76-jähriger Auricher vor Gericht  Enkelin vergewaltigt – Auricher muss ins Gefängnis

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 18.07.2023 17:14 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Das Landgericht Aurich hat einen 76-jährigen Auricher zu einer Haftstrafe verurteilt. Foto: Ortgies
Das Landgericht Aurich hat einen 76-jährigen Auricher zu einer Haftstrafe verurteilt. Foto: Ortgies
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Sein Anwalt hatte versucht, die Glaubwürdigkeit des Opfers in Zweifel zu ziehen. Doch das Gericht glaubte dem Mädchen. Ihr Großvater hat sie vergewaltigt. Der Auricher sprach von einvernehmlichem Sex.

Aurich - Ein 76-jähriger Auricher ist wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in zwei Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung der ersten Großen Jugendkammer des Auricher Landgerichts hat er sich an seiner damals 16-jährigen Enkelin vergangen, als sie bei ihm zu Besuch war.

Der Witwer hat die Vorwürfe eingeräumt, aber von einvernehmlichem Sex gesprochen. In das Urteil ist eine zweimonatige Strafe wegen unerlaubten Waffenbesitzes eingeflossen. In seinem Haus wurden unter anderem eine Pistole und Munition gefunden.

Gericht glaubt Aussagen des Mädchens

„Im Ergebnis haben wir ihr geglaubt“, sagte der Vorsitzende Richter Bastian Witte am Dienstag in der Urteilsbegründung. Nichts habe, wie die Verteidigung behauptet hatte, dafür gesprochen, dass die inzwischen 18-Jährige ihre polizeiliche Aussage vor dem Prozess durchgelesen habe. So habe sie sich nicht daran erinnert, was an dem Tag sonst noch passiert sei. Erst auf Vorhalte habe sie bestätigt, ihr Opa habe für sie in Aurich ein Auto ausgesucht und mit ihr einen Ausflug nach Emden gemacht.

Am Abend des 4. Juli 2021 gegen 20.15 Uhr hat sich der Angeklagte nach Überzeugung des Gerichts auf dem Sofa zu seiner Enkelin gesetzt. Als besonderes Aussagemerkmal führte Witte an, das Opfer habe den Umstand angeführt, dass ihr Opa etwas missverstanden haben könnte. „Ja, ich habe meine Haare geöffnet“, hat sie vor Gericht ausgesagt.

Angeklagter bestritt, ein Nein gehört zu haben

Nach dem Lösen ihrer Haarspange hat der Witwer seiner Enkelin einen Zungenkuss gegeben, worauf sie den Raum verlassen hat. Nach ihrer Rückkehr missbrauchte er sie.

Der Angeklagte hatte bestritten, ihr Nein gehört zu haben – er sei nach einem Schlaganfall 1997 auf dem linken Ohr taub. „Sie haben geantwortet, du musst keine Angst haben“, bezog sich der Richter auf die Aussage des Opfers. Daraus habe die Kammer den Schluss gezogen, er habe sie gehört. „Das ist jetzt unser Geheimnis und morgen machen wir weiter“, soll er zu dem Mädchen gesagt haben.

Mutter schickte die Polizei

Als sie auf ihrem Zimmer war, setzte das Mädchen seine Mutter per Whatsapp von den Vorfällen in Kenntnis. Es bat, abgeholt zu werden. Dazu wollte sie heimlich aus dem Fenster steigen. Weil ihre Mutter so schnell nicht kommen konnte, schickte sie die Polizei. Die konfrontierte den Angeklagten um 2.13 Uhr mit den Vorwürfen und nahm ihn vorübergehend fest.

Neben der Aussagekonstanz würdigte Witte, dass das Opfer seine Ängste und Gedanken habe schildern können. Anzeichen für eine Persönlichkeitsstörung, die sich auf ihre Aussagekompetenz auswirkte, sah die Kammer nicht. Verteidiger Arno Saathoff hatte in einem Beweisantrag die Glaubwürdigkeit des Mädchens angezweifelt, weil es sich seit längerem in psychologischer Behandlung befindet. Ursache war ein Missbrauch in seiner Kindheit durch den Vater.

Angeklagter bot 5000 Euro als Entschuldigung

Alkohol hat nach Auffassung des Gerichts keine bedeutende Rolle gespielt, obwohl die Verteidigung dem Mädchen unterstellt hat, drei verschiedene Sorten Alkohol, darunter mehrere Schnäpse, getrunken zu haben. „Beide pusteten 0,0 Promille“, führte der Richter an.

Der Angeklagte hat am Folgetag per Whatsapp seine Enkelin um Entschuldigung gebeten. Bis heute nimmt sie diese nicht an. Ebenfalls lehnte sie eine angebotene Bargeldsumme über 5000 Euro im Rahmen eines friedenstiftenden Täter-Opfer-Ausgleichs ab.

Keine Bewährungsstrafe

Der 76-Jährige war bisher unbescholten. Das hilft ihm nichts. „Hier ist eine Tat passiert, die nicht geeignet ist, eine Bewährungsstrafe nach sich zu ziehen“, stellte Witte abschließend fest.

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Die Staatsanwaltschaft hat eine Haftstrafe über drei Jahre und drei Monate gefordert. Saathoff hat eine siebenmonatige Bewährungsstrafe als angemessen angesehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann binnen einer Woche Revision einlegen.