen. Er sei ein defensiver Fahrer, habe aber nach dem Vorfall freiwillig ein verkehrspsychologisches Seminar besucht. Der Angeklagte selbst beteuerte: „Ich hab den nicht gesehen. Der war nicht zu sehen.“ Beim Einscheren habe er überbremst. „Es tut mir leid.“
Das Gericht hatte den Lkw-Fahrer als Zeugen geladen. Doch dieser erschien nicht. Strafrichter Meyer verzichtete nach Rücksprache mit der Staatsanwältin und dem Verteidiger auf die Zeugenaussage. Meyer hält den Angeklagten nicht für einen Straftäter. Er habe lediglich eine Ordnungswidrigkeit begangen. Das Verfahren gegen den 67-Jährigen wurde gegen eine Geldauflage eingestellt. Er muss 500 Euro an die Verkehrswacht Aurich zahlen. Seinen Führerschein bekam der Auricher noch im Gerichtssaal zurück.