Mordversuch-Anklage gegen Jugendliche Hartes Vorgehen der Staatsanwaltschaft ist richtig und wichtig

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Ein Kommentar von Daniel Noglik
| 26.08.2023 10:28 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Von Gerichten verhängte Strafen sollen auch abschreckende Wirkung auf potenzielle künftige Täter haben. Symbolfoto: Pixabay
Von Gerichten verhängte Strafen sollen auch abschreckende Wirkung auf potenzielle künftige Täter haben. Symbolfoto: Pixabay
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Die Staatsanwaltschaft hat zwei Jugendliche wegen versuchten Mordes angeklagt, weil sie in Uplengen einen Stein auf die A 28 geworfen haben sollen. Ist das nicht zu hart? Nein, findet unser Autor.

Die Anklage mag hart klingen: versuchter Mord für die beiden Jugendlichen, die in Uplengen einen Asphaltbrocken auf die A 28 geworfen haben sollen. Schließlich ist bis auf einen Schaden am BMW-Dach doch nichts passiert, und bestimmt hatten die beiden gar nicht vor, jemanden zu töten – oder? Wir wissen nichts über die Motive der mutmaßlichen Täter; um die zu erörtern, wird es den Strafprozess geben. Was wir aber aus der Rechtsprechung wissen, ist: Für eine Verurteilung wegen (versuchten) Mordes oder Totschlags ist der unbedingte Wille, jemanden zu töten, gar nicht nötig. Dass der Täter den Tod billigend in Kauf nimmt oder sich zumindest mit dessen Eintritt abfindet, reicht für eine Verurteilung aus – und das ist gut so.

Gegenstände auf die Autobahn zu werfen, ist kein Streich. Vor einigen Jahren hat ein Holzklotz eine Mutter vor den Augen ihrer Kinder aus dem Leben gerissen – innerhalb von Sekunden. Es ist wichtig und richtig, dass die Staatsanwaltschaft hart und mit allen Mitteln, die das Gesetz vorsieht, gegen solche Verbrechen vorgeht, auch wenn Jugendliche die mutmaßlichen Täter sind. Kommt es im aktuellen Fall zu einer Verurteilung, muss diese als Warnung verstanden werden: Diesmal ist zwar niemand gestorben, aber allein die Möglichkeit, dass es dazu kommt, ist hart zu bestrafen.

Den Autor erreichen Sie unter d.noglik@zgo.de

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