Pfusch am Bau  Streit über Hafenbecken in Aurich geht in die nächste Runde

Gabriele Boschbach
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Von Gabriele Boschbach
| 19.07.2023 10:15 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
So könnte es aussehen: In den Hafenbecken am Bürgermeister-Müller-Platz spiegelt sich das Gebäude der Ostfriesischen Landschaft. Foto: Archiv/Luppen
So könnte es aussehen: In den Hafenbecken am Bürgermeister-Müller-Platz spiegelt sich das Gebäude der Ostfriesischen Landschaft. Foto: Archiv/Luppen
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Eigentlich wollte die 5. Zivilkammer am Landgericht Aurich schon im Juni zu einem Bauwerk am Georgswall eine Entscheidung verkünden. Nach wie vor ist jedoch eine Frage nicht geklärt.

Aurich - Kein Aufatmen im Streit über die ramponierten historischen Hafenbecken am Georgswall in Aurich: Die juristische Auseinandersetzung um das verpfuschte Bauwerk geht in eine neue Runde. Das hat eine Sprecherin des Landgerichts Aurich jetzt bestätigt. Wie von Richter Dr. Herbst gefordert, hat eine der drei beklagten Parteien fristgerecht eine Stellungnahme eingereicht. Das Mitglied der 5. Zivilkammer am Landgericht Aurich hatte verlangt, dass bis zum 7. Juli noch ein Punkt geklärt werden müsse: die Frage der Verjährungsfrist von vier Jahren. Das könnte unter Umständen dazu führen, dass in dem Verfahren erneut Zeugen geladen und gehört werden müssen. Noch sei allerdings keine neue Verhandlung terminiert, so die Sprecherin des Landgerichts.

Nur aus der Vogelperspektive ist der Schriftzug in den Hafenbecken zu erkennen: Oll Hafen Auerk, der alte Auricher Hafen, ist dort zu lesen. Foto: Archiv/Ortgies
Nur aus der Vogelperspektive ist der Schriftzug in den Hafenbecken zu erkennen: Oll Hafen Auerk, der alte Auricher Hafen, ist dort zu lesen. Foto: Archiv/Ortgies

Der Stadt ist die Stellungnahme bereits übermittelt worden. „Darin ist nichts enthalten, was nicht bereits erörtert worden ist“, sagte Laura Rothe. Aurichs Erste Stadträtin hatte in den vergangenen Monaten immer wieder bekräftigt, dass sie die Chancen der Stadt, in diesem Verfahren zu obsiegen, als sehr hoch einschätze. Dass das Verfahren gleichwohl noch nicht beendet worden ist, könnte damit zu tun haben, dass Dr. Herbst seine Entscheidung „wasserdicht“ machen möchte. Das heißt, dass er sich auch formal nicht angreifbar machen möchte. Das könnte der Fall sein, wenn die beklagten Parteien Berufung einlegen würden.

Seit Jahren kein Wasser mehr in den Becken

Wahrscheinlich wird sich der seit mehr als fünf Jahren schwelende Streit noch weitere Monate hinziehen. Seit Sommer 2018 können die vier gemauerten Bassins nicht genutzt, sprich nicht mit Wasser befüllt werden. Eine Fachfirma aus dem Landkreis Osnabrück hatte im Frühjahr 2013 von der Stadt Aurich den Auftrag erhalten, die Becken zu errichten. Sie sollten nach dem Willen des Berliner Landschaftsplaners Jörg Michel an den Hafen erinnern, der sich bis in die 30er Jahre des vergangenen Jahrhunderts bis zum Georgswall erstreckte. Ihm gehe es darum, das emotionale Gedächtnis eines Ortes sichtbar zu machen, hatte der Planer wiederholt erklärt. Nach seinen Entwürfen war nicht nur der südliche Teil des Georgswalls saniert worden. Er hatte das komplette Areal neu geplant. Die Wahl war seinerzeit auf den Berliner gefallen, weil er 2009 einen Architektenwettbewerb gewonnen hatte, den die Stadt ausgeschrieben hatte. „Insgesamt verspricht diese Arbeit gute Möglichkeiten für eine qualitätsvolle Umsetzung“, hatte das Preisgericht damals beim Entwurf von Jörg Michel geurteilt.

Bei der Montage der Becken sind nach Auffassung von Sachverständigen Fehler gemacht worden. Das wurde vor einigen Monaten während des Prozesses vor dem Landgericht deutlich. Um die Natursteinplatten an den Becken zu montieren, muss ein bestimmtes Verfahren angewandt werden, das nicht zum Standard-Repertoire eines Fliesenlegers gehört. Deshalb hatte die beklagte Firma aus dem Landkreis Osnabrück einen Subunternehmer beauftragt. Dieser hätte sowohl auf den Untergrund als auch auf die Platten Mörtel aufbringen müssen. Das sei, so der Sachverständige, nicht immer mit ausreichender Sorgfalt passiert. So konnte Nässe eindringen. In der Folge platzten etliche Platten ab.

Die Stadt hat auf Zahlung eines Betrags zur Reparatur der Becken geklagt. Der Streitwert beläuft sich auf 313.000 Euro. Neben der Firma aus dem Landkreis Osnabrück müssen sich das zuständige Ingenieurbüro und Jörg Michel vor Gericht verantworten. Für den Ausgang der Verhandlung könnte jetzt maßgeblich sein, wie gut die Stadt und die Firmen ihr Vorgehen dokumentiert haben. Bei der Verjährungsfrist könnten womöglich nur ein paar Tage eine Rolle spielen. Nach einem Bericht dieser Zeitung wurde der Georgswall im Juni 2014 offiziell abgenommen. Das hatte der damalige Baustadtrat Tilman Petters mitgeteilt. Dabei hatten Mitarbeiter der Bauverwaltung mit einem Team der bauausführenden Firma mehrmals die gesamte Fläche abgeschritten und geprüft, ob alles so umgesetzt wurde wie in den Planungsunterlagen gefordert.

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