Berlin Erster Entwurf für Kindergrundsicherung: Wer wie viel Geld bekommen soll
Die Diskussion um die Kindergrundsicherung innerhalb der Ampelregierung soll bald ein Ende haben. Bundesfamilienministerin Paus hat dafür nun einen ersten Gesetzesentwurf verfasst. Was dieser vorsieht und mit wie viel Geld Familien in Zukunft rechnen könnten.
Die Ampelkoalition streitet seit Monaten über die Kindergrundsicherung. Nun hat Familienministerin Lisa Paus (Grüne) einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Es handelt sich dabei um einen sogenannten Referentenentwurf, der erste Schritt in einem Gesetzgebungsverfahren. Wie soll die Kindergrundsicherung ihrer Meinung nach aussehen?
Es gebe drei Komponenten, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland, dem der Entwurf vorliegt, berichtet. Zunächst soll es einen einkommensunabhängigen „Garantiebetrag“ für alle Kinder geben, der das bisherige Kindergeld ablöst.
Konkrete Zahlen werden in dem Papier noch nicht genannt, jedoch wird auf bestehende Gesetze verwiesen. Laut RND ergibt sich daraus, dass beim Garantiebetrag mit einer Höhe von 250 Euro monatlich zu rechnen ist – so hoch ist aktuell das Kindergeld. Der Unterschied: Der Garantiebetrag soll nicht als Elterneinkommen angerechnet werden.
Dazu kommt ein „Zusatzbetrag“, der vom Einkommen der Eltern und des Kindes – insofern es bereits Geld verdient – sowie vom Alter des Kindes abhängig ist. Er entspreche dem bisherigen Kinderzuschlag, der vor allem ärmeren Familien zugute kommt. Im Moment sind hier maximal 250 Euro möglich.
Das soll sich laut Gesetzesentwurf in Zukunft ändern. Wie das RND berichtet, sieht der Plan vor, dass sich der Zusatzbetrag am Bürgergeld-Regelsatz für Kinder orientieren. Der beträgt für Kinder unter 6 Jahren 318 Euro, bis 13 Jahren 348 Euro, bis 17 Jahren 420 Euro und bis 24 Jahren – insofern sie noch bei den Eltern wohnen – 402 Euro. Dazu komme ein pauschalisierter Zuschlag für Unterkunft und Heizung.
Die dritte Säule der von Paus geplanten Kindergrundsicherung sind Leistungen für Bildung und Teilhabe. Sie belaufen sich pauschal auf 15 Euro monatlich, etwas für die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Musikunterricht. Dazu kommen 174 Euro pro Jahr für Schulmaterialien und einmalige Zuschüsse für Klassenfahrten.
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Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Familien sich nicht mehr selbst informieren müssen, ob sie anspruchsberechtigt sind. Steht ihnen Kindergrundsicherung zu, sollen sie aktiv vom Staat angeschrieben werden. Einzige Voraussetzung: Sie müssen im Vorfeld einwilligen, dass sie das wollen.