Prozess nach Messerattacke in Aurich Messerangreifer verletzte weiteren Mann mit zerbrochener Flasche
Ein 44-Jähriger verletzte im Juni 2022 einen 34-Jährigen mit einem Messer. Es war nicht seine einzige Tat. Bereits im Januar 2022 hatte er einem 30-Jährigen eine kaputte Flasche ins Gesicht gerammt.
Aurich - Ein 44-Jähriger rammte am 8. Juni vergangenen Jahres einem 34-Jährigen ein Messer in den Rücken. Tatort war eine Sports-Bar in Aurich. Das Opfer erlitt eine Stichwunde im rechten Lendenwirbelbereich, ohne dass innere Organe verletzt wurden oder eine aktive Blutung entstanden ist. Nach zwei Tagen konnte der 34-Jährige aus der Ubbo-Emmius-Klinik entlassen werden.
Im Schwurgerichtsprozess vor dem Auricher Landgericht stufte die Rechtsmedizinerin Dr. Vanessa Preuss am Dienstag die „scharfe Gewalteinwirkung“ mit dem acht Zentimeter langen Taschenmesser dennoch „als potenziell lebensbedrohlich“ ein. „Abhängig von der Dynamik eines solchen Geschehens könnten innere Organe verletzt werden“, führte die Gutachterin bei der Beurteilung der „wuchtigen Bewegung“ aus. Sie sei von dem Angeklagten, der sich in einer Gehbewegung befunden hätte, nicht steuerbar gewesen. Lunge oder Herz hätten in Mitleidenschaft gezogen werden können. Das Messer prallte jedoch nach Einschätzung von Preuss an der Wirbelsäule ab, oder der Stich verlief leicht schräg.
Opfer und Täter haben sich inzwischen versöhnt
Der 44-jährige Angeklagte aus Eritrea (Ostafrika) muss sich nicht nur wegen gefährlicher Körperverletzung – wobei auch versuchter Mord im Raum steht – verantworten. Er war zum Tatzeitpunkt mit 1,85 Promille alkoholisiert und gab an, sich nicht an den Angriff erinnern zu können. Weil er nach der Festnahme mit sich selbst oder eingebildeten Personen geredet hat, wurde er in die Psychiatrie in Norden gebracht. Er soll unter Kriegserfahrungen in seinem Heimatland leiden. Opfer und Täter haben sich inzwischen versöhnt.
Dem 44-Jährigen wird eine weitere Tat vorgeworfen. Am 29. Januar vergangenen Jahres soll er gegen 3.50 Uhr einem 30-jährigen Auricher in einer Sports-Bar an der Auricher Ostertorkreuzung von hinten eine zerbrochene Flasche ins Gesicht gerammt haben. Der Angeklagte machte geltend, von dem 30-Jährigen angegriffen worden zu sein.
„Beim Essen und Sprechen ist das Scheiße“
„Man hätte eine Faust auf jeden Fall durch meine Wange schieben können“, sagte der Geschädigte über die Verletzung. Die Wunde wurde in der UEK von außen mit 13 und von innen mit zehn Stichen genäht. Heute verdeckt ein Bart die U-förmige Narbe. Dem Opfer bereitet sie noch erhebliche Probleme: „Ich kämpfe noch mit der Narbe. Beim Essen und Sprechen ist das Scheiße“, redete er Klartext. Zudem klagte er über Sensibilitätsstörungen durch Nervenschädigungen. Die Rechtsmedizinerin hielt das für plausibel.
Der 30-Jährige aus dem Irak erkannte den Angeklagten als seinen Angreifer. „Ich bin jetzt sicher und kann ihn zuordnen“, sagte er am Ende seiner Vernehmung als Zeuge. Anfangs war er sich noch nicht sicher gewesen.
Streit am Geldautomaten eskaliert
„Ich habe Geld in den Spielautomaten getan, daraufhin ging der Streit los“, erzählte er zum Tathergang. In dem Gerät hätten sich noch zehn Cent befunden, die dem Angeklagten gehört hätten. Er und dessen Begleiter hätten aber kein Geld zum Weiterspielen mehr gehabt, und er selbst habe an dem Automaten spielen wollen.
Seinen damaligen Zustand beschrieb der Geschädigte als „gut alkoholisiert“ nach eineinhalb Flaschen Whisky. Anwesende hätten mehrmals versucht, sie zu trennen. „Jemand hat die Flasche am Tresen kaputt gemacht und mir von hinten ins Gesicht gerammt“, sagte er. Er habe sich zunächst nicht ärztlich behandeln lassen wollen, weil er das Ausmaß der Wunde aufgrund seines Adrenalinspiegels nicht wahrgenommen hätte – „jetzt bin ich froh“, sagte er.
Stimmung im Lokal war „extrem gereizt“
Im Polizeibericht wurde die Stimmung in dem Lokal als „extrem gereizt“ beschrieben. Beim Eintreffen hätten sich Scherben und Blut auf dem Boden befunden. Das Opfer beteuerte, dem Angeklagten keinen Anlass zu dem Angriff mit der Flasche gegeben zu haben. Man müsse den Vorfall doch auf der Videoüberwachung sehen, meinte der in einer anderen Sache Inhaftierte und erklärte selbstkritisch: „Mit dieser Sache habe ich ausnahmsweise nichts zu tun.“
Von Raap auf einen möglichen Nationalitätenkonflikt angesprochen, erklärte der Iraker: „Wir sind nicht befreundet, aber auch nicht verfeindet.“
Der Prozess wird am 5. September um 14 Uhr in Saal 003 mit weiteren Zeugen und dem psychiatrischen Gutachten fortgesetzt.
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