Berlin  Politische Werbung bei X und Facebook – was erlaubt ist und was nicht

Henry Borgelt
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Von Henry Borgelt
| 30.08.2023 17:38 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ist politische Werbung auf sozialen Plattformen eigentlich erlaubt? Foto: IMAGO images / NurPhoto
Ist politische Werbung auf sozialen Plattformen eigentlich erlaubt? Foto: IMAGO images / NurPhoto
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Passend zum US-Wahlkampf erlaubt die Plattform X wieder bezahlte Politikinhalte. Das Unternehmen bricht damit mit eigenen Traditionen. Doch wie sieht es mit politischer Werbung auf Facebook, X und anderen Plattformen generell aus? Was ist erlaubt und was nicht?

Politische Reichweite müsse verdient werden, nicht erkauft. So begründete der ehemalige Twitter-Chef Jack Dorsey den Werbestopp für politische Beiträge im Oktober 2019. Jetzt dreht X, ehemals Twitter, das Verbot zurück und beruft sich auf die Redefreiheit. Das geht aus einem Blogeintrag des Unternehmens hervor.

Gerade in Anbetracht des anstehenden US-Wahlkampfes ist diese Änderung kontrovers. Zwar soll die Verbreitung von politischen Falschinformationen unterbunden werden, wie genau solche Verbote durchgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Zumal das kriselnde Unternehmen auch auf die Werbeeinnahmen der politischen Parteien aus sein dürfte.

Doch wie ist die Lage auf anderen Plattformen? Und wie sind die Regeln zu politischer Werbung im Internet in Deutschland?

Tatsächlich war X mit seinem politischen Werbeverbot eher die Ausnahme, als die Regel. Ein Blick auf die Werberichtlinien großer Plattformen wie Facebook, Instagram und Youtube zeigt: Zwar muss politische Werbung als solche gekennzeichnet sein und auch ein Urheber angegeben werden, doch ein generelles Verbot gibt es nicht.

Ein Verbot von politischer Werbung führt jedoch die berufliche Vernetzungsplattform LinkedIn. Hier sei „politische Werbung, einschließlich Werbung für oder gegen einen bestimmten Kandidaten, eine politische Partei oder ein Wahlprogramm“ unzulässig.

Doch politische Werbung im Internet ist generell umstritten. Gerade im Zuge der Bundestagswahl 2021 wurde verstärkt auf das Problem des sogenannten „Microtargeting“ aufmerksam gemacht.

Als „Microtargeting“ versteht man, wenn maßgeschneiderte Werbebotschaften über das Internet ausgespielt werden. Diese sind dann auf die individuellen Interessen der Nutzer angepasst. Im Wahlkampf wäre so etwas verboten.

Die Praxis erfuhr große Bekanntheit, nachdem Jan Böhmermann und das „ZDF Magazin Royale“ im September 2021 die personalisierte Wahlwerbung in einer Sendung thematisierten. Damals wurde Nutzern auf Facebook von der gleichen Partei widersprüchliche Werbung ausgespielt, je nachdem welche Interessen die Plattform bei den Nutzern erkannte.

Auch einige Ministerien wurden in der Sendung dieser Praxis überführt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter dem damaligen, wie auch heutigen Arbeitsministers Hubertus Heil, spielte Werbung für das eigene Ministerium etwa an Menschen mit dem Interesse „SPD“ aus.

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Um diese Praxis stärker zu regulieren, plant die EU eine Verordnung über die „Transparenz und das Targeting politischer Werbung“. Die Parlamentarische Staatssekretärin Daniela Kluckert sagte dazu: „Mit der Verordnung sollen demokratische Prozesse wie etwa Wahlen und Abstimmungen geschützt und verbindliche Transparenzvorgaben in Bezug auf das Targeting politischer Werbung etabliert werden und der Datenschutz gestärkt werden“.

Im Zentrum der Verordnung stehe, politische Werbung transparenter zu machen und auch die Finanzierung zu verdeutlichen. Zudem sei es wichtig, klarzustellen, ob personenbezogene Daten bei der Erstellung einer Kampagne eine Rolle gespielt haben, erklärte die Staatssekretärin.

Die Zeit für die Verordnung sei allerdings knapp, da sie bereits vor der Wahl zum Europäischen Parlament im Frühjahr 2024 in Kraft treten soll.

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