Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern Obdachloser vergewaltigte 13-Jährige mehrfach
Ein 29-jähriger Obdachloser muss sich seit Donnerstag wegen schweren sexuellen Missbrauchs vor Gericht verantworten. In einer Hotelruine in Norden hat er eine 13-Jährige mehrfach vergewaltigt.
Aurich - Weil er eine 13-Jährige in einer Norder Hotel- und Bowlingbahnruine am Neuen Weg mehrfach vergewaltigt hat, muss sich ein Obdachloser seit Donnerstag vor dem Auricher Landgericht verantworten. Ihm wird der zweifache schwere sexuelle Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit Vergewaltigung und Körperverletzung zur Last gelegt. Der 29-Jährige aus Sachsen-Anhalt sitzt seit der Tat am 22. Februar in Oldenburg in Untersuchungshaft.
Er räumte sämtliche Tatvorwürfe ein und beteuerte: „Ich weiß überhaupt nicht, warum ich die ganze Scheiße gemacht habe. Ich kann mir das nicht erklären.“ Er behauptete, sich an nichts erinnern zu können, sagte dann aber: „Beim ersten Mal habe ich aufgehört, weil ich keinen Bock mehr hatte.“
Zuvor gezwungen, Alkohol zu trinken
Laut Anklage zwang er das Mädchen – eine Bekannte aus der Bahnhof-Szene – nach einem Schlag ins Gesicht dazu, vier bis fünf alkoholische Mischgetränke zu sich zu nehmen – danach missbrauchte er sie mehrfach.
„Grundsätzlich räumt er die Vorwürfe ein, es tut ihm sehr leid. Er weiß nicht, was ihn geritten hat“, stellte Verteidiger Michael Schmidt den Ausführungen seines Mandanten voran. Der 29-Jährige sei stark alkoholisiert gewesen und habe unter Drogen gestanden.
Vier Flaschen „Billigwodka“ plus Kokain und Heroin
Was er intus hatte, dazu ließ sich der Angeklagte bereitwillig ein. Er habe seinen gesamten Tagessatz von 25 Euro nach dessen Abholung bei der Diakonie umgehend in vier Flaschen „Billigwodka“ investiert – „weil ich sonst nicht über den Tag komme“, sagte er. Gleich morgens habe er ein halbe Flasche trinken müssen, weil er den „Flattermann“ – Entzugserscheinungen – gekriegt habe.
Der 29-Jährige ohne Schulabschluss und Berufsausbildung wohnt seit Silvester in Ostfriesland. Zuvor hat er in Bremen von Hartz IV gelebt. Über den Tattag, beim Tingeln zwischen Bahnhof, Einkaufsmarkt und Kollegen, will der Obdachlose zusätzlich Amphetamine, Kokain und Heroin geraucht haben – „ich konsumiere alles, was ich kriege“.
Keine Erklärung für das Warum
Die Geschädigte soll irgendwann dazu gestoßen sein. „Ich bin mit ihr zur Bauruine gegangen. Dann ist das passiert“, sagte der Angeklagte. Er wies von sich, sie zum Alkohol trinken gezwungen zu haben. Kurz kommen ihm die Tränen, als er erklärt: „Als ich am nächsten Morgen wach geworden bin, und darüber nachgedacht habe, war ich kurz davor, mich auf die Gleise zu schmeißen. Das bin nicht ich.“ Er wisse nicht, warum das überhaupt stattgefunden habe, fügte er zerknirscht hinzu.
Vom Oralverkehr wisse er nichts mehr. Vom Vaginalverkehr?, wollte der Vorsitzende Richter Bastian Witte wissen. „Wenn Spuren gefunden wurden“, antwortete der Angeklagte einsilbig und beteuerte: „Ich kann das nicht erklären.“ Den Tatort hatte er noch halbwegs vor Augen. „Ich meine, dass es in der Bowlingbahn passiert ist“, sagte er. Ob das Mädchen gesagt habe, nein, ich will das nicht, darauf habe er nicht geachtet.
Opfer flüchtete nach Krampfanfall des Täters
Die 13-Jährige hat gegenüber der Polizei geschildert, sie habe weggekonnt, weil ihr Peiniger einen Krampfanfall bekommen hätte. Der Angeklagte bestätigte das. „Das hatte ich schon mal, das ist nichts Neues. Das kommt, weil ich zu wenig Schlaf und zu viel Alkohol hatte“, spielte er die gesundheitliche Komplikation herunter. „Wenn ich so weitermache, werde ich auch nicht mehr alt“, schob er hinterher.
Insgesamt erinnerte der Angeklagte wenig. „Wenn die das so ausgesagt hat, dann wird es wohl stimmen“, meinte er. Auf der Suche nach einem Tatmotiv hielt ihm Witte vor, ob er verärgert gewesen sei, dass ihn die 13-Jährige im Januar verpfiffen habe, weil er einer Minderjährigen Alkohol gegeben habe. Der Angeklagte erinnerte sich, dafür eine Strafe erhalten zu haben. Berührt schien ihn das nicht zu haben. Über das Alter der Geschädigten sei er informiert gewesen, gab er zu.
Wollte der Täter sich an dem Mädchen rächen?
Eins interessierte den Angeklagten am Ende der Befragung noch brennend. „Womit könnt‘ ich rechnen?“, fragte er den Vorsitzenden Richter. Witte ging darauf nicht ein.
Die 13-Jährige ist am Tag nach der Tat zum Arzt gegangen. Spermaspuren des Angeklagten wurden sichergestellt. Vor Gericht muss sie aufgrund des Geständnisses des Angeklagten nicht als Zeugin aussagen. Ihre Angaben bei der Polizei werden im Selbstleseverfahren in den Prozess eingeführt. Hierbei bekommen die Prozessbeteiligten Kopien von als Beweismittel dienenden Urkunden, deren Wortlaut sie bis zum Folgetermin zur Kenntnis nehmen müssen. Dem Vorsitzenden Richter erspart diese Anordnung eine umfangreiche Vorlesearbeit.
Der Prozess soll am 15. September um 9 Uhr in Saal 116 nach der Erstattung des psychiatrischen Gutachtens abgeschlossen.