Berlin  Urteil: Katholische Kirche muss Missbrauchsopfern mehr Schmerzensgeld zahlen

Jule Pinno
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Von Jule Pinno
| 18.08.2023 16:15 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Erst im Jahre 2002 wurden die Verbrechen des sexuellen Missbrauchs aus den Reihen der katholischen Kirche im deutschsprachigen Raum angesprochen. Foto: IMAGO IMAGES / photothek
Erst im Jahre 2002 wurden die Verbrechen des sexuellen Missbrauchs aus den Reihen der katholischen Kirche im deutschsprachigen Raum angesprochen. Foto: IMAGO IMAGES / photothek
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Anstelle von 50.000 Euro können Missbrauchsopfer durch die katholische Kirche in Zukunft mit höheren Schmerzensgeldern rechnen. Grund dafür war ein Prozess des Kölner Landgerichts, bei dem ein Mann mehrere hundert Male missbraucht worden war.

Zuletzt erschütterten, die ans Licht gekommen Missbrauchsfälle in Portugal die katholische Kirche. Eine unabhängige Kommission hatte den Missbrauch von 4815 Opfern durch Geistliche und kirchliche Mitarbeiter der Kirche aufgedeckt. Auch in Deutschland melden sich immer wieder Betroffene. Als Schmerzensgeld stand ihnen bislang bis zu 50.000 Euro zu. Das soll sich jetzt ändern.

Am Dienstag, 15. August, teilte die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) mit, dass sie in Zukunft das Urteil des Landgerichts Köln vom 13. Juni bei der Bestimmung der Höhe des Schmerzensgelds berücksichtigen werde.

Das Urteil in Köln hatte dem ehemaligen Messdiener Georg Menne Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro zugesprochen, da er als Kind jahrelang von einem Priester missbraucht worden war. Das Erzbistum Köln ist laut dem Urteil verpflichtet, die finanzielle Entschädigung zu zahlen. Trotz bekannter Vorwürfe ließ es den Kleriker weiterhin in der Seelsorge tätig sein.

Die UKA wurde 2021 ins Leben gerufen und nimmt die Anträge der Betroffenen für Schmerzensgeld entgegen. Nach einer Prüfung legt sie eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.

Vertreter von Opfern kritisieren immer wieder die ausgezahlten Gelder. Zum einen seien sie zu niedrig und zum anderen zu intransparent. Laut der katholischen Kirche handle es sich aber um freiwillige Zahlungen. Es genüge eine „plausible Tatsachenschilderungen“ und Betroffene müssen das Geschehene nicht beweisen, wie es bei einem gerichtlichen Prozess der Fall wäre.

Sehen Sie in der Statista-Grafik, wie viele Menschen 2022 aus der katholischen Kirche ausgetreten sind.

Allerdings ist es für viele Opfer sexuellen Missbrauchs aufgrund der Verjährungsfrist nicht mehr möglich, einen gerichtlichen Prozess zu wählen. Verantwortlich dafür ist oft die katholische Kirche selbst. In der MHG-Studie von 2018, die vom Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) beauftragt wurde, um die Häufigkeit des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Kleriker zu ermitteln, heißt es: „Nahezu alle Betroffenen, die sich zu diesem Thema äußerten, gaben an, die Interessen der Beschuldigten und das öffentliche Ansehen der Kirche seien in aller Regel deutlich höher gewichtet worden. Die katholische Kirche habe sich vor 2010 vor allem um die Vertuschung von Missbrauchsfällen bemüht.“

Die Studie stellte fest, dass ungefähr 3677 Kinder und Jugendliche von 1946 bis 2015 von 1670 Klerikern sexuell missbraucht worden waren. Zudem wird von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen.

Zurzeit werden weitere Klagen von den Landgerichten Traunstein und Köln bearbeitet. Es sollen Schmerzensgelder von bis zu 800.000 Euro gefordert werden. Wie die „Badische Zeitung“ berichtete, wird das UKA am Freitag über einen weiteren Fall entscheiden.

Einer der Kläger ist ein 59-jähriger Mann, der zwischen 1972 und 1980 mehrere hundert-Male missbraucht worden sein soll. Da er unter posttraumatischen Belastungsstörungen leidet, könne er seit 2012 seinen Beruf nicht mehr ausüben.

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