Gewalt und Zwangsprostitution angedroht Mann fordert Schweigegeld von Bekannter – um Kredit zu zahlen
Ein Ex-Mitglied einer Unterstützer-Gruppe der Hells Angels stand in Aurich vor Gericht. Er kam mit einem blauen Auge davon.
Aurich - Weil ihm Geld für die Bedienung seines Autokredits gefehlt hat, ist ein heute 22-Jähriger aus Südbrookmerland auf eine dumme Idee gekommen. Er forderte im Zeitraum vom 10. bis 12. Juni 2022 von einer Bekannten per Whatsapp 300 Euro Schweigegeld mit der Begründung, sie hätte den Namen einer Motorradvereinigung ungerechtfertigt benutzt. Sollte sie nicht zahlen, drohte er ihr und ihren Kindern mit Gewalt. „Ich will nicht zusehen, wie eine Mutter leidet, wenn ihrem Kind Schaden zugefügt wird“, schrieb er der Frau unter anderem und drohte ihr mit Zwangsprostitution oder damit, Mitglieder des Motorradclubs vorbeizuschicken.
Das Auricher Amtsgericht verurteilte den Angeklagten am 15. Dezember vergangenen Jahres wegen versuchter räuberischer Erpressung zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Dagegen legte er Berufung ein, die er am Donnerstag auf die Rechtsfolge beschränkte. Die Tat hat er bereits vor dem Amtsgericht eingeräumt. Infolgedessen musste sich die erste Kleine Strafkammer des Auricher Landgerichts nur noch Gedanken um eine angemessene Strafe machen.
Auslösesumme bezahlt, Jacke zurückgegeben
Der 22-Jährige bereute die Tat. „Ich hatte wenig Stunden Arbeit in dem Monat. Ich dachte, so könnte ich ein bisschen Geld bekommen“, ließ er sich ein. Mit den Motorradclubs habe er jetzt nichts mehr zu tun. Er habe eine Auslösesumme bezahlt und seine Jacke zurückgegeben. „Ich hab es ja verstanden“, sagte er. Er sei bei einer Support-Gruppe der Hells Angels gewesen.
Der Bewährungshelfer des vierfach vorbestraften 22-Jährigen berichtete nur Gutes über ihn. „Im Dezember 2022 kam ein komplett naiver Mann zu mir“, skizzierte er dessen Entwicklung. Inzwischen schmiede der Angeklagte Zukunftspläne – er will Berufskraftfahrer werden – und sei reflektierter. „Damals konnte er nicht überblicken, wo er reingeraten ist“, erklärte er.
Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl und mehr
Der Südbrookmerlander berichtete, er stehe mit dem Opfer in Kontakt. Man treffe sich gelegentlich zum Rauchen. Er habe sich entschuldigt: „Wir vertragen uns.“ Dem Gericht hat er gleich zu Beginn der Verhandlung mitgeteilt, er habe inzwischen ein Coaching zur Persönlichkeitsausrichtung – „dass ich weiß, wo ich hinwill, und alles Mögliche“ – und ein Anti-Aggressionstraining absolviert.
Außer Fahren ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung und Nötigung steht in seinem Bundeszentralregister ein gemeinschaftlicher Betrug in Tateinheit mit unerlaubtem Beschaffen von Betäubungsmitteln und schwerem Diebstahl. Im Juli 2019 hat er sich gemeinsam mit zwei Kollegen an einer Schule in Friedeburg 53 Gramm Marihuana verschafft. Den Stoff im Wert von etwa 600 Euro bezahlten sie nicht. Sie flüchteten mit einem Auto. Im April 2020 hatte er sich an einem Einbruch in einem Ihlower Kiosk beteiligt und Tabakwaren im Wert von 20.000 Euro entwendet. Das Auricher Jugendschöffengericht hat dafür eine zehnmonatige Jugendstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung, verhängt.
„Die Erkenntnis ist da, es war Mist“
Matthias von Rahden, Verteidiger des Angeklagten, hat auf eine Bewährungsstrafe plädiert. „Das Urteil des Amtsgerichts war viel zu hoch“, meinte er. Er führte an, sein Mandant plane eine Umschulung, er habe sich von der Motorradszene losgesagt und sein Bewährungshelfer habe ihm eine positive Entwicklung bescheinigt.
Die Staatsanwältin sah das ähnlich. Sie hielt eine zweijährige Strafe, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung, für angemessen: „Es sind positive Entwicklungen. Die Erkenntnis ist da, es war Mist.“
Die Kammer unterbot das noch. Sie verurteilte den Angeklagten wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung zu einer eineinhalbjährigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung. Damit der Südbrookmerlander jeden Monat daran erinnert wird, dass ihm bei zukünftigem Fehlverhalten eine Haftstrafe droht, muss er eine Geldauflage von 2000 Euro in monatlichen Raten zu je fünfzig Euro abstottern. „Sollte bei Ihnen noch irgendwas passieren, dann ist Feierabend“, führte ihm die Vorsitzende Richterin Dorothee Bröker vor Augen. Der Südbrookmerlander sei „auf dem Weg zu einem erwachsenen Menschen“, begründete sie das milde Urteil in der Berufungsinstanz. Das wolle man unterstützen.