71-jähriger ausgerastet  Urteil nach Angriff in Arztpraxis steht

Franz-Josef Höffmann
|
Von Franz-Josef Höffmann
| 30.08.2023 14:42 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Kurz vor der Berufungsverhandlung in Oldenburg zog der Angeklagte sein Rechtsmittel zurück. Foto: Archiv
Kurz vor der Berufungsverhandlung in Oldenburg zog der Angeklagte sein Rechtsmittel zurück. Foto: Archiv
Artikel teilen:

Weil er nicht sofort behandelt wurde, ging ein 40-Jähriger aus Leer auf zwei Mitarbeiterinnen einer Zeteler Arztpraxis los. Einen anderen Patienten verletzte er schwer mit einem Fahrradschloss.

Leer/Oldenburg - Weil er in einer Arztpraxis in Zetel Arzthelferinnen und einen 71-jährigen Rentner angegriffen und verletzt hat, ist ein 40 Jahre alter Mann aus Leer wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichtes in Varel hat nun Bestand, nachdem das Verfahren vor dem Oldenburger Landgericht neu angesetzt worden war.

Gegen das Vareler Urteil hatte der drogenabhängige Angeklagte Berufung eingelegt. Doch kurz nach Beginn der Berufungsverhandlung zog der Angeklagte sein Rechtsmittel wieder zurück. Grund dafür dürften die Bedenken des Angeklagten gewesen sein, dass er in Oldenburg noch härter bestraft wird als in Varel. Im Raum standen eine Haftstrafe ohne Bewährung und die Unterbringung des Angeklagten in der geschlossenen Entziehungsanstalt.

Es ging um Ersatzdrogen

Die Kammer unter Vorsitz von Richter Frederik Franz hatte schon alles vorbereitet und eine Psychiaterin zu der Berufungsverhandlung geladen. Als der Angeklagte das sah, konnte er gar nicht schnell genug seine Berufung gegen das Vareler Urteil wieder zurückziehen. Hintergrund des Verfahrens waren brutalste Taten zum Nachteil völlig unschuldiger Personen gewesen. Der Angeklagte wollte am 13. August 2020 in Zetel eine Arztpraxis aufsuchen. Es ging ihm wohl um Ersatzdrogen, die er in der Arztpraxis aber sowieso nicht bekommen hätte. In der Nacht zuvor hatte der Leeraner in Varel übernachtet, um am anderen Tag mit dem Fahrrad nach Zetel zu fahren. Dabei hatte er sich verfahren, so dass die Arztpraxis mittags schon geschlossen war. Er wartete bis kurz vor 15 Uhr. Als die Arzthelferinnen zurückkamen, wollte er sofort behandelt werden. Das ging aber nicht, der Arzt war noch gar nicht da.

Der Angeklagte zeigte sich den Feststellungen zufolge äußerst aggressiv, wollte seinen Mund-Nasenschutz nicht richtig tragen. Dann schlug er gegen eine Trennscheibe. Die Scheibe traf die Arzthelferinnen, die sich an den Armen verletzten und Kratzer und Schmerzen davontrugen. Dann trat der Angeklagte noch gegen eine Glastür und verließ vorerst die Arztpraxis. Er kehrte aber zurück. In der Hand hielt er nun das Spiralschloss seines Fahrrades. Mittlerweile hatte der erste Patient die Arztpraxis aufgesucht. Der 71-jährige Patient ermahnte den Angeklagten, worauf dieser mit dem Fahrradschloss auf ihn einschlug. Der Rentner wurde dabei erheblich verletzt. Wie es nun mit dem Angeklagten weitergeht, ist unklar. Er saß schon einmal im Gefängnis. Viel darf er sich nicht mehr erlauben, dann geht er zurück ins Gefängnis.

Ähnliche Artikel