Westgroßefehn  Denkmalschutzbehörde lässt Traum vom selbst restaurierten Haus platzen

| | 15.08.2023 13:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Moritz und Vanessa Messerer zu Anfang des Projektes im „Tapetenzimmer, dem Kernstück des „Kapitänshauses“. Die Leinentapete ist handgemalt und sehr selten. Foto: Archiv/Otgies
Moritz und Vanessa Messerer zu Anfang des Projektes im „Tapetenzimmer, dem Kernstück des „Kapitänshauses“. Die Leinentapete ist handgemalt und sehr selten. Foto: Archiv/Otgies
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Der Traum von Moritz und Vanessa Messerer aus Ostfriesland war es, ein Haus von 1807 selbst zu restaurieren. Ihre Pläne missfielen jedoch der Denkmalschutzbehörde, die sich nun durchsetzen konnte. Das Paar steht vor einem Scherbenhaufen.

„Wir haben es versucht. Es sollte nicht sein“, sagt Moritz Messerer aus Westgroßefehn am Telefon. Mit diesen Worten bestätigt er beinahe tonlos, was er und seine Frau Vanessa bereits Anfang der Woche auf ihrer Instagram-Seite unter „daskapitaenshaus“ verkündet haben: Der Traum vom selbst restaurierten Kapitänshaus in Westgroßefehn ist ausgeträumt. Die letzten Vermittlungsversuche mit der Denkmalschutzbehörde des Landkreises Aurich sind gescheitert. Jetzt soll alles ganz schnell gehen: Ein neues Haus haben die beiden bereits gefunden, in den kommenden Wochen wollen sie umziehen.

Vor drei Jahren war das junge Paar in das Abenteuer gestartet, das denkmalgeschützte Gebäude aus dem Jahr 1807 an der Schrahörnstraße vor dem Abriss zu retten. Die Aufgabe war eine riesige Herausforderung, das Haus baufällig, die Motivation groß. Die Redaktion begleitete die Messerers bei dem Projekt mit einer Serie in loser Folge. Doch schon bald wurde klar, dass die Vorstellungen der jungen Sanierer und der Denkmalschutzbehörde weit auseinander klaffen. Immer wieder wechselte in der Behörde die Leitung. Jedes Mal seien gemachte Zusagen nicht eingehalten und plötzlich wieder neue Forderungen gestellt worden, sagt Messerer.

Moritz Messerer klingt heute anders als früher, wenn er erzählt. Etwas fehlt: der Tatendrang, der ihn in der ganzen Zeit die schweren Hürden hat nehmen lassen. „Unsere Kraft hat langsam nachgelassen“, heißt es in dem Instagram-Beitrag. Genauso klingt er. Der Architekt und ein Anwalt des Paares hätten noch einen letzten Vermittlungsversuch gestartet, um das Projekt zu retten. Messerer: „Sie sind aus dem Gespräch gekommen und haben bloß den Kopf geschüttelt.“ Ihr Rat war klar: Lieber die Finger vom Kapitänshaus lassen.

Der Knackpunkt war am Ende, dass die meisten Arbeiten von Fachfirmen durchgeführt werden sollten. „Uns wäre nur noch geblieben zu tapezieren und zu streichen“, sagt Messerer. Das kann sich das Paar nicht leisten. Am Anfang sei der große Eigenanteil, den das Paar in das Projekt stecken wollte, mit der Denkmalschutzbehörde abgesprochen und dort auch abgesegnet worden. Es schien, als seien alle froh, dass sich überhaupt jemand um das Haus kümmerte. Denn lange war es unbewohnt und drohte zu verfallen – das junge Paar war sein Rettungsanker.

Man hätte vielleicht gerichtlich gegen die Auflagen vorgehen können, sagt Messerer. Aber das könne langwierig werden. „Unser Anwalt verhandelt gerade einen Fall, der sich 17 Jahre hingezogen hat“, sagt Messerer und fügt hinzu: „Das Recht vor Gericht zu erstreiten, ist nicht unser Weg.“ Deshalb ziehen sie die Reißleine.

Das Herzstück des Hauses ist eine komplett erhaltene handgemalte Leinentapete. Vor dem Bau seines Hauses soll Kapitän Tole Janszen Wiese sie im Jahr 1804 bei der „Schilder, Druk en Behangelsfabriek“ im niederländischen Hoorn bestellt haben – maßangefertigt und nach seinem Geschmack gestaltet. Das bestätigt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD), die den Erhalt der Leinentapete mit 75.000 Euro unterstützen wollte. 40 ähnliche Tapeten soll es in Bürgerhäusern Ostfrieslands gegeben haben, erhalten sind noch vier.

Für die Rettung dieser Tapete durch eine Fachwerkstatt hatte das Paar ein Crowdfunding beim Anbieter Startnext gestartet. 30.982 Euro waren am Ende zusammengekommen. 424 Spender hatten das Projekt unterstützt. Die werden jetzt alle per Mail angeschrieben und können ihr Geld zurückbekommen. Das ist die letzte große Hürde, die das Paar neben dem Verkauf des Hauses noch nehmen muss. „Wenn wir Pech haben, gehen wir aus dieser Spendenaktion wegen der Gebühren am Ende mit einem Minus von 5000 Euro raus“, sagt Moritz Messerer.

Für ihn haben am Ende alle verloren: „Wir, das Haus und auch der Denkmalschutz.“ Ihr neues Haus ist nicht denkmalgeschützt, dort müssen sie auch erst einmal nicht renovieren. Das Paar wird in Westgroßefehn bleiben.

Das war zwar nicht geplant, aber in den drei Jahren im Kapitänshaus haben sie sich in den Ort verliebt. Die Stimme von Moritz Messerer bleibt ernst. Sie hätten viele Erfahrungen gesammelt, seien skeptischer geworden. „Wir wissen jetzt, dass wir besser alles schriftlich festhalten und niemandem vertrauen“, sagt er.

Nach dem Auszug wird das Kapitänshaus laut dem Paar erst einmal in einschlägig interessierten Kreisen angeboten. Wenn es dort keinen neuen Käufer findet, soll sich ein deutschlandweit arbeitender Makler um das Gebäude kümmern. Vorher hat die Untere Denkmalschutzbehörde gegenüber der Zeitung einen Besuch bei den Messerers angekündigt. Sie wird „sich zeitnah mit den jetzigen Eigentümern in Verbindung setzen, um den aktuellen Bauzustand in Augenschein zu nehmen“, heißt es in einer Stellungnahme, in der sie auch auf die weiterhin geltende Erhaltungspflicht hinweist.

Die Behörde sieht sich mit ihren strengen Vorgaben im Recht. In dem Schreiben heißt es, jedem müsse bewusst sein, dass Kulturdenkmale laut Gesetz zu pflegen, vor Gefährdung zu schützen und, wenn nötig, instandzusetzen sind. Damit verbunden sei die Vorgabe, dass die Arbeiten fachgerecht durchzuführen sind.

„Darüber hinaus kann die Denkmalschutzbehörde gemäß Paragraf 10 Absatz 3 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes verlangen, dass die Arbeiten durch eine sachverständige Person geleitet werden“, heißt es weiter. „Diese Forderung wird insbesondere dann erhoben, wenn es sich – wie in dem vorliegenden Fall – um sehr umfassende Sanierungsmaßnahmen an Objekten mit einem besonderen Stellenwert handelt.“

Damit würde keineswegs ausgeschlossen, dass im Zuge einer Sanierung auch Eigenleistungen erbracht werden können. Eine Forderung, dass die Eigentümer nur Maler- und Tapezierarbeiten ausführen dürfen, habe es seitens der Unteren Denkmalschutzbehörde nicht gegeben. „Gleichwohl bitte ich zu beachten, dass gerade Kulturdenkmale ohne fachlichen Hintergrund oder sachverständige Begleitung keine geeigneten Objekte sind, die als Selbstbauprojekt dienen sollten.“ Ob diese Haltung dem Kapitänshaus und der historischen handgemalten Leinentapete am Ende nützt oder eher schadet, wird die Zeit zeigen.

Dieser Artikel erschien zuerst in der Ostfriesen-Zeitung in Leer.

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