Schluss mit lustig Rufen, Musik, Grillen in Nachbars Garten – Ferien als Lärmkrise?
In Leer nahm man Basketballkörbe wieder ab, aber so manchen Ferienlärm muss man erdulden. Wann genau der Spaß vorbei ist, haben wir Polizei und Kommunen gefragt.
Rheiderland - Ballspielen, Musik und Spaß mit Freunden: In den Ferien sind Kinder und Jugendliche auf Spiel- und Bolzplätzen, toben im Garten, auch die erwachsenen Nachbarn sitzen mal länger draußen. Manchmal führt das zu Ärger: In Leer sind bei der Möörkenschule beispielsweise die gerade neu angeschafften Basketballkörbe vorübergehend wieder abmontiert worden. Auch wenn man der Meinung sei, dass Jugendliche auch Orte bräuchten. Man sucht nun nach einem Kompromiss. Der Soccercourt in Uplengen hatte auch zeitweise bei den Nachbarn zu Unmut geführt.
Was und warum
Darum geht es: Lachen, Rufen oder Grillen: Welchen Lärm muss man in den Ferien in Kauf nehmen?
Vor allem interessant für: alle, die es gern ruhig haben und die, die in den Ferien etwas unternehmen möchten
Deshalb berichten wir: In Leer wurden Basketballkörbe abmontiert. Wir wollten wissen, wie es woanders mit Lärm in den Ferien aussieht. Die Autorin erreichen Sie unter: v.vogt@zgo.de
Im aktuellen Fall in Leer hatten sich zwei Anwohner beschwert, weil der Platz am späten Abend – und damit deutlich später als die erlaubten 20 Uhr – genutzt und dabei auch lautstark Musik gespielt worden sei. Wir wollten wissen: Welcher Lärm gehört zum Sommer? Was muss man akzeptieren und an wen sollte man sich wenden, wenn es zu laut ist?
Das sagt die Polizei
Ärger wegen Lärms bei Bolzplätzen, Spielplätzen oder Parks habe es allgemein nicht sonderlich oft gegeben, teilt Pressesprecherin Svenia Temmen mit. Und zwar für den gesamten Bereich der Polizeiinspektion Leer/Emden. „Die Nachfrage bei unserem Einsatz-und Streifendienst hat ergeben, dass es derzeit zu keinen Beschwerden bezüglich dieser Thematik kommt“, sagt sie.
Bei Spielplätzen und Co. gibt es manchmal eigene Regelungen dazu, wann sie genutzt werden dürfen. Um 22 Uhr beginnt aber so oder so die Nachtruhezeit, die nicht gestört werden darf. Aber: „Klassische Lärmbelästigungen gehören zu den spontanen Meldungen und werden daher in der Regel auch vor 22 Uhr von uns angefahren“, sagt Temmen. Auch wenn es sich um Ordnungswidrigkeiten handele, ist es „ein Fall für uns“, sagt sie. Verfolgungsbehörde bei einer möglichen Anzeige seien dann aber die Kommunen.
Und was muss man sich daheim im Sommer an Lärm so gefallen lassen? „Das ist eine Frage, die sich schwer konkret beantworten lässt und auf den Einzelfall bezogen werden muss“, sagt Temmen. Wenn am Nachmittag bei heißem Wetter die Kinder im Planschbecken tobten, sei das sicher anders zu bewerten, „als wenn jemand eine permanente Geräuschquelle schafft oder jedes Wochenende eine Gartenparty ausschweifen lässt“. Natürlich komme es im Sommer, wenn alle die Fenster auf haben und selber draußen seien, auch öfter zu höheren Geräuschkulissen. „Wir reagieren da lageangepasst und es sollte vielleicht auch unter Nachbarn die Möglichkeit bestehen, sich untereinander zu verständigen.“ Gehe das nicht, oder laufe der Lärm erheblich aus der Norm, „dann stehen wir natürlich zur Unterstützung zur Verfügung“.
Das sagen die Rheiderland-Kommunen
In Bunde sind in diesem Sommer keine Beschwerden beim Ordnungsamt in Sachen Lärm auf Spielplätzen und Co. eingegangen. Das erklärt Harm-Markus van Vügt, der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters. Nicht nur in Bunde scheint es ein ruhiger Sommer. Auch von Weeners Stadtsprecherin Kerstin Beier heißt es: „Nein, aktuell gibt es keinerlei Beschwerden.“ Und für Jemgum vermeldet Bürgermeister Hans-Peter Heikens: „Bei uns gibt es dahingehend keinerlei Beschwerden.“ Ob das Wetter in diesem Sommer damit zu tun hat, kann man nur spekulieren.
Aber anscheinend halten sich alle daran, die Grünflächen und Parks zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nicht lautstark zu nutzen. Das ist übrigens zum Beispiel im Ortsrecht von Weener so festgelegt. In Jemgum gibt es keine speziellen Zeiten, in denen zum Beispiel der Bolzplatz benutzt werden kann. Aber das Bundes-Immissionsschutzgesetz schreibe beispielsweise vor, dass ab 22 Uhr Nachtruhe zu herrschen hat. „Und das wird auch bei uns eingehalten“, so Heikens.
Aber: „Kinderlärm ist grundsätzlich zu akzeptieren“, so Beier. Wird es aber schlimmer, „etwa zu nächtlicher Zeit“, könne auch das Ordnungsamt Platzverweise aussprechen und Bußgelder verhängen. Beschwerden ordnet Heikens zunächst einmal als „Aufgabe der Polizeibehörden“ ein. „Aber sollte es solche Beschwerden geben, dann würden wir auch mit den Lärmverursachern das Gespräch suchen. Einsicht ist immer besser als Ordnungsmaßnahmen.“