In die Kasse gegriffen  Wiesmoorer Friseurmeister muss ins Gefängnis

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 24.07.2023 18:36 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ein Friseurmeister aus Wiesmoor ist wegen Diebstahls zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Symbolfoto: pixabay
Ein Friseurmeister aus Wiesmoor ist wegen Diebstahls zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Symbolfoto: pixabay
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Weil er sich aus der Kasse seiner Chefin bedient hat, muss ein Friseurmeister aus Wiesmoor ins Gefängnis. Der 55-Jährige war über das Urteil sichtlich schockiert.

Aurich/Wiesmoor - Computerbetrug in einem Wiesmoorer Friseursalon: Weil ein 55-jähriger Friseurmeister in 27 Fällen Leistungen zurückgebucht und den entsprechenden Betrag aus der Kasse seiner Arbeitgeberin entnommen hat, erlangte er vergangenes Jahr einen Gesamtbetrag in Höhe von 928 Euro. Im Zeitraum zwischen 23. Februar und 14. April nahm er bei den Taten jeweils zwischen fünf und 100 Euro an sich, an manchen Tagen bediente er sich zwei bis drei Mal.

Amtsrichter Meyer verurteilte den sechsfach teils einschlägig Vorbestraften letztlich wegen 13-fachen gewerblichen Diebstahls – darunter fielen alle Posten mit einer Schadenshöhe ab 30 Euro – und 14-fachen Diebstahls anstatt Computerbetrugs. Auf die Strafhöhe wirkte sich das günstig aus, denn auf Diebstahl steht eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten, auf Computerbetrug eine solche von sechs Monaten.

Taten auf Video festgehalten

Der Friseurmeister muss für ein Jahr und zwei Monate ins Gefängnis. „Sie haben eine erhebliche Schadenssumme verursacht und unter Bewährung eine Vielzahl von Taten begangen“, zählte der Richter auf. Zu seinen Gunsten wertete er das Geständnis, seine „gewisse Reue“ und seinen Versuch um Wiedergutmachung.

Der Angeklagte hat die Taten eingeräumt, die zudem auf Video festgehalten waren. Eine schlüssige Erklärung für sein Verhalten hat er nicht geben können. „Das Ganze tut ihm sehr leid“, erklärte sein Verteidiger Michael Schmidt. Es hätten wohl Schulden bestanden.

„Wie soll ich sagen, ich war zu blöd“

„Ich hatte Angst, dass ich wieder ins Gefängnis muss. Diese sechs Monate waren die Hölle“, sagte der 55-Jährige auf Nachbohren der Staatsanwältin. Der Wiesmoorer wurde am 7. Oktober 2019 wegen besonders schweren Diebstahls zu einer halbjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Aufgrund weiterer verübter Diebstähle erfolgte der Bewährungswiderruf, so dass er sie absitzen musste.

Der Friseurmeister räumte schließlich ein, er habe „ein bisschen auf großem Fuß gelebt“. Klamotten, schob er einsilbig hinterher und meinte: „Wie soll ich sagen, ich war zu blöd.“

„Ich möchte die Schulden zurückzahlen“

Schmidt sah in seinem Plädoyer eine neunmonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung als angemessen an. „Es ist seither nichts mehr gewesen“, betonte er. Er bat, nochmal ein Auge zuzudrücken und strenge Auflagen zu erteilen.

Der Angeklagte warf im sogenannten letzten Wort alles in seiner Macht stehende in die Waagschale. „Ich möchte die Schulden zurückzahlen“, erklärte er. Er habe lange nichts mehr gemacht und werde auch nie wieder irgendwas machen. „Meine Mutter wird sterben, wenn ich nach Hause komme und sage, ich muss ins Gefängnis“, schickte er flüsternd hinterher.

Angeklagter schockiert

Die gewerblichen Diebstähle sanktionierte Meyer jeweils mit einer Strafe von acht Monaten. Straff zusammengezogen kam er auf die Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die dem Antrag von Staatsanwältin Maibaum entsprach.

„Es ist Ihnen mehrfach die Möglichkeit gegeben worden, sich zu bewähren“, hielt der Richter dem schockierten Angeklagten vor Augen. Dieser Appell habe nicht ausgereicht. Eine weitere Möglichkeit für eine Bewährungsstrafe sah er deshalb nicht. Der Angeklagte kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

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